1232/J XXII. GP
Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an
den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Zulassung gentechnisch veränderter Produkte
Die europäische Kommission hat am 10.
November 03 die Mitgliedstaaten
aufgefordert, der Zulassung von gentechnisch veränderten Bt11-Mais zuzustimmen,
wodurch das gegenwärtige Moratorium der EU zu gentechnisch veränderten
Lebensmitteln faktisch aufgehoben worden wäre. Der Vorschlag der Kommission
beruhte auf der veralteten Novel Food-Verordnung, obwohl mittlerweile die neuen
EU-Verordnungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln vereinbart wurden. Gemäß der neuen Food-
Feed-Verordnung (EG 1829/2003) dürfen GVO nur zugelassen werden, wenn sie
einer ausreichenden wissenschaftlichen Bewertung unterzogen wurden.
Mit dem Vorschlag der Kommission sollte auf Basis eines
veralteten
Gesetzesrahmens der Import von GVO-Mais auf den europäischen Markt
freigegeben werden, obwohl es noch unzureichende wissenschaftliche Erkenntnisse
über die allergene und toxikologische Wirkung dieser gentechnisch veränderten
Maissorte gibt.
Bei der Probeabstimmung im „Ständigen
Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit" wurde der Vorschlag der Kommission daher mehrheitlich
(auch von
der österreichischen Vertretung) zurückgewiesen und der Antrag über Bt11
Gentech-
Mais wurde auf das nächste Treffen im Dezember 2003 verschoben. Fällt dann
keine Entscheidung, hat der EU-Ministerrat drei Monate Zeit, bevor die
Angelegenheit wieder an die EU-Kommission
zurückgeht.
In der Zwischenzeit wurde eine neue Studie (Ungarische
Akademie der
Wissenschaften) präsentiert, wonach 20 Prozent der Tagpfauenagen-Raupen, die
Pollen vom Gentech-Mais MON810 fressen, sterben. Ähnliches gilt auch für die
Raupen von Admiralfalter, C-Falter und
Landkärtchen.
Daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Wird Österreich der Vermarktung von Gentech-Produkten
zustimmen, noch
bevor die neue
Food-Feed-Verordnung in Kraft ist? Wenn ja, mit welcher
Begründung und unter welchen
Bedingungen?
2. Stimmt es, dass bei Bt11-Mais das Allergierisiko
experimentell nicht analysiert
wurde?
3. Stimmt es, dass bei Bt11-Mais keine toxikologischen
Untersuchungen, sondern
nur Futterverwertungsstudien
gemacht wurden?
4. Stimmt es, dass chronische Risiken wie Krebs oder die
Schwächung des
Immunsystems nicht in Betracht
gezogen wurden?
5. Wie beurteilen Sie im Lichte der jüngsten
Forschungergebnisse die dramatische
Sterberate bei Schmetterlingen durch MON 810 bzw. Bt11 und
welche Schlüsse ziehen Sie daraus?
6. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass GVO-Produkte
ausschliesslich gemäß
der neuen Food Feed-Verordnung (EG
1829/2003) zugelassen werden, um
damit eine ausreichende
wissenschaftliche Bewertung zu ermöglichen? Wenn
nein, warum nicht?
7. Durch welche Inspektions- und
Kontrollmaßnahmen einschließlich
stichprobenartiger Kontrollen und
Tests soll die Einhaltung der neuen EU-
Verordnungen Nr. 1829/2003 über
genetisch veränderte Lebens- und
Futtermittel und Nr. 1830/2003
über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
von genetisch veränderten
Organismen sichergestellt werden?
8. Welche Untersuchungskapazitäten und Probenpläne sind
angesichts des
Inkrafttretens der neuen
EU-Verordnungen Nr. 1829/2003 über genetisch
veränderte Lebens- und
Futtermittel und Nr. 1830/2003 über die
Rückverfolgbarkeit und
Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen
vorgesehen?
9. Von den insgesamt 21 Gen-Pflanzen, über deren Zulassung
Brüssel
demnächst entscheiden will,
soll die Hälfte freigesetzt werden. Inwiefern ist
Österreich für die
Probleme, die mit der bevorstehenden Zulassungswelle von
Gen-Pflanzen
zusammenhängen, gerüstet und welche Maßnahmen sind
geplant?
10. In welche Weise wird in der geplanten
Gentechnik-Gesetzesnovelle die
gentechnikfreie
Landwirtschaft und somit die Wahlfreiheit für Bäuerinnen und
Bauern sowie für
Konsumentinnen geschützt?