1320/J XXII. GP
Eingelangt am 14.01.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Ulli Sima
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „grünem Licht" für das Kärntner
Gentechnik-Vorsorgegesetz durch die EU-
Kommission und fehlende österreichweite Koexistenz-Regelungen
Am 22. Dezember 2003
hat die EU-Kommission das geplante Kärntner Gentechnik-
Vorsorgegesetz
grundsätzlich gebilligt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Anbau von
Gentech-Pflanzen
in Schutzgebieten verboten werden soll, darüber hinaus wird er
anzeigepflichtig,
jede Nicht-Genehmigung des Anbaus von GVO-Pflanzen muss begründet
werden.
„An Stelle der Statuierung eines - gemeinschaftlich problematischen -
generellen
Verbots sollen mit
Art. l des vorliegenden Gesetzesentwurfs Maßnahmen der Vorsorge
geregelt werden, um beim Ausbringen von GVO
die Verunreinigung der nähren Umgebung
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu vermeiden. Damit soll
sichergestellt
werden, dass landwirtschaftliche
Kulturflächen, auf denen GVO nicht ausgebraucht werden,
weiterhin nach den Grundsätzen der
biologischen Landwirtschaft, aber auch auf
konventionelle Weise bewirtschaftet
werden können", heißt es dazu in den Erläuterungen zum
Kärntner-Gentechnik-Vorsorgegesetz.
Geplant ist, dass
die Behörde einschreitet, wenn gentechnische Verschmutzung von Natur
oder
Landwirtschaft zu befürchten ist. Das Bundesland Kärnten hat mit seiner
Vorgangsweise
aufgezeigt, dass
Österreich sehr wohl Möglichkeiten hat, den Anbau von Genpflanzen
gesetzlich zu regeln, ohne EU-Recht zu
widersprechen. Die österreichische Bundesregierung
ist nun dringend gefordert, umgehend
bundesweit entsprechende Maßnahmen zu setzen, um
Österreich nach dem Fall des EU-Moratoriums vor gentechnisch manipulierten
Pflanzen zu
schützen. Denn bislang ist Österreich nicht auf das drohende Problem der
Gentechnik-
Kontamination vorbereitet.
Die unterzeichneten Abgeordneten
richten daher an den für Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage:
1. Welche Konsequenzen ziehen Sie
aus der - erfreulichen -Vorgangsweise der EU-
Kommission
mit dem Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz?
2. Ihr Parteikollege Landesrat
Wurmitzer sprach von einem „großen Erfolg", da die
Kommission keinen Einspruch gegen das Kärntner Gesetz deponiert hat. Laut
Wurmitzer haben das Gesetz „Vorbildwirkung nicht nur für Österreich, sondern
für
ganz Europa." Halten Sie dieses Gesetz für
vorbildhaft für die anderen Bundesländer,
die ebenfalls GVO-frei bleiben wollen und in der Folge für ganz Österreich?
3. Falls nein, warum nicht?
4. Gab
und gibt es von Seiten Ihres Ressorts Unterstützung für die Bemühungen
Kärntens, aber
auch der ändern Bundesländer wie etwa Oberösterreich oder Salzburg,
die
gesetzliche Maßnahmen zum Schutz vor GVO ergreifen wollen bzw. bereits
ergriffen haben?
5. Werden
Sie die Bundesländer dahingehend künftig unterstützen?
6. Falls
ja, in welcher Form?
7. Falls
nein, warum nicht?
8. Planen Sie - gemäß dem Kärntner Vorstoß
- entsprechende Maßnahmen bundesweit
zu setzen, um Biobauern und jene
Bauern, die konventionell produzieren wollen, vor
einer
GVO-Kontamination zu schützen?
9. Falls ja, welche?
10. Die EU-Kommission
begrüßt in ihrer Stellungnahme, dass „das geplante Kärntner
Gesetz die wichtigsten Empfehlungen der Brüsseler Behörde zur Koexistenz
zwischen
traditioneller und GVO-Landwirtschaft" berücksichtige (vgl dazu
apa568/22.12.03).Gibt es in Ihrem Ressort bereits ein Konzept, das die
Koexistenz
zwischen Gentech-Pflanzen und nicht genmanipulierten Pflanzen regelt?
11. Falls ja, wie
sieht es aus?
12. Falls nein,
warum nicht?
13. Werden Sie
künftig nationale Handlungsspielräume in der Anti-Gentech-
Gesetzgebung
nützen?
14. Falls ja, in
welcher Form?
15. Falls nein,
warum nicht?
16. Wie wollen Sie
die heimischen Biobauern vor Kontamination mit GVO schützen, falls
das EU-Moratorium fällt?
17. Wie
wollen Sie die heimische Bevölkerung, die die Gentechnik mehrheitlich ablehnt,
vor
GVO schützen?
18. Welche Maßnahmen
setzen Sie auf EU-Ebene, um das Moratorium aufrecht zu
erhalten?
19. Werden Sie im
Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes Maßnahmen
ergreifen, um effiziente Anti-Kontaminationsmaßnahmen zu setzen?
20. Falls ja, in
welcher Form?
21. Falls nein, warum nicht?