1254/J XXII. GP

Eingelangt am 17.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Wohnbauförderung, FAG und Klimaschutz

In verschiedenen Medien äußerten Sie sich kritisch gegenüber der Höhe der
Wohnbauförderung und schlugen eine Halbierung vor. Seit dem letzten FAG besteht
keine Zweckwidmung der Wohnbaumilliarde mehr, sodass verschiedene
Bundesländer diese Mittel auch für diverse andere Finanzierungen heranzogen.

Laut Meinung verschiedener ExpertInnen wird die erforderliche Neubauleistung der
kommenden Jahre um die 45.000 Wohnungen pro Jahr liegen. Der freifinanzierte
Wohnbau ist gegenüber den Boomjahren Mitte der 90er Jahre deutlich
zurückgegangen und lag in den letzten drei Jahren bei rund 6.000 - 8.000
Wohnungen/Jahr, darunter rund 3.000 Geschosswohnungen. Der Großteil der
Bedarfsdeckung muss daher über den geförderten Bereich kommen, der einen
wesentlich stabileren Verlauf aufweist als der freifinanzierte.

Angesichts der Notwendigkeit der Erreichung der Klimaschutzziele müssen darüber
hinaus verstärkt Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Dazu ist annähernd
ein Volumen von 500 Mio Euro pro Jahr erforderlich. Insgesamt bildet eine Kyoto-
Ziel-orientierte Wohnbauförderung etwa einen zentralen Hebel dafür.

Die vom Ministerrat im Juni 2002 beschlossene Nationale Klimastrategie hält dazu
u.a. fest:

„Der weitaus größte Raumwärmebedarf fällt in Gebäuden für Wohnzwecke an (ca. 75%). Die
Treibhausgas-Reduktionspotentiale können in diesem Bereich sowohl durch ordnungspolitische
Maßnahmen als auch durch zielgerichtete Anreizfinanzierungen (Wohnbauförderung) sowie Änderung
sonstiger Rahmenbedingungen mobilisiert werden.

Um das angestrebte Reduktionspotential von 1,6 Mio t C02-Äquivalent pro Jahr durch (zusätzliche)
thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen erreichen zu können, muss über einen Zeitraum von
10 Jahren die thermisch-energetische Sanierungsrate von (in den 90er Jahren) etwa 1 % auf zumindest
2% des Altbestandes angehoben, und eine Verknüpfung mit energetischen Verbesse-
rungen/Optimierungen vorgenommen werden.

 


Über die Wohnbauförderung verfügen alte Bundesländer über ein geeignetes Instrument, um
wirkungsvolle Anreize für die thermisch-energetische Sanierung des Alt-Wohnhausbestandes in den
kommenden 10 Jahren zu setzen. In diesem Sinne ist eine zunehmende Umschichtung der
Wohnbauförderung im Bereich der Althaussanierung möglich und sinnvoll. (...). Die Fördermittel sollten
dabei in allen Ländern in Abhängigkeit von der nach der Sanierung erreichten thermischen
Gebäudequalität und von der Verwendung erneuerbarer Energieträger vergeben werden (z.B.
Differenzierung nach Energiekennzahlen und Förderbonus für den Einsatz erneuerbarer
Energieträger). Bei Generalsanierungen sollten Förderungsanreize dazu führen, dass dabei in hohem
Maße die Energieeffizienz der Gebäude erhöht wird."

Das Kyotoziel wird auch mit der Akkordierung einer „15a-Vereinbarung" zwischen
Bund und Ländern zwecks Vereinheitlichung und
Ökologisierung der
Wohnbauförderung angestrebt. Dabei gehen die Bundesländer von einer
Beibehaltung der Wohnbauförderung in der bisherigen Höhe aus.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Welche Bundesländer verwendeten Wohnbauförderungsmittel (außerhalb des
Neubaus oder der Sanierung von Altbauten) für andere Zwecke (Zweck,
Höhe)?

2. In welcher Höhe sollen in Zukunft von Seiten des Bundes
Wohnbauförderungsmittel zur Verfügung gestellt werden?

3.  Denken Sie daran, wieder eine Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel
einzufordern? Wenn nein, warum nicht?

4.  Auf welche Weise gedenken Sie die heimische Sanierung von Gebäuden
voranzutreiben?

5.    Welche anderen finanziellen Instrumente wollen Sie in Richtung Klimaschutz
bereitstellen (Zeitraum und Höhe)?

6.     Wie beurteilen Sie die Vorschläge von Kollegen Großruck zur steuerlichen
Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen in Ein- und Zweifamilienhäuser?

7.    Welche Bestrebungen zur Verhängung von Pönalen bei Nichterreichung des
Kyotoziels sind Ihnen bekannt? Wie hoch sollen sie sein?