1268/J XXII. GP
Eingelangt am 22.12.2003
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.
Die Errichtung der Austrian Development
Agency (ADA) als Österreichische
Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit mit beschränkter Haftung ist mit
Jänner
2004 seit Novellierung des EZA-Gesetzes im Frühsommer 2003 festgelegt.
Laut §12 (1) des EZA-Gesetzes ist „nach Möglichkeit schon
vor Entstehen der ADA,
spätestens aber bis 31. Jänner 2004 [...] ein Aufsichtsrat einzurichten".
Diesem
zwölfköpfigen Gremium soll laut Gesetz auch ein Mitglied angehören, das vom
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zu
bestellen ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den
Bundesminister für soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.
Haben Sie schon eine Bestellung für den Aufsichtsrat der ADA veranlasst?
2.
Wenn ja, wen werden Sie in die ADA entsenden?
3.
Wenn nein, warum nicht?
4. Wenn nein, bis wann werden Sie die
Bestellung getätigt haben und wen wird ihr
Ministerium nominieren?