1313/J XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend „Wunschkennzeichen"
Die
ersten Wunschkennzeichen verlieren nun nach 15 Jahren im Jahr 2004 ihre
Gültigkeit.
Als Stichtag gilt das Datum der Reservierung.
Zur
Förderung der Verkehrssicherheit in Österreich wurde der Österreichische
Verkehrssicherheitfonds im Jahr 1989 geschaffen. Dieser Fonds ist im
Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie eingerichtet.
Der Fond
bezieht seine Mittel aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens
entrichteten Verkehrssicherheitsbeitrag. Von diesem Verkehrssicherheitsbeitrag
fließen 60
Prozent an jenes Bundesland zurück, in welchem das jeweilige Wunschkennzeichen
zugewiesen oder reserviert wurde.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:
Anfrage
1) Welche
Summe befand sich mit Stichtag 31.12.2003 im Verkehrssicherheitsfond?
2) Wie
teilt sich diese Summe auf die Bundesländer auf?
3) Welche
Summe aus dem bei der Reservierung eines Wunschkennzeichens zu
entrichtenden Verkehrssicherheitsbeitrages wurde 2003 insgesamt an die
Bundesländer abgeführt (Aufschlüsselung auf die Bundesländer)?
4) Mit
welchen Einnahmen rechnen Sie für 2004?
5) Welche
Ergänzungen zur Anfragebeantwortung XXII.GP - NR 783/AB können Sie
bis Stichtag 31.12.2003 vornehmen (s. Fragen 3 bis 28)?
6) Wie
viele Fahrzeughalter verlieren 2004 in welchem Monat ihr Wunschkennzeichen
(Aufschlüsselung auf Monate und Bundesländer)?
7) Wie
werden die Fahrzeughalter vom Auslaufen der Gültigkeit ihres
Wunschkennzeichens
verständigt? Wer nimmt diese Information vor? Welche
Informationsmaßnahmen wurden bis 31.12.2003 vorgenommen?
8) Wer
ist für einen „zwingenden" Austausch des Kennzeichens zuständig, wenn
keine
Weiterverlängerung erfolgt? Wer zieht diese Wunschkennzeichen ein?
9) Zu
welchen Rechtsfolgen führt die Weiterverwendung des Wunschkennzeichens
trotz Auslaufens der Gültigkeit und Nichtverlängerung?
10) In welchem Gesetz sind die damit
verbundenen Sanktionen geregelt? Mit welchen
Strafen muss gerechnet werden?
11)Was kostet jeweils die
Weiterverlängerung eines Wunschkennzeichens pro PKW
bzw. LKW?
12)Wie viele Fahrzeughalter verlieren 2005
und 2006 jeweils in welchem Monat ihr
Wunschkennzeichen (Aufschlüsselung auf Jahre, Monate und Bundesländer)?