1335/J XXII. GP

Eingelangt am 22.01.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend öffentliche Sicherheit in Kärnten und Villacher Exekutive

Auch in Kärnten steigt die Kriminalität rasant an: Die Kleine Zeitung vom 14.1.2004
berichtet von einer Zunahme der Kriminalfälle in Villach im Jahr 2003 um 40,2%,
während die Aufklärungsrate um 3,82% zurückgegangen sei.

In der Ausgabe vom 16.1.2004 („Die Kriminalabteilung muss unbedingt in Villach
bleiben") wird weiters thematisiert, dass Innenminister Strasser trotz gegenteiliger
Versprechungen ab Herbst 2004 den aktuellen Personalstand von 237 Sicherheits-
und Kripobeamten auf 191 abzusenken beabsichtige und die Auflösung der
Kriminalabteilung der Bundespolizeidirektion Villach im Raum stehe.

Der „Sparstift" bei der öffentlichen Sicherheit führt dazu, dass ständig steigende
Anforderungen mit immer weniger Personal kaum mehr zu bewältigen sind. Die
Tatsache, dass über die Schließung von Wachzimmern und Gendarmerieposten
diskutiert wird oder dass bestimmte Posten gerade in der Nacht nicht mehr besetzt
werden können und dass die Präsenz der Exekutivorgane auf der Straße oder bei
Verkehrskontrollen sinkt, führt zu einer massiven Verunsicherung der Kärntner
Bevölkerung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.  Im ursprünglichen ´Team04' -Konzept war eine Zusammenlegung der
Bezirksgendarmeriekommanden Hermagor und Villach-Land sowie von
Feldkirchen und St. Veit enthalten. In der Debatte zur Behandlung der Dringlichen
Anfrage vom 12.11.2003 haben Sie auf die Frage, welche
Bezirksgendarmeriekommanden in Kärnten zusammengelegt werden sollen
ausgeführt, dass in Kärnten keine Zusammenlegung von BGK's geplant ist. Ist
diese Aussage noch aufrecht?

2.  Entspricht es den Tatsachen, dass der aktuelle Personalstand in der Kärntner
     Exekutive von derzeit 237 Sicherheits- und Kripobeamten auf 191 reduziert
     werden soll?

3.  Ist tatsächlich geplant, die Kriminalabteilung der Bundespolizeidirektion Villach
     aufzulösen und wenn ja, warum? Wie und wann soll dies erfolgen?


4.  Sowohl Experten als auch die Villacher Bevölkerung befürchten ein
Überhandnehmen der Kriminalität und ein dramatisches Sinken der
Aufklärungsquote, wenn die Kriminalabteilung der Bundespolizeidirektion Villach
tatsächlich aufgelöst werden sollte. Welche Konsequenzen wird Ihrer
Einschätzung nach die Auflösung der Kriminalabteilung der
Bundespolizeidirektion Villach auf die Präsenz der Exekutive, das
Sicherheitsempfinden der Villacher Bevölkerung und die Aufklärungsquote
haben?

5.  Medienberichten zufolge (APA 2003-12-10) haben Sie Personalabbau und

Postenschließungen in Kärnten ausgeschlossen und vielmehr zugesagt, dass der
Personalstand aufgestockt werden solle. In welcher Form soll die Aufstockung der
Exekutive in Kärnten und speziell in Villach erfolgen?