1265/J XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten.

Die Errichtung der Austrian Development Agency (ADA) als Österreichische
Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung ist mit Jänner
2004 seit Novellierung des EZA-Gesetzes im Frühsommer 2003 festgelegt.

Laut §12 (1) des EZA-Gesetzes ist „nach Möglichkeit schon vor Entstehen der ADA,
spätestens aber bis 31. Jänner 2004 [...] ein Aufsichtsrat einzurichten". Diesem
zwölfköpfigen Gremium sollen laut Gesetz auch sechs Mitglieder angehören, die von der
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten zu bestellen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Haben Sie schon eine Bestellung für den Aufsichtsrat der ADA veranlasst?

2.  Wenn ja, wen werden Sie in die ADA entsenden?

3.  Wenn nein, warum nicht?

4. Wenn nein, bis wann werden Sie die Bestellung getätigt haben und wen wird ihr
Ministerium nominieren?