1260/J XXII. GP
Eingelangt am 18.12.2003
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Inneres
betreffend Kriminalitätsstatistik 2003 - Strafrechtliche
Nebengesetze etc. II
Der Kriminalitätsbericht 2002 inklusive Statistik und
Analyse liegt vor, in welchem die von
den Sicherheitsbehörden und Sicherheitsdienstellen des Bundes im
Berichtsjahr
gemeldeten Daten über
die bekannt gewordenen
gerichtlich strafbaren Handlungen
veröffentlicht sind (Anzeigenstatistik).
Nicht jedoch der Kriminalitätsbericht 2003.
Allerdings wurden im Dezember 2003 die Zahlen der
Kriminalitätsentwicklung Jänner bis
November
2003 präsentiert.
Einige dieser Zahlen für 2003 - so insbesondere die
Zahlen über die bekannt gewordenen
gerichtlich
strafbaren Handlungen nach den strafrechtlichen Nebengesetzen - sind für die
Fragesteller von besonderem Interesse.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für Inneres
folgende
Anfrage
1.) Wie hoch ist die Summe aller strafbaren Handlungen nach den
strafrechtlichen
Nebengesetzen für das Jahr 2003 (Verbrechen
sowie Vergehen).
a) Auf welche strafrechtlichen Nebengesetze können diese aufgezeigten
Handlungen
aufgeschlüsselt werden (ersuche um Aufschlüsselung)?
b) Welche Delikte wurden dabei
besonders angezeigt (Ersuche am Aufschlüsselung auf die 30 häufigsten Delikte)?
2.) Wie viele Anzeigen über gerichtlich
strafbare Handlungen nach dem Lebensmittelgesetz
sind ihnen im Jahr 2003 bekannt geworden?
3.) Welche
Strafbestimmungen des LMG betrafen diese Anzeigen?
4.) Wie viele Anzeigen über gerichtlich
strafbare Handlungen nach dem Arzneimittelgesetz
2003 bekannt geworden?
5.)
Welche Strafbestimmungen des Arzneimittelgesetzes betrafen diese Anzeigen?
6.)
Wie viele Anzeigen nach dem Arzneimittelgesetz betrafen im Jahr 2003 §84 a AMG?
7.) Wie viele
Anzeigen über gerichtlichen strafbare Handlungen nach dem
Tierarzneimittelkontrollgesetz sind ihnen 2003 bekannt
geworden?
8.) Welche Strafbestimmungen des Tierarzneimittelkontrollgesetzes
betrafen diese
Anzeigen?
9.) Wie viele
Anzeigen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz betrafen im Jahr 2003
§
11 Tierarzneimittelkontrollgesetz?
10.) Wie viele Anzeigen über
gerichtlich strafbare Handlungen nach dem
Rezeptpflichtgesetz sind ihnen 2003 bekannt geworden?
11.) Welche Strafbestimmungen des
Rezeptpflichtgesetzes betrafen diese Anzeigen?
12.) Wie viele Anzeigen betrafen im
Jahr 2003 § 6a Rezeptpflichtgesetz?
13.) Wie viele Anzeigen betrafen im Jahr 2003 § 120 StGB
(Missbrauch von
Tonaufnahme und Abhörgeräten)?
14.) In wie vielen Fällen waren 2003 dabei das
Sicherheitsgewerbe - wie
beispielweise Berufsdetektive - oder deren
Mitarbeiterinnen involviert?
15.) Wie viele Anzeigen betrafen in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 das
Pornographiegesetz (Aufschlüsselung auf Jahre)?
16.) Welche Strafbestimmungen des Pornographiegesetzes betrafen diese
Anzeigen?
17.) Wie viele Anzeigen betrafen in den Jahren
2000,2001,2002 und 2003 das ASVG
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
18.) Welche Strafbestimmungen des
Suchtmittelgesetzes betrafen diese Anzeigen?
19.) Welche Anzeigen betrafen in den Jahren 2000,2001,2002
und 2003 das
Suchtmittelgesetz (Aufschlüsselung auf
Jahre)?
20.) Welche Strafbestimmungen des ASVG
betrafen diese Anzeigen?
21.) Welche Erlässe etc. regeln in ihrem Ressort nun die
Erstellung des jährlichen
Kriminalitätsberichts (ersuche um
Übermittlung aller Erlässe, die nun für die Erstellung
des Kriminalitätsberichts bzw. der monatlichen Kriminalstatistik herangezogen
werden
mussten)?