1314/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Staatskommissäre"

Einzelne Materiengesetze sehen die Bestellung von Staatskommissären vor, die meist
weisungsgebunden in den Organen von Unternehmen usw. u.a. die Interessen der
Republik zu vertreten bzw. die Organe zu beaufsichtigen haben (z.B. Bankinstitute,
Pensionskassen, Immofonds).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen
nachstehende

Anfrage

1.) Welche Bundesgesetze, die Sie im Rahmen ihrer Ressortverantwortung zu
vollziehen haben, sehen die Bestellung von Staatskommissären vor (Ersuche um
Aufschlüsselung der Bundesgesetze)?

2.) Welche Aufgaben haben jeweils nach den einzelnenGesetzesvorgaben die
bestellten Staatskommissäre (Ersuche um präzise Darstellung)?

3.) Welche persönlichen Voraussetzungen sind jeweils zu erbringen, um als
Staatskommissär bestellt werden zu können?

4.) Gibt es dafür gesetzliche Kriterien? Wenn ja, wie lauten diese?

5.) Nach welchen Kriterien werden Staatskommissäre bzw. Ersatzmitglieder bestellt?
Wird ausgeschrieben? Entscheidet eine (Kollegial) Organ über die Bestellung oder
der zuständige Sektionschef? Oder obliegt die Bestellung ausschließlich dem
zuständigen Bundesminister?

6.) Welche Personen sind aufgrund der durch das BMF vorgenommenen Bestellungen
seit wann als Staatskommissäre bzw. als Ersatzmitglieder bestellt? Auf welche
Dauer wurden diese jeweils bestellt?

7.) Durch wen wurden diese jeweils bestellt?

8.) Welche persönlichen Voraussetzungen erbrachten diese jeweils als Voraussetzung
für diese Bestellung?

9.) Welche Funktionen oder Posten haben diese bestellten Staatskommissäre bzw.
Ersatzmitglieder im BMF inne? Wenn nein, welche berufliche Tätigkeit über sie
aus?


10.) Für welche konkreten Unternehmen etc. wurden diese als Staatskommissäre bzw.
Ersatzmitglieder bestellt (Aufschlüsselung auf die einzelnen Unternehmen?

11.) Welche Vergütungen werden den bestellten Staatskommissären bzw. den
Ersatzmitgliedern jährlich bezahlt (Ersuche um Aufschlüsselung auf die einzelnen
Unternehmen und Vergütungen)?

12.) Nach welchen Kriterien werden diese Vergütungen berechnet?

13.) Von wem werden jeweils diese Vergütungen bezahlt? Vom Bund oder vom
Unternehmen (Ersuche jeweils um Aufschlüsselung)?

14.) Wem gegenüber sind die bestellten Staatskommissäre weisungsgebunden
(Aufschlüsselung nach Unternehmen)?

15.) Welche konkreten Weisungen wurden den einzelnen Staatskommissären seit
Übernahme des Ressorts durch Sie erteilt?

16.) Halten Sie die Funktion von Staatskommissären noch für sinnvoll, zumal im
Finanzbereich die Finanzmarktaufsicht die entsprechenden Kontrollen und Aufsicht
vornehmen zu hat?                                                  

17.) Wenn ja, warum?