1199/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Ulrike Königsberger-Ludwig, Mag. Christine Lapp und GenossInnen

an den BM für Soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt betreffend Qualifizierungsprojekte für behinderte Jugendliche

Verträge für Qualifizierungsprojekte für behinderte Jugendliche oder Jugendliche mit
sonderpädagogischem Förderbedarf werden in der Regel nur für ein Jahr abgeschlossen.
Diese Befristung stellt sowohl für die engagierten Mitarbeiter dieser Projekte als auch für die
ausgebildeten Jugendlichen einen Unsicherheitsfaktor dar. Längere Verträge bedeuten eine
längere Qualifizierung und sind daher für die Entwicklung der Jugendlichen von Vorteil.

1.   Warum werden die meisten Verträge nur für 1 Jahr abgeschlossen ?

2.   Wird  seitens  Ihres   Ressorts  daran  gedacht,   künftig  auch  längere  Verträge  zu
ermöglichen ?

3.   Wenn ja, in welchem Ausmaß ?

4.   Wenn nein, warum nicht ?

Jugendliche erhalten in manchen Projekten lediglich ein Taschengeld, werden über die
AUVA unfallversichert und sind sonst im Normalfall bei ihren Eltern mitversichert. Das
bedeutet, dass diese Jugendlichen während ihrer Qualifizierung keine "Versicherungszeiten"
erwerben.

5.   Wird seitens Ihres Ressort daran gedacht, für diese Jugendlichen eine Einbeziehung
in die Pensionsversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen ?

6.   Wenn ja, in welcher Form ?

7.   Wenn nein, warum nicht ?


Der Anspruch auf Familienbeihilfe und Schüler- oder Lehrlingsfreifahrt für behinderte
Jugendliche in Qualifizierungsmaßnahmen ist (auch länderweise) uneinheitlich geregelt.
Zumeist hängt ein Anspruch auf diese Leistungen davon ab, ob die Qualifikationsmaßnahme
als „Arbeitsversuch" oder als „Ausbildung" eingestuft wird.

8.   Wird seitens Ihres Ressorts daran gedacht, eine einheitliche Regelung im Sinne
eines generellen Anspruchs auf Familienbeihilfe und Freifahrt für Jugendliche in
Qualifizierungsprojekten zu schaffen ?

9.   Wenn ja, in welcher Form und innerhalb welchen Zeitrahmens ?

10. Wenn nein, warum nicht ?