1233/J XXII. GP

Eingelangt am 04.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Glawischnig, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend Zulassung gentechnisch veränderter Produkte

Die europäische Kommission hat am 10. November 03 die Mitgliedstaaten
aufgefordert, der Zulassung von gentechnisch veränderten Bt11-Mais zuzustimmen,
wodurch das gegenwärtige Moratorium der EU zu gentechnisch veränderten
Lebensmitteln faktisch aufgehoben worden wäre. Der Vorschlag der Kommission
beruhte auf der veralteten Novel Food-Verordnung, obwohl mittlerweile die neuen
EU-Verordnungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln vereinbart wurden. Gemäß der neuen Food-
Feed-Verordnung (EG 1829/2003) dürfen GVO nur zugelassen werden, wenn sie
einer ausreichenden wissenschaftlichen Bewertung unterzogen wurden.

Mit dem Vorschlag der Kommission sollte auf Basis eines veralteten
Gesetzesrahmens der Import von GVO-Mais auf den europäischen Markt
freigegeben werden, obwohl es noch unzureichende wissenschaftliche Erkenntnisse
über die allergene und toxikologische Wirkung dieser gentechnisch veränderten
Maissorte gibt.

Bei der Probeabstimmung im „Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und
Tiergesundheit" wurde der Vorschlag der Kommission daher mehrheitlich (auch von
der österreichischen Vertretung) zurückgewiesen und der Antrag über Bt11 Gentech-
Mais wurde auf das nächste Treffen im Dezember 2003 verschoben. Fällt dann
keine Entscheidung, hat der EU-Ministerrat drei Monate Zeit, bevor die
Angelegenheit wieder an die EU-Kommission zurückgeht.

In der Zwischenzeit wurde eine neue Studie (Ungarische Akademie der
Wissenschaften) präsentiert, wonach 20 Prozent der Tagpfauenagen-Raupen, die
Pollen vom Gentech-Mais MON810 fressen, sterben. Ähnliches gilt auch für die
Raupen von Admiralfalter, C-Falter und Landkärtchen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

1.  Wird Österreich der Vermarktung von Gentech-Produkten zustimmen, noch
 bevor die neue Food-Feed-Verordnung in Kraft ist? Wenn ja, mit welcher
 Begründung und unter welchen Bedingungen?

 


2.  Stimmt es, dass bei Bt11-Mais das Allergierisiko experimentell nicht analysiert
 wurde?

3.  Stimmt es, dass bei Bt11-Mais keine toxikologischen Untersuchungen, sondern
nur Futterverwertungsstudien gemacht wurden?

4.  Stimmt es, dass chronische Risiken wie Krebs oder die Schwächung des
 Immunsystems nicht in Betracht gezogen wurden?

5. Wie beurteilen Sie im Lichte der jüngsten Forschungergebnisse die
dramatische Sterberate bei Schmetterlingen durch MON 810 bzw. Bt11 und
welche Schlüsse ziehen Sie daraus?        

6.  Werden Sie sich dafür einsetzen, dass GVO-Produkte ausschliesslich gemäß
der neuen Food Feed-Verordnung (EG 1829/2003) zugelassen werden, um
damit eine ausreichende wissenschaftliche Bewertung zu ermöglichen? Wenn
nein, warum nicht?

7. Durch welche Inspektions- und Kontrollmaßnahmen einschließlich
  stichprobenartiger Kontrollen und Tests soll die Einhaltung der neuen EU-
  Verordnungen Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebens- und
  Futtermittel und Nr. 1830/2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung
  von genetisch veränderten Organismen sichergestellt werden?

8.  Welche Untersuchungskapazitäten und Probenpläne sind angesichts des
  Inkrafttretens der neuen EU-Verordnungen Nr. 1829/2003 über genetisch
  veränderte Lebens- und Futtermittel und Nr. 1830/2003 über die
  Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen
  vorgesehen?

9.   Welche Maßnahmen sind bei Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht nach
  den EU-Verordnungen Nr. 1829/2003 und Nr. 1830/2003 vorgesehen?

10.  Ist geplant, die Hersteller von Produkten bzw. deren Produkte, die gegen die
  Kennzeichnungspflicht verstoßen, zu veröffentlichen? Wenn nein, warum nicht?

11. Von den insgesamt 21 Gen-Pflanzen, über deren Zulassung Brüssel
  demnächst entscheiden will, soll die Hälfte freigesetzt werden. Inwiefern ist
  Österreich für die Probleme, die mit der bevorstehenden Zulassungswelle von
  Gen-Pflanzen zusammenhängen, gerüstet und welche Maßnahmen sind
  geplant?

12. In welche Weise wird in der geplanten Gentechnik-Gesetzesnovelle die
  gentechnikfreie Landwirtschaft und somit die Wahlfreiheit für Bäuerinnen und
  Bauern sowie für Konsumentinnen geschützt?