1342/J XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Steier
und
GenossInnen
an
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend
Verkehrslärm
Obwohl
ein großer Teil der österreichischen Bevölkerung gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch Straßenverkehrslärm ausgesetzt ist, ist die rechtliche
Situation betreffend Lärmbekämpfung nach wie vor ausgesprochen unbefriedigend.
Technologische
Minderungspotentiale an den Hauptquellen der
Verkehrslärmemissionen (PKW, LKW) sind im wesentlichen ausgereizt. Darüber
hinaus haben die Verkehrszunahmen der letzten Jahre ganz wesentlich dazu
beigetragen, die fahrzeugseitigen Lärmminderungserfolge zu relativieren. Wie
Untersuchungen der Arbeiterkammer ergeben haben, nehmen Lärmemissionen zu;
entlang Österreichs Bundesstraßen und Autobahnen ist es binnen fünf Jahren im
Schnitt um ein Dezibel lauter geworden.
Hohe
Erwartungen betreffend Verkehrslärmbekämpfung werden in die bis 18.7.2004
umzusetzende EU-Umgebungslärm-Richtlinie (RL 2002/49/EG vom 25.6.2002 über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) gesetzt. Nachdem diese
Richtlinie aber keine Grenzwertvorgaben trifft und auch Konsequenzen fehlen,
wenn
auf nationaler Ebene unzureichende Schutzmaßnahmen vorgesehen sind, werden
die Umsetzung dieser EU-Umgebungslärmrichtlinie in österreichisches Recht und
die
begleitenden Maßnahmen daher auch als Nachweis dafür heranzuziehen sein,
welchen Stellenwert die österreichische Bundesregierung der Lärmbekämpfung
tatsächlich beimisst.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Wie ist der aktuelle Stand der Arbeiten zur Umsetzung der EU-
Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG vom 25.6.2002 über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm)?
2.
Bereits Mitte 2001 (AB 2189/AB, XXI. GP) wurden vorbereitende
Expertengespräche zur
Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Aussicht
gestellt.
Welche ExpertInnen wurden seitens Ihres Ressorts dazu herangezogen?
Welches
Umsetzungskonzept wurde von den ExpertInnen befürwortet?
3. Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche mit den Ländern
zur Umsetzung der
EU-Umgebungslärmrichtlinie? Wo besteht bereits Einvernehmen und worüber
wird noch
konkret verhandelt?
4.
Wie ist der aktuelle Stand der Gespräche zur Umsetzung der EU-
Umgebungslärmrichtlinie zwischen den zuständigen Ministerien? Wo besteht
Konsens
und worüber wird noch konkret verhandelt?
5. Bundesminister Pröll hat im Rahmen der
Sitzung des Umweltausschusses vom
20.1.2004 eine
Initiative zur Bündelung der kompetenzrechtlichen Zersplitterung
der Aufgaben
des Lärmschutzes zwischen Bund und Ländern angekündigt.
Befürworten Sie
diese Idee? Werden Sie sich für die Erarbeitung eines
bundeseinheitlichen
Lärmschutzgesetzes einsetzen, das gesetzliche und daher
auch
einklagbare Grenzwerte für den Lärmschutz vorsieht?
6. Besteht zwischen den betroffenen
Ministerien Einvernehmen darüber, dass eine
Zuständigkeit
des Umweltressorts für alle Verkehrs-Lärmschutzagenden
geschaffen
wird? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?
7. Wurden bereits diesbezügliche
Verhandlungen mit den Ländern begonnen?
Wenn ja, was
sind die aktuellen Resultate?
8. Die EU- Umgebungslärmrichtlinie sieht
die Ermittlung der Belastung durch
Umgebungslärm
an Hand von strategischen Lärmkarten vor, die bis zum
30.6.2007 für
sämtliche Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern, für
sämtliche
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio
Kraftfahrzeugen, für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen
von
über 60.000
Zügen und für Großflughäfen auszuarbeiten und vorzulegen sind.
Verfügt Ihr
Ressort über aktuelle Daten zur objektiven Lärmbelastung durch
Verkehrslärm
sowie zur Anzahl der vom Verkehrslärm betroffenen Personen in
Österreich, die
als Basis dieser strategischen Lärmkarten dienen könnten und
wenn ja,
welche?
