1236/J XXII. GP

Eingelangt am 10.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Ausbau der Rechtsstellung des Menschenrechtsbeirates

In Reaktion auf den tragischen Todesfall des Markus Omofuma wurde 1999 der
Menschenrechtsbeirat im Innenministerium geschaffen. Binnen kurzer Zeit hat sich der
Menschenrechtsbeirat zu einem wichtigen beratenden Gremium des Innenministers in
menschenrechtlich und rechtsstaatlich sensiblen Bereichen entwickelt; die rege Tätigkeit des
Menschenrechtsbeirates lässt sich nicht zuletzt an seinen zahlreichen Sitzungen, Berichten
und Empfehlungen messen.

Zwar ist die Stellung des Menschenrechtsbeirates per Verfassungsbestimmung (§ 15a SPG)
abgesichert und sind die Mitglieder bei Besorgung ihrer Aufgaben weisungsungebunden,
dennoch stehen dem Bundesminister für Inneres relativ weitgehende Eingriffsrechte zu. So
können beispielsweise die Mitglieder nur mit Zustimmung des Bundesministers bestellt
werden bzw. bestimmt der Bundesminister einen Teil der Mitglieder direkt. Weiters können
die Mitglieder vom Bundesminister abberufen werden. So sehr die Institution des
Menschenrechtsbeirates eine positive Einrichtung darstellt, muss dennoch festgestellt werden,
dass ihre Unabhängigkeit nicht in ausreichendem Maße gegeben ist.

Die Berichte des Menschenrechtsbeirates werden dem Parlament derzeit nur im Rahmen des
Sicherheitsberichtes gem. § 93 SPG zugeleitet. Auch hier wäre ein Ausbau wünschenswert,
um eine breitere und intensivere Debatte über die vom Menschenrechtsbeirat festgestellten
Problemkreise führen zu können.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachfolgende

ANFRAGE

1)      Sehen Sie trotz Ihres Zustimmungsrechts betr. die Bestellung der Mitglieder des
Menschenrechtsbeirates dessen Unabhängigkeit als ausreichend gesichert?

2)      Sehen Sie die Gefahr, dass Mitglieder des Menschenrechtsbeirates bei ihrer
Willensbildung von dem Umstand, dass sie von Ihnen abberufen werden können,
beeinflusst werden könnten?

3)      Hielten Sie es für eine sinnvolle bzw. akzeptable Vorgangsweise, wenn die
Mitglieder des Menschenrechtsbeirates auf andere Art und Weise bzw. von
anderen Stellen (z.B. Parlament) bestellt werden würden?

4)                    Wäre   es   Ihrer   Ansicht   nach   sinnvoll,   die   zahlreichen   Empfehlungen   des
                       
Menschenrechtsbeirates in einem eigenen Bericht dem Parlament zuzuleiten?