1195/J XXII. GP

Eingelangt am 03.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Parnigoni

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sicherheitsmonitor und monatliche Kriminalstatistik

Aufgrund der verheerenden Kriminalstatistiken der vergangenen Jahre hat sich der
Bundesminister für Inneres nun offensichtlich entschlossen, künftig eine monatliche
Kriminalstatistik herauszugeben. Darüber hinaus wird künftig den ExekutivbeamtInnen ein
Sicherheitsmonitor zur Verfügung stehen, der online raschen und aktuellen Aufschluss über
aktuelle Kriminalitätsentwicklungen gibt.

Seitens der Exekutivbeamten besteht im Vorfeld der Einführung dieses Sicherheitsmonitors
aber die Sorge, dass sich durch eine aufwändige Eingabe jeder Anzeige ein beträchtlicher
Zeitaufwand ergibt, sodass die Aufenthaltsdauer für den Beamten in den Dienststellen zu
Lasten der Präsenz auf der Straße steigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  Hat der Pilotbetrieb für die monatliche Kriminalitätsstatistik bereits begonnen?

a.) Wenn ja, wann war dies der Fall, wo findet dieser derzeit statt, wann wird er
abgeschlossen sein und welche Erkenntnisse erhoffen Sie sich von diesem
Probebetrieb?

b.) Wenn nein, wann wird dies der Fall sein, wo wird dieser stattfinden, wann
wird er abgeschlossen sein und welche Erkenntnisse erhoffen Sie sich von
diesem Probebetrieb?


2.  Bis wann wird die monatliche Kriminalitätsstatistik endgültig bundesweit eingeführt
werden?

3.  Welchen Behörden und Dienststellen wird diese monatliche Kriminalitätsstatistik
zur Verfügung gestellt?

4. Wird diese monatliche Kriminalitätsstatistik auch der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht werden? Wenn ja, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt? Wenn
nein, warum nicht?

5.  Wie gewährleisten Sie, dass künftige Daten der Kriminalitätsstatistik mit jenen der
Kriminalitätsstatistiken 2002 und 2001 vergleichbar sind?

6.   Der Sicherheitsmonitor soll künftig jede Anzeige, die bei einer Polizei- oder

Gendarmeriestelle gemacht wird, prompt verarbeiten. Hierfür ist es notwendig, dass
der jeweilige Exekutivbeamte die Daten selbst  in das System eingibt. Welche
Arbeitsschritte sind mit dieser Dateneingabe verbunden, wie viel Zeitaufwand ist
dafür vonnöten und wo und wann werden die Exekutivbeamten dafür geschult?

7.  Wem werden die aus diesem Sicherheitsmonitor-System gewonnenen Informationen
künftig zur Verfügung stehen?

8.  Wurde die notwendige Software zur Inbetriebnahme dieses Sicherheitsmonitor-
Systems hausintern entwickelt? Wenn ja, von wem? Wenn nein, wer wurde dafür
beauftragt?

9.  Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Entwicklung, Installierung und Wartung

dieses Sicherheitsmonitor-Systems?