1248/J XXII. GP
Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und
Freunde
an
den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz
betreffend
Propaganda und Realität am Beispiel der Pensionserhöhungen 2003 und
2004
Im
Herbst 2002, rechtzeitig vor den Nationalratswahlen, hat das Bundesministerium
für
soziale Sicherheit und Generationen Inserate geschälten, in denen unter einem
Foto,
auf dem der Bundesminister Haupt von freundlich lächelnden Seniorinnen
umringt ist, der Titel eingeblendet ist: „Pensionserhöhung
2003 - Volle Inflation
abgegolten".
Im
Text heisst es dann weiter, dass Pensionen bis zu einer Höhe von € 1.900,-
erhalten:
• Erhöhung
um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 0,5%
• Wertausgleich
in der Höhe von 1,5%
• Anweisung
des Wertausgleichs in 14 Teilzahlungen (Steuervorteil!)
• 95% der
Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen
Pensionsversicherung profitieren.
Weiters
wird die Erhöhung der Pensionen über € 1.900,- um einen Fixbetrag von €
38,-
und die Erhöhung der Ausgleichszulagen beworben.
Als
persönliche Äusserung des Ministers wird zitiert:
„Mir ist die Pensionserhöhung 2003 für die ältere
Generation ein Herzensanliegen.
Denn diesen Menschen verdanken wir den Aufstieg
Österreichs" (Mag. Herbert
Haupt,
Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen).
Im
Sommer 2003 wurde über eine Verordnung des Bundesministers für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der in der Inseratenkampagne
versprochene „Wertausgleich in 14 Teilzahlungen (Steuervorteil!)"
geändert. Die
Verordnung vom 27.6. 2003 legt fest, dass die Einmalzahlung für 2003 im ersten
Halbjahr in sieben Teilbeträgen und im zweiten Halbjahr in zwei Teilbeträgen,
und
zwar zum 1. Juli 2003 und zum 1. September, zusammen mit der jeweils höchsten
laufenden Pensionszahlung auszuzahlen ist.
Diese
Verordnung von 27. Juni 2003 ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.
Zum einen, weil sie, was die Inserate dezent verschweigen, in aller Klarheit
festhält,
dass die Pensionserhöhung 2003 auch in der Form von Einmalzahlungen
stattfindet,
also der Wertausgleich von 1,5 % in den Folgejahren unberücksichtigt bleibt.
Zum zweiten versucht die Verordnung vom 27.6.03 festzulegen, dass schon mit
1.7.2003 ein höherer Teil der Einmalzahlung ausbezahlt werden soll, was
praktisch
unmöglich ist bzw. war: die Einmalzahlung für das gesamte 2. Halbjahr konnte
daher
erst zum
1. September 2003, also wiederum knapp vor wichtigen Wahlen, zugeteilt
werden.
Letztlich
aber wird durch die Verordnung das in den Inseraten vom Herbst 2002
gegebene Versprechen, dass der Wertausgleich 2003 in 14 Teilzahlungen, also mit
Steuervorteil, erfolgen wird, wieder
gebrochen.
Einmal
mehr wurden damit in Inseraten des Sozialministeriums, also auf Kosten der
SteuerzahlerInnen, falsche Versprechen
gegeben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1.
Warum haben Sie den PensionistInnen im Herbst 2002, also vor den
Nationalratswahlen, einen Wertausgleich in 14 Teilbeträgen versprochen und dann
im Juni 2003 diesen Wertausgleich abgeändert?
2.
Warum haben Sie entgegen Ihrem Versprechen den PensionistInnen den
Steuervorteil der Auszahlung in 14 Teilbeträgen genommen?
3.
Warum haben Sie über Verordnung vom 27.6.2003 den Pensionsversicherungen
eine Auszahlung des Wertausgleichs für das 2. Halbjahr 2003 in zwei
Teilbeträgen,
davon den ersten für 1.7.2003, also für einen unmöglich einzuhaltenden Termin
vorgeschrieben?
4.
Hatten die Pensionsversicherungen durch die Verordnung vom 27.6. 03
Zahlungsschwierigkeiten bzw. mussten sie kurzfristig Kredite aufnehmen?
5.
Welche steuerlichen Effekte in welcher Höhe wurden durch die Umstellung auf die
Einmalzahlung im 2. Halbjahr 2003 erzielt?
6.
Werden Sie die PensionistInnen darauf aufmerksam machen, dass sie die
Möglichkeit haben, die möglicherweise erfolgte steuerliche Mehrbelastung im Weg
der ArbeitnehmerInnenveranlagung zurückzufordern?
7.
Werden Sie die PensionistInnen darauf aufmerksam machen, dass Sie mit ihren
falschen Versprechen vom Herbst 2002 die Ursache für die steuerliche
Benachteiligung sind?
8.
Wie hoch waren die Kosten der Inseratenkampagne „Pensionserhöhung 2003",
wann und in welchen Medien wurden dazu Inserate geschaltet?
9.
Welche weiteren Inseratenkampagnen wurden in den Jahren 2002 und 2003 zu
welchen Themen und mit welchen Kosten durch Ihr Ministerium veranlasst?
10. Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen
PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 635,.- brutto hatten,
jeweils im
10.1. Jänner
2003
10.2. Juli
2003
10.3 August
2003
10.4. September
2003
10.5. Oktober
2003
10.6 Jänner
2004
zur Auszahlung gebracht (werden)?
11.
Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 700,.- brutto hatten,
jeweils im
11.1. Jänner 2003
11.2. Juli 2003
11.3. August 2003
11.4. September 2003
11.5. Oktober 2003
11.6. Jänner 2004
zur Auszahlung gebracht (werden)?
12.
Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 1000,.- brutto hatten,
jeweils im
12.1. Jänner 2003
12.2. Juli 2003
12.3. August 2003
12.4. September 2003
12.5. Oktober 2003
12.6. Jänner 2004
zur Auszahlung gebracht (werden)?
13.
Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 1200,.- brutto hatten,
jeweils im
13.1. Jänner 2003
13.2. Juli 2003
13.3 August 2003
13.4. September 2003
13.5. Oktober 2003
13.6. Jänner 2004
zur Auszahlung gebracht (werden)?
14.
Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 1500,.- brutto hatten,
jeweils im
14.1. Jänner 2003
14.2. Juli 2003
14.3. August 2003
14.4. September 2003
14.5. Oktober 2003
14.6. Jänner 2004
zur Auszahlung gebracht (werden)?
15.
Werden Ihre Inseratenpensionistlnnen auch auf weiteren Fotos so freundlich
lächeln, obwohl das Versprechen einer vollen Inflationsabgeltung weder 2003
durch
die teilweisen oder vollständigen Einmalzahlungen, geschweige denn 2004
eingelöst
wird?