1222/J XXII. GP
Eingelangt am 04.12.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Maria Fekter, DI Klaus Auer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend
Strafanstalt Rottenstein
Da eine mögliche Schließung der
Justizanstalt Rottenstein schon seit langem im
Raum steht, ist die Unsicherheit aller Betroffenen groß. Auch medial gibt es
die
verschiedensten Berichterstattungen, die mit Gerüchten über die Schließung und
den
Verkauf des Areals spekulieren.
Die unterfertigten
Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1.
Soll die Justizanstalt tatsächlich geschlossen und das Areal verkauft
werden?
2.
Wenn ja, warum soll eine Justizanstalt geschlossen werden, wenn derzeit
Gefängnisse
überbelegt sind?
3. Wie
hoch ist die Auslastung dieser Justizanstalt?
4. Auf
wie viele Strafgefangene kommt in Rottenstein eine Planstelle?
5.
Wenn die Strafanstalt in Rottenstein geschlossen wird, ist beabsichtigt,
die
Insassen
in das neue Klagenfurter Freigängerhaus umzusiedeln?
6.
Wenn ja, ist das Klagenfurter Freigängerhaus dafür ausgerichtet, die
zusätzlichen
Häftlinge aufzunehmen?
7. Wie schaut der Personalstand in Klagenfurt aus?