1336/J XXII. GP

Eingelangt am 22.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag.Langreiter

und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend Missstände in der Arbeiterkammer Salzburg

Im Bereich der Arbeiterkammer Salzburg kommt es immer wieder zu Missständen. Folgende
aufklärungsbedürftige Vorgänge waren in diesem Bereich feststellbar:

      v   Mittelverwendung aus der ARGE Betriebssport für persönliche Werbung des SPÖ-
            
Spitzenkandidaten

Rund 45.000 Euro wurden für die AK-Wahl verwendet: z.B. für die Produktion von
Spielkarten (10.000 Stück), Feuerzeuge und Energydrinkdosen (50.000 Stück). Alle
Artikel sind mit dem Foto des sozialistischen AK-Präsidenten Siegfried Pichler
versehen und dienen ausschließlich der Persönlichkeitswerbung des amtierenden
Präsidenten. Diese Maßnahme wurde ausschließlich von den FSG-Vertrete
rn in der
ARGE Betriebssport beschlossen. Einzig nicht stimmberechtigtes Mitglied im
diesbezüglichen Ausschuss der ARGE Betriebssport ist ein ÖAAB-Vertreter, der bei
der Sitzung am 5. September 2003 (letzte Ferienwoche in Salzburg) entschuldigt war.
Die Finanzierung erfolgte durch eine Budgetüberziehung und durch eine
Rücklagenauflösung. Insgesamt beträgt der Verlust der ARGE Betriebssport für das
Jahr 2003 rund 110.000 Euro, der durch Rücklagenauflösung gedeckt ist. Die ARGE
Betriebssport wird hauptsächlich durch die AK-Salzburg subventioniert und hat auch
Sitz in der AK Salzburg. Ein Bruchteil der Finanzierung erfolgt durch den ÖGB
Salzburg, die Salzburger Landesregierung und die Stadt Hallein.

      v   Verstoß gegen den Arbeitnehmerschutz

Auf der Hausfront der AK-Salzburg wurde ein überdimensionales Transparent
(Hinweis auf die AK-Wahl) aufgezogen und auf ein Baugerüst über drei Stockwerke
plaziert. Die Folge: Sichteinschränkung für die dahinterliegenden Büros. Dies stellt
einen klaren Verstoß gegen den Arbeitnehmerschutz, dessen Einhaltung von der AK
immer wieder bei den Betrieben eingefordert wird, dar.

      v   Nichteinhaltung von Vollversammlungsbeschlüssen

In der AK werden immer wieder Beschlüsse von der Vollversammlung gefasst, die
dann in der Konsequenz nicht eingehalten werden. So werden z.B. einstimmig
beschlossene Anträge nicht weitergeleitet (z.B. der Antrag Betriebsküche Christian
Doppier Klinik). Ebenso kommt es bei Zusätzen zu Beschlüssen immer wieder zu
Nichteinhaltungen (z.B. Beschluss der Kammervollversammlung, dass die
Betriebsräte der Post (FSG bzw. ÖAAB) zu einer Sitzung einzuladen sind).

      v   Verstoß gegen die Verbotszone

Bei der letzten AK-Wahl hat es Fälle gegeben, bei denen Wahlwerbung an Wahltagen


in der Verbotszone gemacht wurde. Es wurde hier auch eine diesbezügliche Anzeige
an die Aufsichtsbehörde erstattet.

       v   Fristenlauf Anträge

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass die Arbeiterkammer
Salzburg Anträge monatelang (bis zu 6 Monate) nach Beschlussfassung nicht an den
Adressaten weitergeleitet hat.

Angesichts der oben erwähnten Vorfalle stellen die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende

Anfrage:

1.   Haben Sie als Aufsichtsbehörde Kenntnis von diesen Vorgängen in der
Arbeiterkammer Salzburg?

2.   Wenn ja, was werden Sie als Aufsichtsbehörde unternehmen, um diese
Unzukömmlichkeiten abzustellen?

3.   Wenn nein, wieso wurden Ihnen diese Vorkommnisse nicht zur Kenntnis gebracht?