1221/J XXII. GP
Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Jarolim
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Justiz
Dr.
Dieter Böhmdorfer
betreffend Aktion
„Freies Geleit für antisemitisch motivierte Friedhofsschändung"
Vor kurzem kehrte der wegen Friedhofsschändung seit 7
Jahren auf Flucht befindliche und
mittels internationalen Haftbefehl wegen „Sachbeschädigung mit
nationalsozialistischem
Hintergrund im Zusammenhang mit § 3 f und g Verbotsgesetz" gesuchte
Wilhelm Christian
Anderle aus Südafrika nach Österreich zurück. Der Vorfall war nicht zuletzt
deshalb einer
breiten Öffentlichkeit bekannt geworden, weil sich der heutigen Staatssekretär
und damalige
FP- Geschäftsführer Mag. Karl Schweitzer kurz nach Begehung der
Friedhofschändung aus
Anlass einer Hausdurchsuchung gegen die Verdächtigten vehement für diese einsetzte
Vor kurzem forderte der der Flucht offenbar überdrüssige
Wilhelm Christian Anderle von
Justizbehörden ein „Sicheres Geleit gegen Kaution", wobei das
Justizministerium dieser
Forderung auch umgehend nachkam. So wurde bereits am 28.August der internationale
Haftbefehl
gegen Anderle aufgehoben und am 5.September
der Fahndungsdatensatz des
Bundeskriminalamts gelöscht. Dem Vernehmen nach wurde dem aus vermögendsten
Verhältnissen
stammende Sprössling eines Hotelliersfamilie auch lediglich eine Kaution um
die € l .000 eingeräumt. Siehe auch News vom 4. Dezember 2003 (Beilage)
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage
1. Dem Vernehmen nach
belief sich die Kaution nur auf rund 1000 Euro, ist dies richtig?
2. Aufgrund welcher
Kriterien wurde daher diese Sicherheitsleistung festgelegt?
3. Durch wen wurde der
Kontakt zu den Justizbehörden hergestellt?
4.
Waren auch sie mit diesem Ansuchen persönlich befasst?
Falls
nicht, wer hat in dieser Sache entschieden?
5. Hat
es eine Rolle gespielt, dass vor der Flucht 1992, Herr Anderle in Schleining
für
GR-Wahl
auf der FP-Liste auf dem zweiten Platz kandidierte, und der
Zustellungsbevollmächtigte
damals Karl Schweitzer war
6. Hat
Herr Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer in dieser Sache je mit ihrem
Ministerium
Kontakt aufgenommen?
7. Die
Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach § 419 iVm §§190-192 StPO, dabei
ist
insbesondere „ auf die Folgen der strafbaren Handlung, die Verhältnisse der
Person,
den Verhaftungsgrund und das Vermögen des Sicherheitsleistenden" Rücksicht
zu
nehmen. Finden sie die im konkreten Fall verhängte Sicherheitsleistung für
ausreichend?
8. Wie
lautet das in diesem Fall gemäß §419 Strafprozessordnung von der
Oberstaatsanwaltschaft
abgegeben Gutachten?