1222/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Maria Fekter, DI Klaus Auer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Strafanstalt Rottenstein

Da eine mögliche Schließung der Justizanstalt Rottenstein schon seit langem im
Raum steht, ist die Unsicherheit aller Betroffenen groß. Auch medial gibt es die
verschiedensten Berichterstattungen, die mit Gerüchten über die Schließung und
den Verkauf des Areals spekulieren.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
folgende

Anfrage:

1.        Soll die Justizanstalt tatsächlich geschlossen und das Areal verkauft
werden?

2.        Wenn ja, warum soll eine Justizanstalt geschlossen werden, wenn derzeit
Gefängnisse überbelegt sind?

3.        Wie hoch ist die Auslastung dieser Justizanstalt?

4.        Auf wie viele Strafgefangene kommt in Rottenstein eine Planstelle?

5.        Wenn die Strafanstalt in Rottenstein geschlossen wird, ist beabsichtigt, die
Insassen in das neue Klagenfurter Freigängerhaus umzusiedeln?

6.        Wenn ja, ist das Klagenfurter Freigängerhaus dafür ausgerichtet, die
zusätzlichen Häftlinge aufzunehmen?

7.        Wie schaut der Personalstand in Klagenfurt aus?