1312/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und

Konsumentenschutz betreffend „Krankenpflegeberufe - Freifahrten gestrichen"

Rund 6.000 Schülerinnen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe trifft die neue
„Sparmaßnahme" der Bundesregierung mit voller Wucht: Ihnen soll die Freifahrt zu ihren
Ausbildungsstätten gestrichen werden.

Per Gesetz sind den rund 6.000 Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen in
Österreich als Minimum 2.480 Stunden Praxis vorgeschrieben. Diese so genannten
Praktikastunden (insgesamt rund elf Monate) absolvieren die Jugendlichen in drei bis vier
Blockveranstaltungen im Jahr. Die Anfahrt zu den Ausbildungsstätten sollen sie nun aus
eigener Tasche zahlen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.  Ist der im Anfragetext geschilderte Sachverhalt richtig?

2.      Welche Rechtsgrundlage wird dieser Rechtsauffassung zugrunde gelegt?

3.            Ist es richtig, dass die Anfahrt zu sog. „Blockveranstaltungen" nachdem
Familienlastenausgleichsgesetz kein „Schulweg" ist?

4.  Wenn ja, werden Sie für eine Gesetzesänderung eintreten?

5.   Wenn nein, warum nicht?

6.     Welche Kosten werden mir dieser bestehenden Regelung „eingespart"?