1317/J XXII. GP
Eingelangt am 14.01.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „grünem
Licht" für das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz durch die EU-
Kommission und fehlende österreichweite Koexistenz-Regelungen
Am 22. Dezember 2003
hat die EU-Kommission das geplante Kärntner Gentechnik-
Vorsorgegesetz
grundsätzlich gebilligt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Anbau von
Gentech-Pflanzen
in Schutzgebieten verboten werden soll, darüber hinaus wird er
anzeigepflichtig,
jede Nicht-Genehmigung des Anbaus von GVO-Pflanzen muss begründet
werden.
„An Stelle der Statuierung eines - gemeinschaftlich problematischen -
generellen
Verbots sollen mit
Art. l des vorliegenden Gesetzesentwurfs Maßnahmen der Vorsorge
geregelt werden, um beim Ausbringen von GVO
die Verunreinigung der nähren Umgebung
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu vermeiden. Damit soll
sichergestellt
werden, dass landwirtschaftliche
Kulturflächen, auf denen GVO nicht ausgebraucht werden,
weiterhin nach den Grundsätzen der biologischen
Landwirtschaft, aber auch auf
konventionelle Weise bewirtschaftet
werden können", heißt es dazu in den Erläuterungen zum
Kärntner-Gentechnik-Vorsorgegesetz.
Geplant ist, dass die Behörde
einschreitet, wenn gentechnische Verschmutzung von Natur
oder
Landwirtschaft zu befürchten ist. Das Bundesland Kärnten hat mit seiner
Vorgangsweise
aufgezeigt, dass
Österreich sehr wohl Möglichkeiten hat, den Anbau von Genpflanzen
gesetzlich zu regeln, ohne EU-Recht zu
widersprechen. Die österreichische Bundesregierung
ist nun dringend gefordert, umgehend
bundesweit entsprechende Maßnahmen zu setzen, um
Österreich nach dem Fall des EU-Moratoriums vor gentechnisch manipulierten
Pflanzen zu
schützen. Denn bislang ist Österreich nicht auf das drohende Problem der
Gentechnik-
Kontamination vorbereitet.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und
Frauen
nachstehende
Anfrage:
1. Welche Konsequenzen ziehen Sie
aus der - erfreulichen - Vorgangsweise der EU-
Kommission
mit dem Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz?
2. Ihr Parteikollege Landesrat
Wurmitzer sprach von einem „großen Erfolg", da die
Kommission keinen Einspruch gegen das Kärntner Gesetz deponiert hat. Halten Sie
dieses Gesetz für vorbildhaft für die anderen
Bundesländer, die ebenfalls GVO-frei
bleiben wollen?
3. Falls nein, warum nicht?
4. Gab
und gibt es von Seiten Ihres Ressorts Unterstützung für die Bemühungen
Kärntens, aber auch der ändern Bundesländer wie etwa
Oberösterreich oder Salzburg,
die gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor GVO ergreifen wollen bzw. bereits
ergriffen haben?
5. Werden
Sie die Bundesländer dahingehend künftig unterstützen?
6. Falls
ja, in welcher Form?
7. Falls
nein, warum nicht?
8. Planen Sie - gemäß dem Kärntner Vorstoß
- entsprechende Maßnahmen bundesweit
zu setzen, um Biobauern und jene Bauern, die konventionell produzieren wollen,
vor
einer GVO-Kontamination zu schützen?
9. Falls ja, welche?
10. Werden Sie
künftig nationale Handlungsspielräume in der Anti-Gentech-
Gesetzgebung
nützen?
11. Falls ja, in
welcher Form?
12. Falls nein,
warum nicht?
13. Wie wollen Sie
die heimischen KonsumentInnen, die die Gentechnik mehrheitlich
ablehnen,
vor GVO schützen?
14. Welche Maßnahmen
setzen Sie auf EU-Ebene, um das Moratorium aufrecht zu
erhalten?
15. Werden Sie im
Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes Maßnahmen
ergreifen,
um effiziente Anti-Kontaminationsmaßnahmen zu setzen?
16. Falls ja, in
welcher Form?
17. Falls nein, warum nicht?