1236/J XXII. GP
Eingelangt am 10.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ausbau der Rechtsstellung des
Menschenrechtsbeirates
In Reaktion auf den
tragischen Todesfall des Markus Omofuma wurde 1999 der
Menschenrechtsbeirat
im Innenministerium geschaffen. Binnen kurzer Zeit hat sich der
Menschenrechtsbeirat zu einem wichtigen
beratenden Gremium des Innenministers in
menschenrechtlich und rechtsstaatlich
sensiblen Bereichen entwickelt; die rege Tätigkeit des
Menschenrechtsbeirates lässt sich
nicht zuletzt an seinen zahlreichen Sitzungen, Berichten
und Empfehlungen messen.
Zwar ist die Stellung des
Menschenrechtsbeirates per Verfassungsbestimmung (§ 15a SPG)
abgesichert
und sind die Mitglieder bei Besorgung ihrer Aufgaben weisungsungebunden,
dennoch
stehen dem Bundesminister für Inneres relativ weitgehende Eingriffsrechte zu.
So
können beispielsweise
die Mitglieder nur mit Zustimmung des Bundesministers bestellt
werden bzw. bestimmt der Bundesminister
einen Teil der Mitglieder direkt. Weiters können
die Mitglieder vom Bundesminister
abberufen werden. So sehr die Institution des
Menschenrechtsbeirates eine positive
Einrichtung darstellt, muss dennoch festgestellt werden,
dass ihre Unabhängigkeit nicht in
ausreichendem Maße gegeben ist.
Die Berichte des
Menschenrechtsbeirates werden dem Parlament derzeit nur im Rahmen des
Sicherheitsberichtes
gem. § 93 SPG zugeleitet. Auch hier wäre ein Ausbau wünschenswert,
um
eine breitere und intensivere Debatte über die vom Menschenrechtsbeirat
festgestellten
Problemkreise
führen zu können.
Daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachfolgende
ANFRAGE
1) Sehen Sie trotz Ihres
Zustimmungsrechts betr. die Bestellung der Mitglieder des
Menschenrechtsbeirates
dessen Unabhängigkeit als ausreichend gesichert?
2) Sehen Sie die Gefahr,
dass Mitglieder des Menschenrechtsbeirates bei ihrer
Willensbildung
von dem Umstand, dass sie von Ihnen abberufen werden können,
beeinflusst
werden könnten?
3) Hielten Sie es für eine sinnvolle bzw.
akzeptable Vorgangsweise, wenn die
Mitglieder des Menschenrechtsbeirates auf andere Art und Weise bzw. von
anderen Stellen (z.B. Parlament) bestellt
werden würden?
4) Wäre es Ihrer
Ansicht nach sinnvoll, die zahlreichen Empfehlungen des
Menschenrechtsbeirates in einem
eigenen Bericht dem Parlament zuzuleiten?