1312/J XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit,
Generationen und
Konsumentenschutz betreffend „Krankenpflegeberufe -
Freifahrten gestrichen"
Rund
6.000 Schülerinnen der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe trifft die neue
„Sparmaßnahme" der Bundesregierung mit voller Wucht: Ihnen soll die
Freifahrt zu ihren
Ausbildungsstätten gestrichen werden.
Per
Gesetz sind den rund 6.000 Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen in
Österreich als Minimum 2.480 Stunden Praxis vorgeschrieben. Diese so genannten
Praktikastunden (insgesamt rund elf Monate) absolvieren die Jugendlichen in
drei bis vier
Blockveranstaltungen im Jahr. Die Anfahrt zu den Ausbildungsstätten sollen sie
nun aus
eigener Tasche zahlen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
1.
Ist der im Anfragetext geschilderte Sachverhalt richtig?
2. Welche Rechtsgrundlage wird dieser
Rechtsauffassung zugrunde gelegt?
3.
Ist
es richtig, dass die Anfahrt zu sog. „Blockveranstaltungen" nachdem
Familienlastenausgleichsgesetz kein „Schulweg" ist?
4. Wenn ja,
werden Sie für eine Gesetzesänderung eintreten?
5. Wenn
nein, warum nicht?
6. Welche Kosten werden mir dieser bestehenden Regelung „eingespart"?