1325/J XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen

betreffend finanzielle Krise der Privatbahnen durch fehlende Kontinuität bei der
Privatbahnförderung des Bundes

Seit 1999 war bekannt, dass das Privatbahngesetz Ende 2003 ausläuft. Bisher liegt
für das Nachfolgegesetz nur ein Entwurf vor, ein Gesetzesbeschluß ist frühestens im
März 2004 möglich, mit den Ländern akkordierte Förderungsrichtlinien sind
zusätzlich nötig und ausständig. Die Mittel (soweit sie überhaupt zur Verfügung
stehen, was angesichts der deutlich zum Ausdruck gebrachten Sparabsichten des
Finanzministers in Frage steht) werden somit wie schon für 2003 auch für 2004 mit
Sicherheit grob verspätet zur Auszahlung gelangen. Bereits der Abschluß des letzten
Mittelfristigen Investitionsprogramms war mit über drei Jahren Verhandlungsdauer
eine schwere Geburt, die in verspäteten bzw. überhaupt entfallenen Förderungen
ihren Ausdruck findet. Nach Aussagen des BMVIT steht auch die Beschränkung der
Förderung auf die Infrastruktur sowie die zwingende Kofinanzierung durch Länder
und Gemeinden, obwohl letztere bereits durch die ÖBB-Reform und die fix
vorgesehenen Kürzungen der Nahverkehrs-Mittel nach §§24 und 26 ÖPNRV-G
beträchtliche Mehrkosten im öffentlichen Verkehr zu gewärtigen haben.

Ein dramatisches Beispiel für die vom Bund mitverursachten Finanzprobleme im
Privatbahnsektor ist die Linzer Lokalbahn AG, wo bis Ende 2003 die Jahresrate für
2003 in der Größenordnung von fast 1,8 Mio Euro trotz längst getätigter und
finanzierter Investitionen ausständig war. Allein in Oberösterreich waren darüber
hinaus noch weitere fast 1,5 Mio aus 2003 ausständig. Die Privatbahnen sind zwar
dazu angehalten, zu investieren, um überhaupt Bundesförderungen erhalten zu
können; da diese aber nicht bzw. nicht in zumutbarem Zeitrahmen erfolgen,
schrumpft der finanzielle Spielraum der Unternehmen laufend. Die nötigen
Zwischenfinanzierungen im Kreditweg nützen zwar nicht zuletzt regierungsnahen
Großbanken, schaden aber der Finanzausstattung des ÖPNRV. Angesichts der
mehrfach dokumentierten, beträchtlichen und auch vom Bund zu verantwortenden
Investitionsdefizite über Jahre hinweg (vgl. die vom Finanzminister koordinierte
Arbeitsgruppe und die Nationalratsentschließung anlässlich der ÖPNRV-G-
Beschlußfassung) droht damit endgültig eine massive Gefährdung, finanzielle
Kürzung und daher Verschlechterung der Situation des ÖPNRV betreffend den
Beitrag der Privatbahnen. Von einer Förderung des ÖPNRV oder gar von der im
Regierungsübereinkommen angekündigten Qualitätsoffensive kann so keine Rede
sein. Im Gegenteil scheint zB bei der Linzer Lokalbahnen AG durch das Verhalten
des Bundes bereits die ordnungsgemäße Betriebsführung infragegestellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1. Wurde der langjährigen beiderseitigen Gepflogenheiten entsprechende
Förderungsbetrag des Bundes für die Linzer Lokalbahn AG gemäß
Privatbahngesetz für 2003 von 1,78 Mio Euro mittlerweile überwiesen? Wenn
ja, wann, wenn nein, warum nicht?

2. Wurde bzw. wird dieser Betrag um die zwischenzeitlich angefallenen

Finanzierungskosten des Unternehmens erhöht, und wenn nein, warum nicht?

3. Wieso ist die Aufbringung der nach dem Privatbahngesetz vorgesehenen
Fördermittel offenbar enorm schwierig, wenn es doch zugleich beispielsweise
kein Problem ist, in Wahlkampfzeiten im FPÖ-Sympathisantenkreis Mittel in
Millionenhöhe aus dem für die Koralmbahn vorgesehenen Budget
zweckentfremdet in Straßenbauprojekte des Landes Kärnten umzulenken?

4. Welche anderen Förderungsbeträge des Bundes für 2003 nach dem
Privatbahngesetz wurden den Privatbahnunternehmen Österreichs wann
überwiesen?

5. Welche weiteren Überweisungen für 2003 sind für wann vorgesehen?

6.  Fand eine Abstimmung mit Ihrem Haus statt, bevor das Schreiben des BMVIT
an die Linzer Lokalbahn AG vom 12.11.2003, ZI. 280.511/5-II/FC/03, erging,
oder gab es anderweitige Anregungen o.
ä. Ihres Hauses, die Auslöser dieses
Schreibens waren?

7.  Teilen Sie die in diesem Schreiben verwendete wettbewerbs- und
beihilfenrechtliche Argumentation, und wenn ja, auf
welcher Grundlage?

8. Was im einzelnen sind die Gründe für die bei weitem nicht zeitgerechte
Überweisung des erwähnten Betrags für 2003 an die Linzer Lokalbahn AG?

9.  Können Sie ähnliche Vorkommnisse zulasten des Investitionsverhaltens und
damit der Angebotsqualität im Privatbahnbereich für 2004 ausschließen, wenn
nein, warum nicht?

10. In welcher Weise wird künftig seitens des Bundes die Bestellung
gemeinwirtschaftlicher Leistungen bei Privatbahnen erfolgen?

11. Werden Sie im Rahmen des neuen Privatbahngesetzes Gleichbehandlung
zwischen den ÖBB und den Privatbahnen in der Frage der Zuschussleistung
für die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur herstellen, und wenn nein
warum nicht?

12. Können Sie die in Ihrer Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zum
neuen Privatbahngesetz angedeuteten Kürzungen der nach dem
Privatbahngesetz zur Verfügung gestellten, infolge der jahrelangen Deckelung
ohnedies real schrumpfenden Mittel a) für 2004, b) für die Folgejahre
quantifizieren und begründen?

13. Welchen Ausgleich für die Refundierung der Bus-Maut im Bundesstraßennetz
aus bestehenden Mitteln zur Förderung des ÖPNRV, die de facto eine
Einschränkung des Spielraums für Angebotsausweitungen darstellt, sehen Sie
für Folgejahre vor?

14. Werden die Mittel nach den §§ 24 und 26 ÖPNRV-G a) 2004, b) 2005 in
zumindest unveränderter Höhe gegenüber 2003 zur Verfügung stehen, und
wenn nein, warum nicht?