1336/J XXII. GP
Eingelangt am 22.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag.Langreiter
und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Missstände in der Arbeiterkammer Salzburg
Im Bereich der Arbeiterkammer Salzburg kommt es immer
wieder zu Missständen. Folgende
aufklärungsbedürftige
Vorgänge waren in diesem Bereich feststellbar:
v Mittelverwendung aus der ARGE
Betriebssport für persönliche Werbung des SPÖ-
Spitzenkandidaten
Rund 45.000 Euro wurden für die AK-Wahl verwendet: z.B.
für die Produktion von
Spielkarten (10.000 Stück), Feuerzeuge und Energydrinkdosen (50.000 Stück).
Alle
Artikel sind mit dem Foto des sozialistischen AK-Präsidenten Siegfried Pichler
versehen und dienen ausschließlich der Persönlichkeitswerbung des amtierenden
Präsidenten. Diese Maßnahme wurde ausschließlich von den FSG-Vertretern in der
ARGE Betriebssport beschlossen. Einzig nicht stimmberechtigtes Mitglied im
diesbezüglichen Ausschuss der ARGE Betriebssport ist ein ÖAAB-Vertreter, der
bei
der Sitzung am 5. September 2003 (letzte Ferienwoche in Salzburg) entschuldigt
war.
Die Finanzierung erfolgte durch eine Budgetüberziehung und durch eine
Rücklagenauflösung. Insgesamt beträgt der Verlust der ARGE Betriebssport für
das
Jahr 2003 rund 110.000 Euro, der durch Rücklagenauflösung gedeckt ist. Die ARGE
Betriebssport wird hauptsächlich durch die AK-Salzburg subventioniert und hat
auch
Sitz in der AK Salzburg. Ein Bruchteil der Finanzierung erfolgt durch den ÖGB
Salzburg, die Salzburger Landesregierung und die Stadt Hallein.
v Verstoß gegen den Arbeitnehmerschutz
Auf der Hausfront der AK-Salzburg wurde ein
überdimensionales Transparent
(Hinweis auf die AK-Wahl) aufgezogen und auf ein Baugerüst über drei Stockwerke
plaziert. Die Folge: Sichteinschränkung für die dahinterliegenden Büros. Dies
stellt
einen
klaren Verstoß gegen den Arbeitnehmerschutz, dessen Einhaltung von der AK
immer
wieder bei den Betrieben eingefordert wird, dar.
v Nichteinhaltung von
Vollversammlungsbeschlüssen
In der AK werden immer wieder Beschlüsse von der
Vollversammlung gefasst, die
dann in der Konsequenz nicht eingehalten werden. So werden z.B. einstimmig
beschlossene Anträge nicht weitergeleitet (z.B. der Antrag Betriebsküche
Christian
Doppier Klinik). Ebenso kommt es bei Zusätzen zu Beschlüssen immer wieder zu
Nichteinhaltungen (z.B. Beschluss der Kammervollversammlung, dass die
Betriebsräte der Post (FSG bzw. ÖAAB) zu einer Sitzung einzuladen sind).
v Verstoß gegen die Verbotszone
Bei der letzten
AK-Wahl hat es Fälle gegeben, bei denen Wahlwerbung an Wahltagen
in der Verbotszone gemacht wurde. Es wurde hier auch eine
diesbezügliche Anzeige
an die Aufsichtsbehörde erstattet.
v Fristenlauf Anträge
In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen,
dass die Arbeiterkammer
Salzburg Anträge monatelang (bis zu 6 Monate) nach Beschlussfassung nicht an
den
Adressaten weitergeleitet hat.
Angesichts der oben erwähnten Vorfalle stellen die
unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende
Anfrage:
1. Haben Sie als Aufsichtsbehörde
Kenntnis von diesen Vorgängen in der
Arbeiterkammer
Salzburg?
2. Wenn ja, was werden Sie als
Aufsichtsbehörde unternehmen, um diese
Unzukömmlichkeiten
abzustellen?
3. Wenn nein, wieso wurden Ihnen diese Vorkommnisse nicht zur Kenntnis gebracht?