1192/J XXII. GP
Eingelangt am 03.12.2003
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Ulrike
Lunacek, FreundInnen und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten betreffend die Fälligkeit des
österreichischen Staatenberichts zur Konvention über wirtschaftliche, soziale
und
kulturelle Rechte (WSK-Pakt).
Da sich die Unterzeichnung Österreichs der Konvention über
wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte nunmehr zum 25. Male jährt, wäre 2003 eigentlich schon der
fünfte
Bericht zur Abgabe an die UNO fällig. Tatsächlich ist Österreich seit Abgabe
des
zweiten Berichts säumig.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Ist
es richtig, dass derzeit die Berichte drei und vier Österreichs zum WSK-Pakt in
Vorbereitung sind und im Jänner 2004 gemeinsam der UNO übermittelt werden
sollen?
2. Wann
konkret wird der Termin dieser überfälligen Abgabe sein?
3. Was
sind die Gründe für die Säumigkeit Österreichs hinsichtlich des
Staatenberichts?
4. Welche
anderen Ministerien sind in die Berichtserstellung involviert und welche
Schritte haben Sie in den letzten Jahren unternommen, um diese zur
rechtzeitigen Berichtslegung zu veranlassen?
5. Wie
werden Sie sicher stellen, dass die Berichte in Zukunft rechtzeitig fertig
gestellt werden?
6. Planen
Sie, die Berichte dem Parlament zur Debatte vorzulegen?