1324/J XXII. GP
Eingelangt am 19.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und Genossinnen und
Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend „Das neue Jahr beginnt mit hohen Kosten für
Regierungs-
werbung“
Der Jahreswechsel 2004 war begleitet durch
Werbeeinschaltungen der
schwarz-blauen Bundesregierung in sämtlichen österreichweit
erscheinenden Tageszeitungen. Berechnet mit den üblichen Schaltungs-
kosten
ist von einer Kostenbelastung für den Steuerzahler für die
Regierungswerbung am 31.12.2003 und am 1.1.2004 von rund 432.000
Euro auszugehen.
Vom Österreichischen Rechnungshof wurde die Erarbeitung
einer generellen
Regelung
für Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Informations- und Werbemaß-
nahmen
der Bundesregierung empfohlen. Diesbezüglich sollten nach
Auffassung
des Rechnungshofes folgende Kriterien eingehalten werden:
1. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sollten formalen und
zugleich
inhaltlichen Kriterien genügen, die den Bezug zur Arbeit der
Bundesregierung
bzw. des jeweiligen Ressorts begründen.
2. Die
Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen
wären unmittelbar auf die vergangene, gegenwärtige oder aktuell
zukünftige
Tätigkeit der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Ressorts
zu beziehen.
3. Die Bundesregierung
bzw. das Bundesministerium tritt bei allen
Formen
der Öffentlichkeitsarbeit deutlich als Bundesregierung bzw.
Bundesministerium
in Erscheinung.
4. Die
Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen
aus
Haushaltsmitteln dürfen nicht auf parteipolitische Wahlwerbung
ausgerichtet
werden.
5. Die Grenze zwischen
der zulässigen und unzulässigen Finanzierung von
Öffentlichkeitsarbeit
ist dann erreicht, wenn der Sachinhalt eindeutig
hinter
die werbende Form zurücktritt.
6. Die
Öffentlichkeitsarbeit sollte bei den Bürgerinnen und Bürgern den
Eindruck
einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei
vermeiden.
Grundsätzlich hob der Rechnungshof die Empfehlung hervor,
dass das BKA
generelle
Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und
Werbemaßnahmen
der Bundesregierung erstellen sollte. Zum Nachweis der
Wirksamkeit
von Informations- und Werbemaßnahmen wären - nach Maß-
gabe der finanziellen Auswirkungen - geeignete Formen der Evaluierung
bereits
in die Ausschreibungsbedingungen aufzunehmen.
Völlig unklar ist, warum ÖVP-Generalsekretär Lobatka
diese Selbst-
beweihräucherung
zu Lasten der Steuerzahler als „Information pur“
bezeichnete,
obwohl die Wiedergabe von Neuerungen im Jahre 2004 absolut
tendenziell
erfolgte und Belastungsmaßnahmen überhaupt nicht erwähnt
wurden.
Angesichts der zusätzlichen Belastungen durch die
schwarz-blaue Bundes-
regierung
handelt es sich bei den Neujahreseinschaltungen um keine seriöse
Informationsmaßnahme, sondern um reine Propaganda. Aus diesem Grund
richten
die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundeskanzler nach-
folgende
Anfrage:
1. In welcher Höhe
wurden Kosten durch die Neujahres-Kampagne der
Bundesregierung
verursacht, geordnet nach Agenturkosten und
Schaltungskosten?
2. Durch welches Unternehmen bzw. welche
Einzelperson wurde diese
Kampagne
vorbereitet und nach welchem Vergabeverfahren erfolgte
die Entscheidung für
den entsprechenden Werkvertragsnehmer?
3. Wurden zum Nachweis der Wirksamkeit
dieser Kampagne geeignete
Formen der
Evaluierung - der Rechnungshofempfehlung folgend - in
die Ausschreibungsbedingungen aufgenommen und nach welchen
Kriterien wurde eine entsprechende Evaluierung vereinbart?
4. Wurde die Empfehlung
des Rechnungshofes (Bericht III-29 d.B.,
Seite
51),
wonach die Bundesbeschaffung GmbH mit dem zentralen
Mediaeinkauf zu
befassen wäre, um so höhere Rabatte zu erzielen,
beachtet und wenn nein, aus welchen Gründen wurde die
entsprechende Empfehlung des Rechnungshofes nicht eingehalten?
5. Inwiefern sehen Sie
die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaft-
lichkeit und
Zweckmäßigkeit im Zuge der Durchführung dieser
Kampagne eingehalten?
6. Wurde durch das BKA
den Empfehlungen des Rechnungshofes
hinsichtlich der Schaffung von generellen Regelungen für
Öffentlichkeitsarbeit
bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen
gefolgt und wenn ja, wie lautet deren
Inhalt bzw. in welchem
Verfahrensstadium befinden sich die Vorarbeiten?
7. Sind weitere
Informationskampagnen (z.B. Osterglückwünsche) für
2004 geplant und
welche Kosten werden dafür veranschlagt?