1192/J XXII. GP

Eingelangt am 03.12.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Petra Bayr, Ulrike Lunacek, FreundInnen und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die Fälligkeit des
österreichischen Staatenberichts zur Konvention über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (WSK-Pakt).

Da sich die Unterzeichnung Österreichs der Konvention über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte nunmehr zum 25. Male jährt, wäre 2003 eigentlich schon der fünfte
Bericht zur Abgabe an die UNO fällig. Tatsächlich ist Österreich seit Abgabe des
zweiten Berichts säumig.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Ist es richtig, dass derzeit die Berichte drei und vier Österreichs zum WSK-Pakt in
Vorbereitung sind und im Jänner 2004 gemeinsam der UNO übermittelt werden
sollen?

2.  Wann konkret wird der Termin dieser überfälligen Abgabe sein?

3.  Was sind die Gründe für die Säumigkeit Österreichs hinsichtlich des
Staatenberichts?

4.  Welche anderen Ministerien sind in die Berichtserstellung involviert und welche
Schritte haben Sie in den letzten Jahren unternommen, um diese zur
rechtzeitigen Berichtslegung zu veranlassen?

5.  Wie werden Sie sicher stellen, dass die Berichte in Zukunft rechtzeitig fertig
gestellt werden?

6.  Planen Sie, die Berichte dem Parlament zur Debatte vorzulegen?