1313/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Wunschkennzeichen"

Die ersten Wunschkennzeichen verlieren nun nach 15 Jahren im Jahr 2004 ihre Gültigkeit.
Als Stichtag gilt das Datum der Reservierung.

Zur Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde der Österreichische
Verkehrssicherheitfonds im Jahr 1989 geschaffen. Dieser Fonds ist im Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet.

Der Fond bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens
entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag fließen 60
Prozent an jenes Bundesland zurück, in welchem das jeweilige Wunschkennzeichen
zugewiesen oder reserviert wurde.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:

Anfrage

1)      Welche Summe befand sich mit Stichtag 31.12.2003 im Verkehrssicherheitsfond?

2) Wie teilt sich diese Summe auf die Bundesländer auf?

3)           Welche Summe aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens zu
entrichtenden Verkehrssicherheitsbeitrages wurde 2003 insgesamt an die
Bundesländer abgeführt (Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?

4) Mit welchen Einnahmen rechnen Sie für 2004?

5)           Welche Ergänzungen zur Anfragebeantwortung XXII.GP - NR 783/AB können Sie
bis Stichtag 31.12.2003 vornehmen (s. Fragen 3 bis 28)?

6) Wie viele Fahrzeughalter verlieren 2004 in welchem Monat ihr Wunschkennzeichen
(Aufschlüsselung auf Monate und Bundesländer)?

7) Wie werden die Fahrzeughalter vom Auslaufen der Gültigkeit ihres

Wunschkennzeichens verständigt? Wer nimmt diese Information vor? Welche
Informationsmaßnahmen wurden bis 31.12.2003 vorgenommen?

8) Wer ist für einen „zwingenden" Austausch des Kennzeichens zuständig, wenn keine
Weiterverlängerung erfolgt? Wer zieht diese Wunschkennzeichen ein?

9) Zu welchen Rechtsfolgen führt die Weiterverwendung des Wunschkennzeichens
trotz Auslaufens der Gültigkeit und Nichtverlängerung?

10) In welchem Gesetz sind die damit verbundenen Sanktionen geregelt? Mit welchen
Strafen muss gerechnet werden?

 

 


11)Was kostet jeweils die Weiterverlängerung eines Wunschkennzeichens pro PKW
bzw. LKW?

12)Wie viele Fahrzeughalter verlieren 2005 und 2006 jeweils in welchem Monat ihr
Wunschkennzeichen (Aufschlüsselung auf Jahre, Monate und Bundesländer)?