1316/J XXII. GP

Eingelangt am 13.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Keck, Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Auszahlung der bereits für 2003 zugesagten Finanzmittel an die LiLo - Linzer

Lokalbahn bzw. zwecks gerechter Aufteilung der Kosten für die LiLo - Linzer Lokalbahn auf die in

ihrem Einzugsgebiet liegenden Gemeinden

Mit der „LiLo", der Linzer Lokalbahn, besitzt der oberösterreichische Zentralraum eine Privatbahn,
die hauptsächlich für jene Menschen von Bedeutung ist, die in den zahlreichen Linzer
Umlandgemeinden angesiedelt sind.

Beginnend bei ihrem derzeitigen Kopfbahnhof an der Linzer Weingartshofstraße durchfährt die
„LiLo" mit einem rund 60 Kilometer langen Schienennetz das Wohngebiet von mehr als 250.000
Menschen. Ingesamt weist sie 52 Haltestellen auf, unter denen sich mit der Bezirkshauptstadt
Eferding neben Linz auch andere wichtige Arbeitgebergemeinden befinden.

Auf Grund der Tatsache, dass es sich bei der „LiLo" um eine Privatbahn handelt, unterlag diese
bisher dem, mit Ende 2003 ausgelaufenen, Privatbahngesetz. In Anwendung dieses, wurde der
Linzer Lokalbahn AG im vergangenen Jahr eine Förderung in der Höhe von 1,78 Millionen Euro in
Aussicht gestellt, zu deren Auszahlung es jedoch bis heute nicht gekommen ist. Anstelle der
versprochenen Bundesmittel musste eine teure Kredit-Zwischenfinanzierung für die laufenden
Investitionen gewählt werden.

Auf Grund der verzögerten Beschlussfassung des neuen Privatbahngesetzes gestaltet sich die
Situation für 2004 noch dramatischer: Der „LiLo" droht nun die Gefahr einer finanziellen Krise.

Die Hauptlast davon hat derzeit die Stadt Linz zu tragen, die mit ihrem 54%-Anteil an der Linzer
Lokalbahn AG den Haupteigentümer darstellt. Sie trägt bereits heute 20 Prozent aller
Investitionskosten, was vor dem Hintergrund der oberhalb skizzierten Streckenverlaufs und der
Bedeutung der Lokalbahn als hochgradig unausgewogen zu bezeichnen ist, da, alle anderen, im
Einzugsbereich der „LiLo" liegenden Gemeinden keinen finanziellen Beitrag zu leisten haben.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie nachstehende

Anfrage:

1.   Stimmt es, dass es bist dato nicht zur Überweisung des versprochenen Förderungsbetrages
in der Höhe von 1,78 Millionen Euro an die „LiLo" - Linzer Lokalbahn AG gekommen ist?
Wenn ja, warum?

2.   Welches sind die Gründe für die Verzögerung der Überweisung der versprochenen
Geldbeträge?

3.   Sind sie bereit, die im Zuge des Privatbahngesetzes versprochenen Förderung um jenen
Betrag zu erhöhen, der für die Zwischenfinanzierung mittels Krediten angefallen ist? Wenn
nein, warum nicht?

4.   Sehen auch Sie die Notwendigkeit einer gerechteren Aufteilung der, durch den Betrieb der
LiLo - Linzer Lokalbahn AG anfallenden Kosten auf alle Anrainergemeinden des
Streckennetzes?

5.   Was ist der Grund dafür, dass es nach dem Auslaufen des Privatbahngesetzes mit Ende 2003
noch immer zu keinem Beschluss eines neues Gesetzes gekommen ist?