1267/J XXII. GP

Eingelangt am 22.12.2003
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Die Errichtung der Austrian Development Agency (ADA) als Österreichische
Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung ist mit Jänner
2004 seit Novellierung des EZA-Gesetzes im Frühsommer 2003 festgelegt.

Laut §12 (1) des EZA-Gesetzes ist „nach Möglichkeit schon vor Entstehen der ADA,
spätestens aber bis 31. Jänner 2004 [...] ein Aufsichtsrat einzurichten". Diesem
zwölfköpfigen Gremium soll laut Gesetz auch ein Mitglied angehören, das vom
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu
bestellen ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage:

1.  Haben Sie schon eine Bestellung für den Aufsichtsrat der ADA veranlasst?

2. Wenn ja, wen werden Sie in die ADA entsenden?

3. Wenn nein, warum nicht?

4. Wenn nein, bis wann werden Sie die Bestellung getätigt haben und wen wird ihr
Ministerium nominieren?