1203/J XXII. GP
Eingelangt am 04.12.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend
Verschärfung des Zugangs zur erhöhten Familienbeihilfe
Die erhöhte Familienbeihilfe für
behinderte Kinder wird gewährt, wenn eine erhebliche
Behinderung vorliegt.
Seit dem 1. Jänner 2003 ist das
Bundessozialamt zur Begutachtung des Anspruchs auf erhöhte
Familienbeihilfe beauftragt worden. Die Entscheidung über die Gewährung der
erhöhten
Familienbeihilfe liegt beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen. Nun
kommt es zu langen Wartezeiten für Familien mit behinderten Kindern. Darüber
hinaus
kommt es immer öfter zur Ablehnung der erhöhten Familienbeihilfe, obwohl sich
beim
Gesundheitszustand der Kinder nichts verändert hat und
die erhöhte Familienbeihilfe bereits
vor Jahren einmal zugesprochen wurde.
Gerade Familien mit behinderten
Kindern sind auf diese finanziellen Mittel angewiesen und
haben keinerlei Möglichkeiten den finanziellen Ausfall zu
kompensieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Bundesminister für soziale Sicherheit
und Generationen folgende
Anfrage
1) Warum ist der Ablauf zum Erhalt der erhöhten
Familienbeihilfe erschwert worden?
2) Wie viele Familien erhielten die
erhöhte Familienbeihilfe vor dem 1. Jänner 2003?
(1999,2000,2001,2002).
3) Wie viele Familien beziehen momentan die erhöhte
Familienbeihilfe?
4) Wie viele Familien stellten heuer einen Antrag auf
erhöhte Familienbeihilfe?
5) Wie lange dauert heuer 2003 die
Bearbeitung zur Anerkennung der erhöhten
Familienbeihilfe?
6) Wie lange dauerte die Bearbeitung
zur Anerkennung der erhöhten Familienbeihilfe in
den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002?
7) Wie viel Geld wurde in den Jahren
1999, 2000, 2001 und 2002 für die erhöhte
Familienbeihilfe verwendet?
8) Wie viel Geld wird für das Jahr 2003 ausgegeben?
9) Warum wurde das Bundessozialamt beauftragt
Untersuchungen durchzuführen?
10) Welches Ministerium (welche
Abteilung im Ministerium) hat die fachliche
Kompetenz zu entscheiden, ob eine Person die erhöhte
Familienbeihilfe benötigt oder
nicht?
11) Stimmt es, dass das Bundesministerium
für Finanzen lediglich die Administration zur
Abwicklung der Familienbeihilfe übernimmt?