1324/J XXII. GP

Eingelangt am 19.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler

betreffend „Das neue Jahr beginnt mit hohen Kosten für Regierungs-
werbung“

Der Jahreswechsel 2004 war begleitet durch Werbeeinschaltungen der
schwarz-blauen Bundesregierung in sämtlichen österreichweit
erscheinenden Tageszeitungen. Berechnet mit den üblichen Schaltungs-
kosten ist von einer Kostenbelastung für den Steuerzahler für die
Regierungswerbung am 31.12.2003 und am 1.1.2004 von rund 432.000
Euro auszugehen.

Vom Österreichischen Rechnungshof wurde die Erarbeitung einer generellen
Regelung für Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Informations- und Werbemaß-
nahmen der Bundesregierung empfohlen. Diesbezüglich sollten nach
Auffassung des Rechnungshofes folgende Kriterien eingehalten werden:

1.     Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollten formalen und zugleich
inhaltlichen Kriterien genügen, die den Bezug zur Arbeit der
Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts begründen.

2.     Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen
wären unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell
zukünftige Tätigkeit der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts
zu beziehen.

3.     Die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium tritt bei allen
Formen der Öffentlichkeitsarbeit deutlich als Bundesregierung bzw.
Bundesministerium in Erscheinung.


4.     Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen
aus Haushaltsmitteln dürfen nicht auf parteipolitische Wahlwerbung
ausgerichtet werden.

5.     Die Grenze zwischen der zulässigen und unzulässigen Finanzierung von
Öffentlichkeitsarbeit ist dann erreicht, wenn der Sachinhalt eindeutig
hinter die werbende Form zurücktritt.

6.     Die Öffentlichkeitsarbeit sollte bei den Bürgerinnen und Bürgern den
Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei
vermeiden.

Grundsätzlich hob der Rechnungshof die Empfehlung hervor, dass das BKA
generelle Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und
Werbemaßnahmen der Bundesregierung erstellen sollte. Zum Nachweis der
Wirksamkeit von Informations- und Werbemaßnahmen wären - nach Maß-
gabe der finanziellen Auswirkungen - geeignete Formen der Evaluierung
bereits in die Ausschreibungsbedingungen aufzunehmen.

Völlig unklar ist, warum ÖVP-Generalsekretär Lobatka diese Selbst-
beweihräucherung zu Lasten der Steuerzahler als „Information pur“
bezeichnete, obwohl die Wiedergabe von Neuerungen im Jahre 2004 absolut
tendenziell erfolgte und Belastungsmaßnahmen überhaupt nicht erwähnt
wurden.

Angesichts der zusätzlichen Belastungen durch die schwarz-blaue Bundes-
regierung handelt es sich bei den Neujahreseinschaltungen um keine seriöse
Informationsmaßnahme, sondern um reine Propaganda. Aus diesem Grund
richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nach-
folgende

Anfrage:

1.     In welcher Höhe wurden Kosten durch die Neujahres-Kampagne der
Bundesregierung verursacht, geordnet nach Agenturkosten und
Schaltungskosten?


2.  Durch welches Unternehmen bzw. welche Einzelperson wurde diese
Kampagne vorbereitet und nach welchem Vergabeverfahren erfolgte
die Entscheidung für den entsprechenden Werkvertragsnehmer?

3.  Wurden zum Nachweis der Wirksamkeit dieser Kampagne geeignete
Formen der Evaluierung - der Rechnungshofempfehlung folgend - in
die Ausschreibungsbedingungen aufgenommen und nach welchen
Kriterien wurde eine entsprechende Evaluierung vereinbart?

4.     Wurde die Empfehlung des Rechnungshofes (Bericht III-29 d.B., Seite
51), wonach die Bundesbeschaffung GmbH mit dem zentralen
Mediaeinkauf zu befassen wäre, um so höhere Rabatte zu erzielen,
beachtet und wenn nein, aus welchen Gründen wurde die
entsprechende Empfehlung des Rechnungshofes nicht eingehalten?

5.     Inwiefern sehen Sie die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaft-
lichkeit und Zweckmäßigkeit im Zuge der Durchführung dieser
Kampagne eingehalten?

6.     Wurde durch das BKA den Empfehlungen des Rechnungshofes
hinsichtlich der Schaffung von generellen Regelungen für
Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen
gefolgt und wenn ja, wie lautet deren Inhalt bzw. in welchem
Verfahrensstadium befinden sich die Vorarbeiten?

7.     Sind weitere Informationskampagnen (z.B. Osterglückwünsche) für
2004 geplant und welche Kosten werden dafür veranschlagt?