1341/J XXII. GP

Eingelangt am 28.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Verkehrslärm

Obwohl ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch Straßenverkehrslärm ausgesetzt ist, ist die rechtliche
Situation betreffend Lärmbekämpfung nach wie vor ausgesprochen unbefriedigend.

Technologische Minderungspotentiale an den Hauptquellen der
Verkehrslärmemissionen (PKW, LKW) sind im wesentlichen ausgereizt. Darüber
hinaus haben die Verkehrszunahmen der letzten Jahre ganz wesentlich dazu
beigetragen, die fahrzeugseitigen Lärmminderungserfolge zu relativieren. Wie
Untersuchungen der Arbeiterkammer ergeben haben, nehmen Lärmemissionen zu;
entlang Österreichs Bundesstraßen und Autobahnen ist es binnen fünf Jahren im
Schnitt um ein Dezibel lauter geworden.

Hohe Erwartungen bezüglich Verkehrslärmbekämpfung werden in die bis 18.7.2004
umzusetzende EU-Umgebungslärm-Richtlinie (RL 2002/49/EG vom 25.6.2002 über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) gesetzt. Nachdem diese
Richtlinie aber keine Grenzwertvorgaben trifft und auch Konsequenzen fehlen, wenn
auf nationaler Ebene unzureichende Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, werden
die Umsetzung dieser EU-Umgebungslärmrichtlinie in österreichisches Recht und die
begleitenden Maßnahmen daher auch als Nachweis dafür heranzuziehen sein,
welchen Stellenwert die österreichische Bundesregierung der Lärmbekämpfung
tatsächlich beimisst.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten zur Umsetzung der EU-

Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG vom 25.6.2002 über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm)?

2.  Bereits Mitte 2001 (AB 2189/AB, XXI. GP) wurden vorbereitende

Expertengespräche zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Aussicht
gestellt. Welche Expertinnen wurden dazu herangezogen? Welches
Umsetzungskonzept wurde von den Expertlnnenen befürwortet?

3.  Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit den Ländern zur Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie? Wo besteht bereits Einvernehmen und worüber
wird noch konkret verhandelt?


4. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zur Umsetzung der EU-
 Umgebungslärmrichtlinie zwischen den zuständigen Ministerien? Wo besteht
 Konsens und worüber wird noch konkret verhandelt?

5. Sie haben im Rahmen der Sitzung des Umweltausschusses vom 20.1.2004 eine
Initiative zur Bündelung der kompetenzrechtlichen Zersplitterung der Aufgaben
des Lärmschutzes zwischen Bund und Ländern angekündigt. Werden Sie sich für
die Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Lärmschutzgesetzes einsetzen, das
gesetzliche und daher einklagbare Grenzwerte für den Lärmschutz vorsieht?

6.  Besteht zwischen den betroffenen Ministerien Einvernehmen darüber, dass eine
Zuständigkeit des Umweltressorts für alle Verkehrs-Lärmschutzagenden
geschaffen wird? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?

7. Wurden bereits diesbezügliche Verhandlungen mit den Ländern begonnen?
Wenn ja, was sind die aktuellen Resultate?

8.  Die EU- Umgebungslärmrichtlinie sieht die Ermittlung der Belastung durch
Umgebungslärm an Hand von strategischen Lärmkarten vor, die bis zum
30.6.2007 für sämtliche Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, für
sämtliche Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio
Kraftfahrzeugen, für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von
über 60.000 Zügen und für Großflughäfen auszuarbeiten und vorzulegen sind.
Verfügt Ihr Ressort über aktuelle Daten zur objektiven Lärmbelastung durch
Verkehrslärm sowie zur Anzahl der vom Verkehrslärm betroffenen Personen in
Österreich, die als Basis dieser strategischen Lärmkarten dienen könnten und
wenn ja, welche?

9.  Im Jahr 2001 ist mangels eines entsprechenden Auftrages keine Erhebung zu
„den Umweltbedingungen des Wohnens" durch das ÖSTAT erfolgt. Werden Sie
im Jahr 2004 eine Erhebung zu „den Umweltbedingungen des Wohnens"
(einschließlich einer Erhebung der Lärmbelastung) bei der Statistik Austria
beauftragen?

10. Zu klären ist auch, wer konkret für die Erarbeitung der Lärmkarten und

Aktionspläne in Ballungsräumen bzw. entlang der Verkehrsträger zuständig sein
wird. Ist geplant - ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland - eine „lokale
Zuständigkeit" der Gemeinden und Städte für die Erstellung der Lärmkarten und
Aktionspläne vorzusehen?

11. Ist geplant, die Verantwortung zur Erstellung der Lärmkarten und Aktionspläne
der einzelnen Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Flugverkehr) an die einzelnen
Infrastrukturgesellschaften zu übertragen?

12. Sollte es zu keinem bundeseinheitlichen Lärmschutzgesetz kommen: welche
Koordinierungsmaßnahmen haben Sie gesetzt, damit die Länder entsprechende
Maßnahmen ihres Landesstraßenrechts ergreifen und wie sollen die dadurch
entstehenden zusätzlichen Kosten bedeckt werden?

13. Beabsichtigen Sie Daten zur Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm
auch für alle jene Bereiche Österreichs erarbeiten zu lassen, die nicht von den


strategischen Karten der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfasst sind? Wenn ja, in
welcher Form?

14. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Lärm-Grenzwerte von den einzelnen
Mitgliedsstaaten festzulegen. Werden Sie sich für eine Absenkung der
österreichischen Grenzwerte für den Lärmschutz auf WHO-Empfehlung (45
Dezibel/Nacht und 55 Dezibel/Tag) einsetzen?

15. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Kooperationen benachbarter
Mitgliedsstaaten bei der Ausarbeitung strategischer Lärmkarten für die
Grenzgebiete vorgesehen. In welcher Form wird diese Zusammenarbeit zwischen
Österreich und seinen Nachbarstaaten erfolgen?

16. Ist geplant, für Anrainer Überprüfungsrechte sowie das Recht auf Durchsetzung
von Lärmminderungsmaßnahmen nicht nur für Neu- und Umbau, sondern auch
für Bestandstrecken vorzusehen? Gibt es dazu bereits Vorgespräche? Wenn ja,
was sind die aktuellen Resultate?

17. Ihren Aussagen im Umweltausschuss vom 20.1.2004 zufolge werden die zur
Minderung der Lärmbelastung eingesetzten Bundesmittel von 2003 auf 2005 von
31,5 Mio Euro auf 52,1 Mio Euro ansteigen. Welche Aufteilung der Mittel zur
Minderung der Lärmbelastung ist für die einzelnen Verkehrsträger
Straße/Schiene/Luft für 2003-2005 vorgesehen ? (bitte in absoluten Zahlen, in %
in Relation zu den Kosten für die gesamte Verkehrsinfrastruktur, nach
Verkehrsträger und nach Jahr gegliedert anführen)

18. Wie hoch waren die Bundesmittel, die zur Minderung der Lärmbelastung entlang
Bundesstraßen, Schiene und Flughäfen 1990-2003 zur Verfügung standen?
(bitte absolut, in % in Relation zu den Kosten für die gesamte
Verkehrsinfrastruktur, nach Jahren und Verkehrsträger und nach Bundesland
gegliedert angeben).