1265/J XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten.
Die Errichtung der Austrian Development Agency (ADA) als
Österreichische
Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung ist mit
Jänner
2004 seit Novellierung des EZA-Gesetzes im Frühsommer 2003 festgelegt.
Laut §12 (1) des EZA-Gesetzes ist „nach
Möglichkeit schon vor Entstehen der ADA,
spätestens aber bis 31. Jänner 2004 [...] ein Aufsichtsrat einzurichten".
Diesem
zwölfköpfigen Gremium sollen laut Gesetz auch sechs Mitglieder angehören, die
von der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zu bestellen sind.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Haben Sie schon eine
Bestellung für den Aufsichtsrat der ADA veranlasst?
2. Wenn ja, wen werden
Sie in die ADA entsenden?
3. Wenn nein, warum
nicht?
4. Wenn nein, bis wann werden Sie die
Bestellung getätigt haben und wen wird ihr
Ministerium nominieren?