1228/J XXII. GP
Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Renate Csörgits
und
GenossInnen
an den Bundesminister
für Arbeit und Wirtschaft
betreffend Berichtspflicht
gegenüber der Europäischen Union
Österreich ist aus dem Titel „Gleichbehandlung"
gegenüber der Europäischen Union aus
mehreren
Titeln berichtspflichtig:
Art 9 RL 75/117/EWG (Lohngleichheitsrichtlinie):
Binnen zwei Jahren nach Ablauf der im Art 8 vorgesehenen
Frist (=1 Jahr ab
Bekanntmachung der RL) übermitteln die Mitgliedsstaaten der Europäischen
Kommission
alle zweckdienlichen Angaben, damit diese einen Bericht über die Anwendung der
Richtlinie
für den Rat erstellen kann.
RL 76/207/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie):
Die Mitgliedsstaaten haben dreißig Monate Frist ab
Bekanntgabe der Richtlinie, die
erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.
Art 10 dieser Richtlinie besagt, dass
die Mitgliedsstaaten binnen weiteren zwei Jahren der
Kommission
alle zweckdienlichen
Angaben zu übermitteln haben, damit diese für den Rat
einen Bericht über die Anwendung
dieser Richtlinie erstellen kann.
RL 2002/73 (Änderungsrichtlinie
zur Gleichbehandlungsrichtlinie):
Art 2 bestimmt, dass die Mitgliedsstaaten bis Oktober
2005 Zeit haben, um die erforderlichen
Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, sie müssen innerhalb von 3
Jahren ab
Inkrafttreten alle Informationen an die Kommission übermitteln, die diese für
die Erstellung
eines Berichts an den Rat und an das Parlament benötigt.
Zusätzlich übermitteln die Mitgliedsstaaten alle vier
Jahre (an Inkrafttreten) den Wortlaut der
Rechts-
und Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen nach Art 141 Abs 4 (positive
actions)
sowie Berichte über diese Maßnahmen und deren Umsetzung. Dies ist Basis für
einen
vergleichenden
Länderbericht der Kommission.
Auf Grund der Tatsache, dass es doch eine Reihe von
Berichtspflichten zu erfüllen gilt,
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und
Wirtschaft
nachfolgende
Anfrage
1) Wann haben die Fristen nach Art 9
RL 75/117/EWG und der RL 76/207/EG für
Österreich begonnen?
2) Wann wurden auf Grund
dessen die ersten Berichte an die Kommission übermittelt?
3) Wenn bisher keine
Berichte erstellt wurden, warum nicht?
4) Welchen Inhalt hatten
diese Berichte?
5) Wann
müssen die nächsten Berichte abgeliefert werden?
6) Wann wurde der letzte Bericht
gern Art 141 Abs 4 (positive actions) sowie Berichte
über
diese Maßnahmen und deren Umsetzung abgeliefert?
7) Welchen Inhalt hatte
dieser Bericht?
8) Sehen Sie Möglichkeiten die
Berichte an die Europäische Kommission auch den
Mitgliedern
des Nationalrates zur Kenntnisnahme zu übermitteln?