1272/J XXII. GP

Eingelangt am 23.12.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

betreffend Errichtung der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und
Entwicklung

Das Gesetz zur Einrichtung einer Forschungsstiftung zur Forschung, Technologie
und Entwicklung wurde am 16.12.2003 im Bundesrat debattiert und ist bis dato noch
nicht in Kraft. Es sind weder die Besetzung der Organe der Stiftung beschlossen
noch die Kriterien bekannt, nach denen die Verteilung der Mittel erfolgen soll.

In den Salzburger Nachrichten vom 19.12.2003 steht zur Pressekonferenz des
Vorstands und seines Stellvertreters des Rats für Forschung und Entwicklung
bezüglich der Nationalstiftung folgendes: „Er (Anm. Bonn) und Consemüller
schraubten auch die Erwartungen herunter, die neue Nationalstiftung könnte
schnelles Geld bringen: Vieles von ihr sei noch virtuell. Man solle darauf gefasst
sein, dass in der ersten Jahreshälfte 2004 erst ein Teil der pro Jahr 125 Mill. Euro
fließen werde und die Ausschüttungen von Jahr zu Jahr schwankend sein könnten.
Vor allem bei den 50 Mill. Euro aus dem ERP-Fonds könnte es Verzögerungen
geben: Die Umwidmung der Gelder ist mit den USA paktiert, formal fehlt aber der
Beschluss. Die ERP-Finanzkommission tagt erst im Jänner 2004."

Gerade für die Wirtschaft ist es wichtig, Klarheit über die verfügbaren Mitteln zur
Forschungsförderung zu haben. Nur so kann diese bei der Budgetierung der
Forschungsausgaben für 2004 berücksichtigt werden. Wünscht man sich nun eine
Intensivierung der Forschungsausgaben der Wirtschaft, so muss der Wirtschaft aber
auch Klarheit über die zukünftig verfügbaren Mittel gegeben werden. Obwohl der
Vorsitzende des Rats für Forschung und Entwicklung laut Medienberichten die
Klagen des FFF wegen fehlendem Budget 2004 nicht planen zu können, zurückwies,
räumte er dennoch ein, dass der FFF generell mehr Geld brauche.

Es sollte daher vorrangiges Ziel sein, Klarheit bezüglich des verfügbaren Budgets für
angewandte Forschung in der Wirtschaft für das Jahr 2004 zu schaffen und es so -
insbesonders Klein- und Mittelbetrieben - zu ermöglichen, diese allfälligen
Förderungen in ihre Planung mit einzubeziehen.

Im Standard vom 19.12.2003 wird FFF-Geschäftsführer Wotke so angeführt: „Wenn
man die österreichische Forschungslandschaft fördere, könne es nicht angehen, die
Förderung der angewandten Forschung in der Wirtschaft, für die der FFF zuständig
sei, zu reduzieren. Ein Ansuchen um 20 Millionen Sondermittel aus dem Topf des
Offensivprogramms
II sei vom Infrastrukturministerium abgelehnt worden."


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.  Inwieweit können Sie widerlegen, dass es sich bei der Nationalstiftung, um
eine virtuelle Stiftung handelt?

2.  Können Sie näher ausführen, was genau mit virtueller Stiftung gemeint ist?

3.  Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Verstetigung der Mittel für die
Forschungsförderungen, wie sie von Regierungsvertretern mehrmals im
Zusammenhang mit der Nationalstiftung angeführt wurden, im Lichte der
Aussagen von Consemüller sicherstellen?

4.  Wie sieht der genaue Zeitplan für die Installierung der Nationalstiftung aus?

5.  Bis wann wird diese Ihrer Meinung nach spätestens operativ tätig sein?

6.  Wieviel Geld wird in den einzelnen Quartalen 2004 jeweils von der
Nationalstiftung an die einzelnen begünstigten Organisationen fließen?

7.  Welche Organisationen sind durch die Nationalstiftung begünstigt? Wir bitten
um eine konkrete Aufzählung.

8.  Nach welchen Kriterien sollen nach Ihrer Meinung bzw. nach Meinung des
von Ihrem Ministerium entsendeten Mitglieds im Stiftungsrat die Gelder an die
begünstigten Organisationen verteilt werden?

9.  Soll der Schlüssel nach dem die Gelder verteilt werden nach Ihrer Meinung
bzw. nach Meinung des von Ihrem Ministerium entsendeten Mitglieds im
Stiftungsrat über einen gewissen Zeitraum konstant bleiben oder gehen Sie
davon aus, dass dieser Schlüssel jährlich neu verhandelt wird?

10. Ausschüttungen in welcher Höhe sind jährlich bis 2006 aus der
Nationalstiftung jeweils an diese Organisationen geplant?

11 .Wer wird von Ihrem Ministerium als Vertreter in den Stiftungsrat entsendet
werden?

12. Wann ist die erste Sitzung der Nationalstiftungsorgane?

13. Mit welchem Budget kann der FFF in der Übergangszeit bis zur ersten
Zuwendung der Nationalstiftung operieren?

14. Durch welche Maßnahmen soll der Wirtschaft Planungssicherheit für 2004
(Möglichkeit für die Wirtschaft die FFF Gelder bei der
Forschungsbudgetierung mit zu kalkulieren) kommuniziert werden, wenn es
noch keine Klarheit über das Budget des FFF gibt?


15. Wann wurde erstmals mit der amerikanischen Botschaft konkret bezüglich der
Einbeziehung von ERP Geldern in die Nationalstiftung gesprochen?

16. Mit wem wurde - wie in den Medien berichtet - die Umwidmung der Gelder in
den USA paktiert?

17. Welche konkreten Beschlüsse und von welcher Stelle fehlen, um über die
ERP-Gelder verfügen zu können?

18. Welche Vorgangsweise ist geplant, sollte die Zustimmung der USA noch
länger ausbleiben? Von wo werden dann die fehlenden 50 Millionen EUR, die
auf die angekündigten 125 Millionen Euro fehlen kommen?

19. Warum wurden nicht direkt Darlehen vom ERP-Fonds an die einzelnen
Institutionen vergeben? Wieso war es notwendig, die Nationalstiftung
dazwischenzuschalten?

20. Welche Vorteile ergeben sich durch die Verwendung der ERP-Gelder als
Zuschüsse im Rahmen der Nationalstiftung im Gegensatz zur bisherigen
zinsbegünstigten Kreditvergabe des ERP-Fonds aus Sicht der
Steuerzahlerinnen?

21. Welchen Einfluss hat die ERP-Kreditkommission in Hinkunft auf die
Fördermittelvergabe durch die Nationalstiftung?