9. Im Jahr 2001 ist mangels eines
entsprechenden Auftrages keine Erhebung zu
„den
Umweltbedingungen des Wohnens" durch das ÖSTAT erfolgt. Werden Sie
im Jahr 2004
eine Erhebung zu „den Umweltbedingungen des Wohnens"
(einschließlich
einer Erhebung der Lärmbelastung) bei der Statistik Austria
beauftragen?
10. Zu klären ist auch, wer konkret für die
Erarbeitung der Lärmkarten und
Aktionspläne
in Ballungsräumen bzw. entlang der Verkehrsträger zuständig sein
wird. Ist geplant - ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland - eine
„lokale
Zuständigkeit" der Gemeinden und Städte für die Erstellung der Lärmkarten
und
Aktionspläne vorzusehen?
11. Ist geplant, die Verantwortung zur Erstellung der
Lärmkarten und Aktionspläne
der
einzelnen Verkehrsträger (Strasse, Schiene, Flugverkehr) an die einzelnen
Infrastrukturgesellschaften zu übertragen?
12. Sollte es zu keinem
bundeseinheitlichen Lärmschutzgesetz kommen: welche
Koordinierungsmaßnahmen haben Sie gesetzt, damit die Länder entsprechende
Maßnahmen ihres Landesstraßenrechts ergreifen und wie sollen die dadurch
entstehenden zusätzlichen Kosten bedeckt werden?
13. Beabsichtigen Sie Daten zur Ermittlung
der Belastung durch Umgebungslärm
auch für alle jene Bereiche Österreichs erarbeiten zu lassen, die nicht von den
strategischen Karten der EU-Umgebungslärmrichtlinie erfasst sind? Wenn ja, in
welcher Form?
14. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie sind
die Lärm-Grenzwerte von den einzelnen
Mitgliedsstaaten festzulegen. Werden Sie sich für eine Absenkung der
österreichischen Grenzwerte für den Lärmschutz auf WHO-Empfehlung (45
Dezibel/Nacht und 55 Dezibel/Tag) einsetzen?
15. Laut EU-Umgebungslärmrichtlinie sind
Kooperationen benachbarter
Mitgliedsstaaten bei der Ausarbeitung strategischer Lärmkarten für die
Grenzgebiete vorgesehen. In welcher Form wird diese Zusammenarbeit zwischen
Österreich und seinen Nachbarstaaten erfolgen?
16. Ist geplant, für Anrainer Überprüfungsrechte sowie das
Recht auf Durchsetzung
von
Lärmminderungsmaßnahmen nicht nur für Neu- und Umbau, sondern auch
für
Bestandstrecken vorzusehen? Gibt es dazu bereits Vorgespräche? Wenn ja,
was
sind die aktuellen Resultate?
17. Aussagen von Bundesminister Pröll im
Umweltausschuss vom 20.1.2004 zufolge
werden die zur Minderung der Lärmbelastung eingesetzten Bundesmittel von
2003 auf 2005 von 31,5 Mio Euro auf 52,1 Mio Euro ansteigen. Welche Aufteilung
der Mittel zur Minderung der Lärmbelastung ist für die einzelnen Verkehrsträger
Straße/Schiene/Luft für 2003-2005 vorgesehen ? (bitte in absoluten Zahlen, in %
in Relation zu den Kosten für die gesamte Verkehrsinfrastruktur, nach
Verkehrsträger und nach Jahr gegliedert anführen)
18. Wie hoch waren die Bundesmittel die
zur Minderung der Lärmbelastung entlang
Bundesstraßen, Schiene und Flughäfen 1990-2003 zur Verfügung standen?
(bitte absolut, in % in Relation zu den Kosten für die gesamte
Verkehrsinfrastruktur, nach Jahren und Verkehrsträger und nach Bundesland
gegliedert angeben)
19. Die Erarbeitung eines Fluglärmgesetzes ist bisher
gescheitert. Wird es seitens
Ihres Ressorts einen neuen Anlauf zu einem Fluglärmgesetz geben? Wenn,
ja,
wann ist mit der Vorlage eines entsprechenden Entwurfs zu rechnen?