1326/J XXII. GP

Eingelangt am 21.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend finanzielle Krise der Privatbahnen durch fehlende Kontinuität bei der
Privatbahnförderung des Bundes

Seit 1999 war bekannt, dass das Privatbahngesetz Ende 2003 ausläuft. Bisher liegt
für das Nachfolgegesetz nur ein Entwurf vor, ein Gesetzesbeschluß ist frühestens im
März 2004 möglich, mit den Ländern akkordierte Förderungsrichtlinien sind
zusätzlich nötig und ausständig. Die Mittel (soweit sie überhaupt zur Verfügung
stehen, was angesichts der deutlich zum Ausdruck gebrachten Sparabsichten des
Finanzministers in Frage steht) werden somit wie schon für 2003 auch für 2004 mit
Sicherheit grob verspätet zur Auszahlung gelangen. Bereits der Abschluß des letzten
Mittelfristigen Investitionsprogramms war mit über drei Jahren Verhandlungsdauer
eine schwere Geburt, die in verspäteten bzw. überhaupt entfallenen Förderungen
ihren Ausdruck findet. Nach Aussagen des BMVIT steht auch die Beschränkung der
Förderung auf die Infrastruktur sowie die zwingende Kofinanzierung durch Länder
und Gemeinden im Raum, obwohl letztere bereits durch die ÖBB-Reform und die fix
vorgesehenen Kürzungen der Nahverkehrs-Mittel nach §§24 und 26 ÖPNRV-G
beträchtliche Mehrkosten im öffentlichen Verkehr zu gewärtigen haben.

Ein dramatisches Beispiel für die vom Bund mitverursachten Finanzprobleme im
Privatbahnsektor ist die Linzer Lokalbahn AG, wo bis Ende 2003 die Jahres-
Förderrate für 2003 von fast 1,8 Mio Euro trotz längst getätigter und finanzierter
Investitionen ausständig war. Allein in Oberösterreich waren darüber hinaus noch
weitere fast 1,5 Mio aus 2003 ausständig. Die Privatbahnen sind zwar dazu
angehalten, zu investieren, um überhaupt Bundesförderungen erhalten zu können;
da diese aber nicht bzw. nicht in zumutbarem Zeitrahmen erfolgen, schrumpft der
finanzielle Spielraum der Unternehmen laufend. Die nötigen Zwischenfinanzierungen
im Kreditweg nützen zwar nicht zuletzt regierungsnahen Großbanken, schaden aber
der Finanzausstattung des ÖPNRV. Angesichts der mehrfach dokumentierten,
beträchtlichen und auch vom Bund zu verantwortenden Investitionsdefizite über
Jahre hinweg droht damit endgültig eine massive Gefährdung, finanzielle Kürzung
und daher Verschlechterung der Situation des ÖPNRV betreffend den Beitrag der
Privatbahnen. Von einer Förderung des ÖPNRV oder gar von der im
Regierungsübereinkommen angekündigten Qualitätsoffensive kann so keine Rede
sein. Im Gegenteil scheint beispielsweise bei der Linzer Lokalbahnen AG durch das
unverständliche Verhalten des Bundes bereits die ordnungsgemäße Betriebsführung
infragegestellt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1. Wurde der langjährigen beiderseitigen Gepflogenheiten entsprechende
Förderungsbetrag des Bundes für die Linzer Lokalbahn AG gemäß
Privatbahngesetz für 2003 von 1,78 Mio
Euro mittlerweile überwiesen? Wenn
ja, wann, wenn nein, warum nicht?

2. Wurde bzw. wird dieser Betrag um die zwischenzeitlich angefallenen

Finanzierungskosten des Unternehmens erhöht, und wenn nein, warum nicht?

3. Wieso ist die Aufbringung der nach dem Privatbahngesetz vorgesehenen
Fördermittel offenbar enorm schwierig, wenn es doch zugleich beispielsweise
kein Problem ist, in Wahlkampfzeiten im FPÖ-Sympathisantenkreis Mittel in
Millionenhöhe aus dem für die Koralmbahn vorgesehenen Budget
zweckentfremdet in Straßenbauprojekte des Landes K
ärnten umzulenken?

4. Welche anderen Förderungsbeträge des Bundes für 2003 nach dem
Privatbahngesetz wurden den Privatbahnunternehmen Österreichs wann
überwiesen?

5. Welche weiteren Überweisungen für 2003 sind für wann vorgesehen?

6. Was ist der Inhalt im Wortlaut des Schreibens Ihres Hauses an die Linzer
Lokalbahn AG vom 12.11.2003, ZI. 280.511/5-II/FC/03?

7.  Gibt es vergleichbare Schreiben an anderer Privatbahnunternehmen, und
wenn ja, was ist deren Inhalt im Wortlaut?

8. Was im einzelnen veranlasst Sie zur in diesem Schreiben verwendeten
wettbewerbs- und beihilfenrechtlichen Argumentation?

9. Was im einzelnen sind die Gründe für die bei weitem nicht zeitgerechte
Überweisung des erwähnten Betrags für 2003 an die Linzer Lokalbahn AG?

10. Können Sie ähnliche Vorkommnisse zulasten des Investitionsverhaltens und
damit der Angebotsqualität im Privatbahnbereich für 2004 ausschließen, wenn
nein, warum nicht?

11 .Wann wurde Ihr letzter Bericht über die von Ihnen bestellten
gemeinwirtschaftlichen Leistungen vorgelegt?

12. Wann wird der nächste Bericht über die von Ihnen bestellten
gemeinwirtschaftlichen Leistungen vorgelegt?

13. In welcher Weise wird künftig seitens des Bundes die Bestellung
gemeinwirtschaftlicher Leistungen bei Privatbahnen erfolgen?

14. Werden Sie im Rahmen des neuen Privatbahngesetzes Gleichbehandlung
zwischen den ÖBB und den Privatbahnen in der Frage der Zuschussleistung
für die Bereitstellung der Schieneninfrastruktur herstellen, und wenn nein
warum nicht?

15. Können Sie die vom Bundesminister für Finanzen in seiner Stellungnahme im
Begutachtungsverfahren zum neuen Privatbahngesetz angedeuteten
Kürzungen der nach dem Privatbahngesetz zur Verfügung gestellten, infolge
der jahrelangen Deckelung ohnedies real schrumpfenden Mittel a) für 2004, b)
für die Folgejahre ausschließen?

16. Warum wird die Refundierung der Bus-Maut im Bundesstraßennetz aus
bestehenden Mitteln zur Förderung des ÖPNRV finanziert, was de facto eine
Einschränkung des Spielraums für Angebotsausweitungen darstellt?

17. Werden die Mittel nach den §§ 24 und 26 ÖPNRV-G a) 2004, b) 2005 in
zumindest unveränderter Höhe gegenüber 2003 zur Verfügung stehen, und
wenn nein, warum nicht?