1221/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Jarolim
und GenossInnen
an den Bundesminister für Justiz
Dr. Dieter Böhmdorfer

betreffend Aktion „Freies Geleit für antisemitisch motivierte Friedhofsschändung"

Vor kurzem kehrte der wegen Friedhofsschändung seit 7 Jahren auf Flucht befindliche und
mittels internationalen Haftbefehl wegen „Sachbeschädigung mit nationalsozialistischem
Hintergrund im Zusammenhang mit § 3 f und g Verbotsgesetz" gesuchte Wilhelm Christian
Anderle aus Südafrika nach Österreich zurück. Der Vorfall war nicht zuletzt deshalb einer
breiten Öffentlichkeit bekannt geworden, weil sich der heutigen Staatssekretär und damalige
FP- Geschäftsführer Mag. Karl Schweitzer kurz nach Begehung der Friedhofschändung aus
Anlass einer Hausdurchsuchung gegen die Verdächtigten vehement für diese einsetzte

Vor kurzem forderte der der Flucht offenbar überdrüssige Wilhelm Christian Anderle von
Justizbehörden ein „Sicheres Geleit gegen Kaution", wobei das Justizministerium dieser
Forderung auch umgehend nachkam. So wurde bereits am 28.August der internationale
Haftbefehl gegen Anderle aufgehoben und am 5.September der Fahndungsdatensatz des
Bundeskriminalamts gelöscht. Dem Vernehmen nach wurde dem aus vermögendsten
Verhältnissen stammende Sprössling eines Hotelliersfamilie auch lediglich eine Kaution um
die € l .000 eingeräumt. Siehe auch News vom 4. Dezember 2003 (Beilage)

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende


Anfrage

1.        Dem Vernehmen nach belief sich die Kaution nur auf rund 1000 Euro, ist dies richtig?

2.        Aufgrund welcher Kriterien wurde daher diese Sicherheitsleistung festgelegt?

3.        Durch wen wurde der Kontakt zu den Justizbehörden hergestellt?

4.        Waren auch sie mit diesem Ansuchen persönlich befasst?
Falls nicht, wer hat in dieser Sache entschieden?

5.        Hat es eine Rolle gespielt, dass vor der Flucht 1992, Herr Anderle in Schleining für
GR-Wahl auf der FP-Liste auf dem zweiten Platz kandidierte, und der
Zustellungsbevollmächtigte damals Karl Schweitzer war

6.        Hat Herr Staatssekretär Mag. Karl Schweitzer in dieser Sache je mit ihrem
Ministerium Kontakt aufgenommen?

7.        Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach § 419 iVm §§190-192 StPO, dabei
ist insbesondere „ auf die Folgen der strafbaren Handlung, die Verhältnisse der Person,
den Verhaftungsgrund und das Vermögen des Sicherheitsleistenden" Rücksicht zu
nehmen. Finden sie die im konkreten Fall verhängte Sicherheitsleistung für
ausreichend?

8.        Wie lautet das in diesem Fall gemäß §419 Strafprozessordnung von der
Oberstaatsanwaltschaft abgegeben Gutachten?