1238/J XXII. GP

Eingelangt am 11.12.2003
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Anfrage

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Fall des verurteilten ehemaligen österreichischen UN-Polizisten im
Kosovo

Der österreichische Polizist Martin A. wurde am 26. Februar 2002 gemeinsam mit
zwei kosovo-albanischen Polizeioffizieren in Prizren wegen des Verdachts auf
Misshandlung eines Albaners festgenommen. Noch bevor er einem Gericht
vorgeführt wurde, war er mit Hilfe der österreichischen Behörden unverzüglich nach
Österreich gebracht worden, was zu Verstimmungen zwischen der UNO und
Österreich führte. Der österreichische UNO-Botschafter Gerhard Pfanzelter
vermutete in einem Brief an UN-Generalsekretär Kofi Annan eine „Intrige (einiger
UNO-Beamter) gegen Herrn A." und drohte mit einer Einstellung der österreichischen
Teilnahme an friedenserhaltenden Operationen der UNO, was im UNO-
Generalsekretariat „Bestürzung" und „Verstimmung" auslöste (profil, 11.3.02, S.16).
Als Grund für die Rückbringung wurde seitens des Außen- und Innenministeriums
A.s schlechter Gesundheitszustand angegeben, ein Sprecher des Innenministeriums
sprach laut Bericht der Washington Post vom 6. März 2002 sogar von einer
Suizidgefahr.

Am 7. Oktober 2003 wurde der Polizist in Abwesenheit zu drei Jahren unbedingter
Freiheitsstrafe verurteilt. Laut der Tageszeitung „Die Presse" vom 8. Oktober 2003
wurde A. in vier von sechs Anklagepunkten für schuldig befunden: leichte
Körperverletzung, Erzwingung einer Aussage, Misshandlung und Amtsmissbrauch.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da die Anklage von schwerer in leichte
Körperverletzung abgemildert wurde, war das Bezirksgericht in Orahovac für den Fall
zuständig, das keinen internationalen Haftbefehl beantragen kann.

Martin A. war nach seiner Rückbringung nach Österreich laut Angaben der „Presse"
vom 9. Oktober 2003 in Wien als Streifenpolizist tätig, soll aber nach Angaben des
Innenministeriums wieder in den Innendienst versetzt werden. Eine Suspendierung
des Beamten kann erst dann erfolgen, wenn aufgrund einer Disziplinaranzeige die
Disziplinarkommission eine solche beschließt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Wird sich das österreichische Außenministerium nach der erfolgten
Verurteilung von Martin A. offiziell vom Vorwurf des österreichischen UN-


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Wird sich das österreichische Außenministerium nach der erfolgten
Verurteilung von Martin A. offiziell vom Vorwurf des österreichischen UN-
Botschafter Pfanzelter distanzieren, Intrigen hätten zur Verhaftung des
Polizisten geführt?

2.  Wie wird das Außenministerium in Zukunft bei Vergehen österreichischer
Polizisten oder Militärangehörigen im Rahmen von UNO-Friedensmissionen
vorgehen?