1310/J XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dietmar Keck, Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend Kostenexplosion beim Bau des sogenannten
„Bindermichltunnels" bzw.
Einhausung der A7 im Bereich Bindermichl/Spallerhof
Seit dem vergangenen Herbst befindet sich an der A7, der
sogenannten „Mühlkreisautobahn“, im
Bereich der Linzer Stadtteile Bindermichl und Spallerhof eine große, auf
mehrere Jahre anberaumte
Baustelle, deren Ziel eine sogenannten „Einhausung“ der Autobahn ist. Diese Baumaßnahme
hat
eine
lange Geschichte hinter sich, mit der eine ebenso lange - auch parlamentarische
- Debatte über
Zuständigkeiten,
Kosten und Kostenaufteilung für dieses Baulos einhergegangen ist. Ergebnis
dieser intensiven Vorlaufphase war neben dem Beschluss zum Bau auch eine
prozentuale Beteilung
des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz an den Gesamtkosten der
Einhausung. Gerade vor
dem Hintergrund von Letzterem war davon auszugehen, dass die Umsetzung des
Bauvorhabens
klaglos verlaufen würde, und dass es sich insbesondere bei der Kalkulation der
Kosten um eine
solide, realistische, auch eventuelle unvorhergesehene Ereignisse
berücksichtigende, Berechnung
handelt. Heute steht fest, dass es zu einer sagenhaften Kostenexplosion kommen
wird.
Einschlägigen Informationen zufolge, wird das Tunnelprojekt Mehrkosten von
41(!) Millionen Euro
verursachen, was eine Preissteigerung von mehr als 42 Prozent darstellt. Wie
auch zahlreiche
Medien
kommentieren, entstehen aufgrund dieser Entwicklung im Bereich Bindermichl die
teuersten
Straßenkilometer Österreichs. Es sind dafür Summen zu zahlen, die nicht nur die
Budgets
der beteiligten Körperschaften belasten, sondern auch die Bevölkerung dazu
veranlassen, Fragen
nach dem Grund und den Verantwortlichkeiten für diese massive Verteuerung zu
stellen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation
und
Technologie nachstehende
Anfrage:
l. Stimmt es, dass es beim Projekt
der Einhausung der A7 im Bereich Linz, Stadtteile
Bindermichl/Spallerhof
zu Kostensteigerungen gegenüber den ursprünglich dafür
veranschlagten
Kosten kommen wird?
2. Wenn ja, seit wann sind Sie von
der Kostenüberschreitung der Untertunnelung bzw.
Einhausung
der A7 am Knoten Bindermichl informiert?
3. Aus
welchen Faktoren setzt sich die Kostenerhöhung zusammen? Verschiedenen
Informationen zufolge kommt es zu einem Kostenanstieg von 97,3 Millionen Euro auf 138
Millionen
Euro.
4. Wie erklären Sie, dass alleine
für den Bereich Straßenbau zwischen den projektierten
Kosten und den nunmehr real anfallenden Kosten eine Differenz in der Höhe von
4,078
Millionen Euro liegt?
5. Wie erklären Sie sich, dass
alleine für den Bereich der Baufeldvorbereitung zwischen den
projektierten Kosten und den nunmehr real anfallenden Kosten eine Differenz in
der Höhe
von 2,21 Millionen Euro liegt?
6. Warum hat es die ASFINAG
verabsäumt, in der ersten Kostenplanung eine übliche Preisgleitung (Baubeginn
bis Bauende) im Ausmaß von 5 Prozent vorzusehen? Wie hoch
war die tatsächlich eingearbeitete Inflationsabgeltung?
7. Welchen Anteil hat der Bund an
den Gesamtkosten für die Einhausung zu tragen?
8. Unter Berücksichtigung der
tatsächlichen Zusatzkosten für die nachträglich zu realisierende
VBA Großraum Linz in Höhe von 10,9 Millionen Euro entstehen für die
Vertragsparteien
ASFINAG, Land Oberösterreich und Stadt Linz tatsächliche Mehrkosten von 29,2
Millionen Euro. Sind Sie bereit, die dadurch für die Stadt Linz anteilsmäßig
anfallenden
Mehrkosten in Höhe von 2,88 Millionen. Euro und die für das Land Oberösterreich
anteilsmäßig anfallenden Mehrkosten in Höhe von 3,87 Millionen. Euro durch die
ASFINAG
zu übernehmen?
9. Halten Sie es auch für notwendig,
bei einer Kostenüberschreitung im Ausmaß von über 40
Prozent den Bundesrechnungshof mit einer Überprüfung zu betrauen? Wenn nein,
warum
nicht?
10.
Orten Sie bei der ASFINAG organisatorischen und/oder personellen
Handlungsbedarf?
11. Werden Sie
Maßnahmen setzen, um den entstandenen bzw. absehbaren Schaden wenigstens
zu
begrenzen oder zu reduzieren?
12.
Wenn ja, welche?
13. Wenn nein, warum nicht?