1228/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Renate Csörgits
und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft

betreffend Berichtspflicht gegenüber der Europäischen Union

Österreich ist aus dem Titel „Gleichbehandlung" gegenüber der Europäischen Union aus
mehreren Titeln berichtspflichtig:

Art 9 RL 75/117/EWG (Lohngleichheitsrichtlinie):

Binnen zwei Jahren nach Ablauf der im Art 8 vorgesehenen Frist (=1 Jahr ab
Bekanntmachung der RL) übermitteln die Mitgliedsstaaten der Europäischen Kommission
alle zweckdienlichen Angaben, damit diese einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie
für den Rat erstellen kann.

RL 76/207/EG (Gleichbehandlungsrichtlinie):

Die Mitgliedsstaaten haben dreißig Monate Frist ab Bekanntgabe der Richtlinie, die
erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Art 10 dieser Richtlinie besagt, dass die Mitgliedsstaaten binnen weiteren zwei Jahren der
Kommission alle zweckdienlichen Angaben zu übermitteln haben, damit diese für den Rat
einen Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie erstellen kann.

RL 2002/73 (Änderungsrichtlinie zur Gleichbehandlungsrichtlinie):

Art 2 bestimmt, dass die Mitgliedsstaaten bis Oktober 2005 Zeit haben, um die erforderlichen
Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, sie müssen innerhalb von 3 Jahren ab
Inkrafttreten alle Informationen an die Kommission übermitteln, die diese für die Erstellung
eines Berichts an den Rat und an das Parlament benötigt.

Zusätzlich übermitteln die Mitgliedsstaaten alle vier Jahre (an Inkrafttreten) den Wortlaut der
Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Maßnahmen nach Art 141 Abs 4 (positive actions)
sowie Berichte über diese Maßnahmen und deren Umsetzung. Dies ist Basis für einen
vergleichenden Länderbericht der Kommission.

Auf Grund der Tatsache, dass es doch eine Reihe von Berichtspflichten zu erfüllen gilt,
stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
nachfolgende

 


Anfrage

1)   Wann haben die Fristen nach Art 9 RL 75/117/EWG und der RL 76/207/EG für
Österreich begonnen?

2)     Wann wurden auf Grund dessen die ersten Berichte an die Kommission übermittelt?

3)     Wenn bisher keine Berichte erstellt wurden, warum nicht?

4)     Welchen Inhalt hatten diese Berichte?

5)    Wann müssen die nächsten Berichte abgeliefert werden?

6)    Wann wurde der letzte Bericht gern Art 141 Abs 4 (positive actions) sowie Berichte
über diese Maßnahmen und deren Umsetzung abgeliefert?

7)     Welchen Inhalt hatte dieser Bericht?

8)    Sehen Sie Möglichkeiten die Berichte an die Europäische Kommission auch den
Mitgliedern des Nationalrates zur Kenntnisnahme zu übermitteln?