1210/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzung des Ozongesetzes

Mit 1.7.2003 ist in Österreich ein neues Ozongesetz in Kraft getreten. Nach diesem
neuen Gesetz ist für die Information der Bevölkerung insbesondere der
Landeshauptmann zuständig. Dazu gibt es für die Art und Weise der Information und
der Ausgabe von Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen bestimmte
Vorgaben im Gesetz, die schwer zu interpretieren sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. An welchen Tagen und an welchen Messstellen wurde in Niederösterreich
zwischen 1. Juli und 31. August 2003 die „Informationsschwelle" nach dem
neuen Ozongesetz überschritten?

2. An welchen Tagen und an welchen Messstellen wurde in Niederösterreich
zwischen 1. Juli und 31. August 2003 die
"Alarmschwelle" nach dem neuen
Ozongesetz überschritten?

3. An welchen Tagen und an welchen Messstellen wurde in Niederösterreich
zwischen 1. Juli und 31. August 2003 der „Zielwert zum Schutz der
menschlichen Gesundheit"
nach dem neuen Ozongesetz überschritten?

4. Auf welche Weise wurde die Bevölkerung jeweils bei Überschreitungen der
Informationsschwelle bzw. der Alarmschwelle informiert?

5. Gab es Unterschiede in der Art der Information zwischen der Überschreitung
der Informationsschwelle und der Alarmschwelle?

6. Wurden diese Informationen mehrmals täglich aktualisiert (§ 8, Abs.3
Ozongesetz)?

7. Wie oft erfolgte die Information der Bevölkerung über den österreichischen
Rundfunk und wie oft erfolgten die täglichen Aktualisierungen über den ORF?

8.           Wurden alle Informationen an den ORF von diesem auch in einer dem
Ozongesetz entsprechenden Weise wiedergegeben?

9. An welche Studios des ORF (Landesstudio, ORF Wien, Redaktionen
bundesweiter Nachrichtensendungen etc.) wurden die Informationen
weitergegeben?


10. Waren in all den genannten Informationen auch die in § 8, Abs. 3.

vorgesehenen Prognosen über die zu erwartende Ozonentwicklung

enthalten?
11 .Wurden den gegebenen Informationen auch Empfehlungen gemäß § 8, Abs. 4

Ozongesetz zu freiwilligen Verhaltensweisen gegeben?

12. Wenn ja, wie oft, in welcher Weise und hat es Abstufungen nach dem Grad
der Belastung gegeben, wenn nein, warum nicht?

13. Wurden - und wenn ja, dann in welcher Weise - die fernmeldetechnischen
Einrichtungen der Post- und Telegraphenverwaltung kostenlos in Anspruch
genommen?

14. Wenn nein, warum nicht?

15. Das „Ozon-Überwachungsgebiet 1, Nordostösterreich" erstreckt sich über
Wien , Niederösterreich und das nördliche und mittlere Burgenland. Auf
welche Weise ist die im Ozongesetz geforderte Abstimmung zwischen den
betroffenen Landeshauptleuten erfolgt?

16. Wann wurde die Entwarnung gemäß § 10 des Ozongesetzes gegeben und
wurde sie, wie im Ozongesetz gefordert in gleicher Weise wie die Information
über die Ozongefahr durch die Grenzwertüberschreitungen gegeben?

17. In welcher Weise wurden die zuständigen Behörden der Nachbarstaaten über
die Überschreitungen der Grenzwerte bei grenznahen Messstellen informiert?

18. Wurde ein dem neuen Ozongesetz entsprechender "Aktionsplan" für den Fall
des Risikos der Alarmschwellenüberschreitung für drei aufeinanderfolgende
Tage erstellt?

19. Wenn ja, welche Maßnahmen enthält dieser Plan und wie unterscheiden sich
diese von älteren Maßnahmenplänen, wenn nein, warum nicht?

20. Halten Sie die Bestimmungen des neuen Ozongesetzes für geeignet, den
Landeshauptleuten klare Vorgaben für ihre Vorgangsweise hinsichtlich der
Ozongefahr zu geben?

21. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass Ostösterreich seit 1996

„Ozonsanierungsgebiet" ist, die Ozonvorläufersubstanzen aber keineswegs in
dem gesetzlich vorgeschriebenen Maße reduziert werden konnten?

22. Ein Hauptgrund für das Verfehlen der gesetzlichen Reduktionsziele sind die
Nox- Emissionen von Dieselkraftfahrzeugen, nicht zuletzt von LKWs. Die
LKW - Transportleistungen haben sich zwischen 1990 und 2002 verdoppelt.
Halten Sie es unter diesen Umständen für verantwortbar, neue internationale
Straßentransitrouten zu errichten, bevor alle Möglichkeiten der
Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur ausgeschöpft sind?

23. Sind Sie der Ansicht, dass die Zunahme des LKW - Gütertransits in

Niederösterreich wirkungsvoll auf die Schiene verlagert werden und somit ein
wesentlicher Beitrag zur Reduktion der Ozonvorläufersubstanz NOx geleistet
werden kann, wenn neue große Transitautobahnprojekte in Niederösterreich
fertiggestellt sind, bevor die vergleichbaren Schienenverbindungen optimiert
sind?

24. Welche Maßnahmen zur Einhaltung der Zielwerte gemäß § 13 Ozongesetzes
gedenken Sie zu ergreifen?