1224/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Kontrolltätigkeit im Bereich von Tiertransporten in und durch Österreich

 

Österreich ist was Tiertransporte betrifft hauptsächlich ein Transitland. Da
bestehende Kontrollsysteme erst bei stichprobenartigen unangekündigten Kontrollen
auf den Straßen greifen, bleibt ein Großteil der Tiertransporte unbehelligt. Die über
Medienberichte bekannt gewordenen Fälle, in denen Tiere bereits tagelang unter
haarsträubenden Bedingungen ohne entsprechende Versorgung transportiert
wurden, dürften daher nur die „Spitze des Eisberges" darstellen.

Schätzungen von Experten und Tierschützern zufolge nimmt die Zahl von Lebend-
Tiertransporten allerdings international stark zu. Der EU-Agrar-Rat hat dazu bereits in
einer Entschließung vom Juni 2001 festgestellt, dass die „Spezialisierung der
landwirtschaftlichen Tierhaltungen und die Konzentration und Intensivierung der
Tiererzeugung in einigen Gebieten der Mitglied Staaten sowie die Rationalisierung in
den Schlachtbetrieben und den Verarbeitungsbetrieben für tierische Erzeugnisse ...
dazu geführt haben, dass die Tiertransporte ..... erheblich zugenommen haben" und
strengere Vorschriften für Tiertransporte eingefordert.

Das EU-Parlament hat in einer schriftlichen Erklärung vom Juni 2003 angemerkt,
dass eine Schlachtung der Tiere in der Nähe des Aufzuchtbetriebes wünschenswert
wäre und die mangelnde Durchsetzung der Tiertransportvorschriften bemängelt. Die
EU-Kommission, die nationalen Regierungen sowie die Bewerberländer wurden
aufgefordert Regelungen umzusetzen, wonach Transporte von Schlachttieren oder
Masttieren auf 8 Stunden oder 500 km begrenzt werden sollen.

Trotz zahlreicher bestehender legistischer Maßnahmen wird eine entscheidende
Verbesserung der Situation der Tiere bei Tiertransporten in Zukunft immer nur dann
zu erzielen sein, wenn alle Subventionen für Lebendtiertransporte gestrichen werden
sowie effiziente Kontrollen die aktuellen Missstände aufdecken und damit vermeiden
helfen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende

Anfrage:

1. Wie viele inländische Lebend-Tiertransporte wurden in den Jahren 1999 bis 2003
in Österreich durchgeführt? (bitte nach Jahren gegliedert anführen)

2. Wie viele grenzüberschreitende Lebend-Tiertransporte aus dem EU-Raum und
Drittländern sind in den Jahren 1999 bis 2003 durch österreichisches Staatsgebiet
geführt worden? (bitte nach Jahren gegliedert anführen)


3. Gibt es in Ihrem Ressort Schätzungen, ob und in welchem Ausmaß sich die Zahl
der Lebend-Tiertransporte aus dem EU-Raum und Drittländern mit der EU-
Erweiterung erhöhen wird?

4. Ist seitens Ihres Ressorts geplant, eine entsprechende Statistik über die jährlich in
und durch Österreich durchgeführten Lebend-Tiertransporte zu erstellen und dem
Nationalrat darüber zu berichten?

5. Wie viele Kontrollen in- und ausländischer Tiertransporte wurden in den Jahren
1999 - 2003 durchgeführt? (bitte nach in- und ausländischen Transporten und nach
jeweiligen Bundesländern sowie nach Jahren gegliedert anführen)

6. Wie hoch ist der prozentuelle Anteil an Kontrollen gemessen am gesamten
Tiertransportaufkommen in und durch Österreich?

7. Wie hoch war jeweils die Zahl der Beanstandungen? Was waren die
Hauptursachen der Beanstandungen?

8. Wie hoch war im Rahmen der laufenden Tiertransportkontrollen die
durchschnittliche Anzahl der beförderten Tiere?

9. Wie viele Tiertransportinspektoren sind derzeit in den einzelnen Bundesländern
tätig?

10. War Österreich in die Diskussionen und Verhandlungen zur Vorbereitung des
Vorschlages über einen Verordnungsvorschlag der EU über den Transport von
Tieren eingebunden? Wenn ja, durch wen?

11. Der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über den Transport von Tieren
sieht eine zwölfstündige Ruhezeit nach neunstündiger Transportdauer für alle Tiere
vor, wobei diese Abfolge offensichtlich beliebig oft wiederholt werden kann.
Tagelange Langstrecken-Tiertransporte bleiben somit - wenn auch mit leichten
Verbesserungen - weiterhin möglich. Tierschützer fordern eine absolute
Transportzeitbeschränkung auf maximal acht Stunden. Ihr Amtsvorgänger Ing.
Mathias Reichhold hat in 4142/AB, 09.2002 ausgeführt, dass „Österreich jedenfalls
eine Beschränkung der Transportzeit von Schlachttieren auf acht Stunden
unterstützen würde". Ist diese Position noch aufrecht und wenn ja, werden Sie sich
auch auf EU-Ebene dafür einsetzen?

12. Gibt es derzeit Vertragsverletzungsverfahren zum Thema Tiertransport gegen
Österreich? Wenn ja, welche?

13. Im November 2003 wurde auf der 113. Tagung des Ministerkomitees des
Europarats das revidierte Europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim
internationalen Transport zur Unterzeichnung aufgelegt. Auch die EU hat ihre Absicht
bekundet, dieses Übereinkommen zusätzlich zu den Mitgliedsstaaten zu
unterzeichnen, „weil ein hohes Schutzniveau für transportierte Tiere in der EU und
international für sie
großen Wert hat". Wird Österreich dieses Übereinkommen
ratifizieren und wenn ja, wann?