1316/J XXII. GP
Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Keck, Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
betreffend Auszahlung der bereits für 2003 zugesagten
Finanzmittel an die LiLo - Linzer
Lokalbahn bzw. zwecks gerechter Aufteilung der Kosten für
die LiLo - Linzer Lokalbahn auf die in
ihrem Einzugsgebiet liegenden Gemeinden
Mit der „LiLo", der Linzer Lokalbahn, besitzt der
oberösterreichische Zentralraum eine Privatbahn,
die hauptsächlich für jene Menschen von Bedeutung ist, die in den zahlreichen
Linzer
Umlandgemeinden
angesiedelt sind.
Beginnend bei ihrem derzeitigen Kopfbahnhof an der Linzer
Weingartshofstraße durchfährt die
„LiLo" mit einem rund 60 Kilometer langen Schienennetz das Wohngebiet von
mehr als 250.000
Menschen. Ingesamt weist sie 52 Haltestellen auf, unter denen sich mit der
Bezirkshauptstadt
Eferding
neben Linz auch andere wichtige Arbeitgebergemeinden befinden.
Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei der „LiLo"
um eine Privatbahn handelt, unterlag diese
bisher dem, mit Ende 2003 ausgelaufenen, Privatbahngesetz. In Anwendung dieses,
wurde der
Linzer Lokalbahn AG im vergangenen Jahr eine Förderung in der Höhe von 1,78
Millionen Euro in
Aussicht gestellt, zu deren Auszahlung es jedoch bis heute nicht gekommen ist.
Anstelle der
versprochenen Bundesmittel musste eine teure Kredit-Zwischenfinanzierung für
die laufenden
Investitionen
gewählt werden.
Auf Grund der verzögerten Beschlussfassung des neuen
Privatbahngesetzes gestaltet sich die
Situation für 2004 noch dramatischer: Der „LiLo" droht nun die Gefahr
einer finanziellen Krise.
Die Hauptlast davon hat derzeit die Stadt Linz zu tragen,
die mit ihrem 54%-Anteil an der Linzer
Lokalbahn AG den Haupteigentümer darstellt. Sie trägt bereits heute 20 Prozent
aller
Investitionskosten, was vor dem Hintergrund der oberhalb skizzierten
Streckenverlaufs und der
Bedeutung der Lokalbahn als hochgradig unausgewogen zu bezeichnen ist, da, alle
anderen, im
Einzugsbereich der „LiLo" liegenden Gemeinden keinen finanziellen Beitrag
zu leisten haben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und
Technologie
nachstehende
Anfrage:
1. Stimmt es, dass es bist dato
nicht zur Überweisung des versprochenen Förderungsbetrages
in der Höhe von 1,78 Millionen Euro an die „LiLo" - Linzer Lokalbahn AG
gekommen ist?
Wenn
ja, warum?
2. Welches sind die Gründe für die
Verzögerung der Überweisung der versprochenen
Geldbeträge?
3. Sind sie bereit, die im Zuge des
Privatbahngesetzes versprochenen Förderung um jenen
Betrag zu erhöhen, der für die Zwischenfinanzierung mittels Krediten angefallen
ist? Wenn
nein,
warum nicht?
4. Sehen auch Sie die Notwendigkeit
einer gerechteren Aufteilung der, durch den Betrieb der
LiLo - Linzer Lokalbahn AG anfallenden Kosten auf alle Anrainergemeinden des
Streckennetzes?
5. Was ist der Grund dafür, dass es
nach dem Auslaufen des Privatbahngesetzes mit Ende 2003
noch
immer zu keinem Beschluss eines neues Gesetzes gekommen ist?