1203/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen

betreffend Verschärfung des Zugangs zur erhöhten Familienbeihilfe

Die erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder wird gewährt, wenn eine erhebliche
Behinderung vorliegt.

Seit dem 1. Jänner 2003 ist das Bundessozialamt zur Begutachtung des Anspruchs auf erhöhte
Familienbeihilfe beauftragt worden. Die Entscheidung über die Gewährung der erhöhten
Familienbeihilfe liegt beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Nun
kommt es zu langen Wartezeiten für Familien mit behinderten Kindern. Darüber hinaus
kommt es immer öfter zur Ablehnung der erhöhten Familienbeihilfe, obwohl sich beim
Gesundheitszustand der Kinder nichts verändert hat und die erhöhte Familienbeihilfe bereits
vor Jahren einmal zugesprochen wurde.

Gerade Familien mit behinderten Kindern sind auf diese finanziellen Mittel angewiesen und
haben keinerlei Möglichkeiten den finanziellen Ausfall zu kompensieren.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende

Anfrage

1)   Warum ist der Ablauf zum Erhalt der erhöhten Familienbeihilfe erschwert worden?

2)   Wie viele Familien erhielten die erhöhte Familienbeihilfe vor dem 1. Jänner 2003?
(1999,2000,2001,2002).

3)   Wie viele Familien beziehen momentan die erhöhte Familienbeihilfe?

4)   Wie viele Familien stellten heuer einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe?

5)   Wie lange dauert heuer 2003 die Bearbeitung zur Anerkennung der erhöhten
Familienbeihilfe?

6)   Wie lange dauerte die Bearbeitung zur Anerkennung der erhöhten Familienbeihilfe in
den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002?


7)   Wie viel Geld wurde in den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 für die erhöhte
Familienbeihilfe verwendet?

8)   Wie viel Geld wird für das Jahr 2003 ausgegeben?

9)    Warum wurde das Bundessozialamt beauftragt Untersuchungen durchzuführen?

10) Welches Ministerium (welche Abteilung im Ministerium) hat die fachliche
Kompetenz zu entscheiden, ob eine Person die erhöhte Familienbeihilfe benötigt oder
nicht?

11) Stimmt es, dass das Bundesministerium für Finanzen lediglich die Administration zur
Abwicklung der Familienbeihilfe übernimmt?