1314/J XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Staatskommissäre"
Einzelne
Materiengesetze sehen die Bestellung von Staatskommissären vor, die meist
weisungsgebunden in den Organen von Unternehmen usw. u.a. die Interessen der
Republik zu vertreten bzw. die Organe zu beaufsichtigen haben (z.B.
Bankinstitute,
Pensionskassen, Immofonds).
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage
1.) Welche Bundesgesetze, die Sie im
Rahmen ihrer Ressortverantwortung zu
vollziehen haben, sehen die Bestellung von Staatskommissären vor (Ersuche um
Aufschlüsselung der Bundesgesetze)?
2.) Welche Aufgaben haben jeweils nach den
einzelnenGesetzesvorgaben die
bestellten Staatskommissäre (Ersuche um präzise Darstellung)?
3.) Welche persönlichen Voraussetzungen
sind jeweils zu erbringen, um als
Staatskommissär bestellt werden zu können?
4.) Gibt es dafür gesetzliche Kriterien?
Wenn ja, wie lauten diese?
5.) Nach welchen Kriterien werden Staatskommissäre
bzw. Ersatzmitglieder bestellt?
Wird ausgeschrieben? Entscheidet eine (Kollegial) Organ über die Bestellung
oder
der zuständige Sektionschef? Oder obliegt die Bestellung ausschließlich dem
zuständigen Bundesminister?
6.) Welche Personen sind aufgrund der
durch das BMF vorgenommenen Bestellungen
seit wann als Staatskommissäre bzw. als Ersatzmitglieder bestellt? Auf welche
Dauer wurden diese jeweils bestellt?
7.) Durch wen wurden diese jeweils
bestellt?
8.) Welche persönlichen Voraussetzungen
erbrachten diese jeweils als Voraussetzung
für diese Bestellung?
9.) Welche Funktionen oder Posten haben
diese bestellten Staatskommissäre bzw.
Ersatzmitglieder im BMF inne? Wenn nein, welche berufliche Tätigkeit über sie
aus?
10.) Für welche konkreten Unternehmen etc.
wurden diese als Staatskommissäre bzw.
Ersatzmitglieder bestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Unternehmen?
11.) Welche Vergütungen werden den
bestellten Staatskommissären bzw. den
Ersatzmitgliedern jährlich bezahlt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die
einzelnen
Unternehmen und Vergütungen)?
12.) Nach welchen Kriterien werden diese
Vergütungen berechnet?
13.) Von wem werden jeweils diese
Vergütungen bezahlt? Vom Bund oder vom
Unternehmen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung)?
14.) Wem gegenüber sind die bestellten
Staatskommissäre weisungsgebunden
(Aufschlüsselung nach Unternehmen)?
15.) Welche konkreten Weisungen wurden den
einzelnen Staatskommissären seit
Übernahme des Ressorts durch Sie erteilt?
16.) Halten Sie die Funktion von
Staatskommissären noch für sinnvoll, zumal im
Finanzbereich die Finanzmarktaufsicht die entsprechenden Kontrollen und
Aufsicht
vornehmen zu hat?
17.) Wenn ja, warum?