1195/J XXII. GP
Eingelangt am 03.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Sicherheitsmonitor und
monatliche Kriminalstatistik
Aufgrund der verheerenden
Kriminalstatistiken der vergangenen Jahre hat sich der
Bundesminister für Inneres nun offensichtlich entschlossen, künftig eine
monatliche
Kriminalstatistik herauszugeben. Darüber hinaus wird künftig den
ExekutivbeamtInnen ein
Sicherheitsmonitor zur Verfügung stehen, der online raschen und aktuellen
Aufschluss über
aktuelle Kriminalitätsentwicklungen gibt.
Seitens der Exekutivbeamten besteht im
Vorfeld der Einführung dieses Sicherheitsmonitors
aber die Sorge, dass sich durch eine aufwändige Eingabe
jeder Anzeige ein beträchtlicher
Zeitaufwand ergibt, sodass die Aufenthaltsdauer für den
Beamten in den Dienststellen zu
Lasten der Präsenz auf der Straße steigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Hat der Pilotbetrieb für die monatliche
Kriminalitätsstatistik bereits begonnen?
a.) Wenn ja, wann war dies der Fall,
wo findet dieser derzeit statt, wann wird er
abgeschlossen sein und welche Erkenntnisse erhoffen Sie
sich von diesem
Probebetrieb?
b.) Wenn nein, wann wird dies der Fall
sein, wo wird dieser stattfinden, wann
wird er abgeschlossen sein und welche Erkenntnisse erhoffen Sie sich von
diesem Probebetrieb?
2. Bis wann wird die monatliche
Kriminalitätsstatistik endgültig bundesweit eingeführt
werden?
3. Welchen Behörden und Dienststellen wird
diese monatliche Kriminalitätsstatistik
zur Verfügung gestellt?
4. Wird diese monatliche Kriminalitätsstatistik auch der Öffentlichkeit
zugänglich
gemacht werden? Wenn ja, in welcher Form und zu welchem
Zeitpunkt? Wenn
nein, warum nicht?
5. Wie gewährleisten Sie, dass künftige
Daten der Kriminalitätsstatistik mit jenen der
Kriminalitätsstatistiken 2002 und 2001 vergleichbar sind?
6. Der Sicherheitsmonitor soll
künftig jede Anzeige, die bei einer Polizei- oder
Gendarmeriestelle gemacht wird, prompt verarbeiten.
Hierfür ist es notwendig, dass
der jeweilige Exekutivbeamte die Daten selbst in das System eingibt. Welche
Arbeitsschritte sind mit dieser Dateneingabe verbunden,
wie viel Zeitaufwand ist
dafür vonnöten und wo und wann werden die Exekutivbeamten
dafür geschult?
7. Wem werden die aus diesem
Sicherheitsmonitor-System gewonnenen Informationen
künftig zur Verfügung stehen?
8. Wurde die notwendige Software zur
Inbetriebnahme dieses Sicherheitsmonitor-
Systems hausintern entwickelt? Wenn ja, von wem? Wenn nein, wer wurde dafür
beauftragt?
9. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Entwicklung,
Installierung und Wartung
dieses
Sicherheitsmonitor-Systems?