1248/J XXII. GP

Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und
Konsumentenschutz

betreffend Propaganda und Realität am Beispiel der Pensionserhöhungen 2003 und
2004

Im Herbst 2002, rechtzeitig vor den Nationalratswahlen, hat das Bundesministerium

für soziale Sicherheit und Generationen Inserate geschälten, in denen unter einem

Foto, auf dem der Bundesminister Haupt von freundlich lächelnden Seniorinnen

umringt ist, der Titel eingeblendet ist: „Pensionserhöhung 2003 - Volle Inflation

abgegolten".

Im Text heisst es dann weiter, dass Pensionen bis zu einer Höhe von € 1.900,-

erhalten:

       Erhöhung um den gesetzlichen Anpassungsfaktor von 0,5%

       Wertausgleich in der Höhe von 1,5%

       Anweisung des Wertausgleichs in 14 Teilzahlungen (Steuervorteil!)

   95% der Pensionistinnen und Pensionisten in der gesetzlichen
Pensionsversicherung profitieren.

Weiters wird die Erhöhung der Pensionen über € 1.900,- um einen Fixbetrag von €

38,- und die Erhöhung der Ausgleichszulagen beworben.

Als persönliche Äusserung des Ministers wird zitiert:

„Mir ist die Pensionserhöhung 2003 für die ältere Generation ein Herzensanliegen.

Denn diesen Menschen verdanken wir den Aufstieg Österreichs" (Mag. Herbert

Haupt, Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen).

Im Sommer 2003 wurde über eine Verordnung des Bundesministers für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz der in der Inseratenkampagne
versprochene „Wertausgleich in 14 Teilzahlungen (Steuervorteil!)" geändert. Die
Verordnung vom 27.6. 2003 legt fest, dass die Einmalzahlung für 2003 im ersten
Halbjahr in sieben Teilbeträgen und im zweiten Halbjahr in zwei Teilbeträgen, und
zwar zum 1. Juli 2003 und zum 1. September, zusammen mit der jeweils höchsten
laufenden Pensionszahlung auszuzahlen ist.

Diese Verordnung von 27. Juni 2003 ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.
Zum einen, weil sie, was die Inserate dezent verschweigen, in aller Klarheit festhält,
dass die Pensionserhöhung 2003 auch in der Form von Einmalzahlungen stattfindet,
also der Wertausgleich von 1,5 % in den Folgejahren unberücksichtigt bleibt.
Zum zweiten versucht die Verordnung vom 27.6.03 festzulegen, dass schon mit
1.7.2003 ein höherer Teil der Einmalzahlung ausbezahlt werden soll, was praktisch
unmöglich ist bzw. war: die Einmalzahlung für das gesamte 2. Halbjahr konnte daher


erst zum 1. September 2003, also wiederum knapp vor wichtigen Wahlen, zugeteilt
werden.

Letztlich aber wird durch die Verordnung das in den Inseraten vom Herbst 2002
gegebene Versprechen, dass der Wertausgleich 2003 in 14 Teilzahlungen, also mit
Steuervorteil, erfolgen wird, wieder gebrochen.

Einmal mehr wurden damit in Inseraten des Sozialministeriums, also auf Kosten der
SteuerzahlerInnen, falsche Versprechen gegeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1. Warum haben Sie den PensionistInnen im Herbst 2002, also vor den
Nationalratswahlen, einen Wertausgleich in 14 Teilbeträgen versprochen und dann
im Juni 2003 diesen Wertausgleich abgeändert?

2. Warum haben Sie entgegen Ihrem Versprechen den PensionistInnen den
Steuervorteil der Auszahlung in 14 Teilbeträgen genommen?

3. Warum haben Sie über Verordnung vom 27.6.2003 den Pensionsversicherungen
eine Auszahlung des Wertausgleichs für das 2. Halbjahr 2003 in zwei Teilbeträgen,
davon den ersten für 1.7.2003, also für einen unmöglich einzuhaltenden Termin
vorgeschrieben?

4. Hatten die Pensionsversicherungen durch die Verordnung vom 27.6. 03
Zahlungsschwierigkeiten bzw. mussten sie kurzfristig Kredite aufnehmen?

5. Welche steuerlichen Effekte in welcher Höhe wurden durch die Umstellung auf die
Einmalzahlung im 2. Halbjahr 2003 erzielt?

6. Werden Sie die PensionistInnen darauf aufmerksam machen, dass sie die
Möglichkeit haben, die möglicherweise erfolgte steuerliche Mehrbelastung im Weg
der ArbeitnehmerInnenveranlagung zurückzufordern?

7. Werden Sie die PensionistInnen darauf aufmerksam machen, dass Sie mit ihren
falschen Versprechen vom Herbst 2002 die Ursache für die steuerliche
Benachteiligung sind?

8. Wie hoch waren die Kosten der Inseratenkampagne „Pensionserhöhung 2003",
wann und in welchen Medien wurden dazu Inserate geschaltet?

9. Welche weiteren Inseratenkampagnen wurden in den Jahren 2002 und 2003 zu
welchen Themen und mit welchen Kosten durch Ihr Ministerium veranlasst?

10. Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 635,.- brutto hatten,
jeweils im


10.1.                 Jänner 2003

10.2.                 Juli 2003

10.3                 August 2003

10.4.                  September 2003

10.5.                  Oktober 2003

10.6                  Jänner 2004

zur Auszahlung gebracht (werden)?

11. Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 700,.- brutto hatten,
jeweils im

11.1. Jänner 2003

11.2. Juli 2003

11.3. August 2003

11.4. September 2003

11.5. Oktober 2003
11.6
. Jänner 2004

zur Auszahlung gebracht (werden)?

12. Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 1000,.- brutto hatten,
jeweils im

12.1. Jänner 2003

12.2. Juli 2003

12.3. August 2003

12.4. September 2003

12.5. Oktober 2003

12.6. Jänner 2004

zur Auszahlung gebracht (werden)?

13. Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 1200,.- brutto hatten,
jeweils im

13.1. Jänner 2003

13.2. Juli 2003
13.3  August 2003

13.4. September 2003

13.5. Oktober 2003

13.6. Jänner 2004

zur Auszahlung gebracht (werden)?

14. Welcher Betrag wurde (bzw. wird) österreichischen PensionistInnen, die im
November 2002 einen Pensionsanspruch in der Höhe von. € 1500,.- brutto hatten,
jeweils im


14.1. Jänner 2003

14.2. Juli 2003

14.3. August 2003

14.4. September 2003

14.5. Oktober 2003

14.6. Jänner 2004

zur Auszahlung gebracht (werden)?

15. Werden Ihre Inseratenpensionistlnnen auch auf weiteren Fotos so freundlich
lächeln, obwohl das Versprechen einer vollen Inflationsabgeltung weder 2003 durch
die teilweisen oder vollständigen Einmalzahlungen, geschweige denn 2004 eingelöst
wird?