1350/J XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Weinzinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Konkurs
des Safariparks Gänserndorf
Kürzlich musste der Safaripark Gänserndorf Konkurs anmelden, da er in
arge finanzielle Bedrängnis geraten war. Obwohl sich die finanziellen Probleme
schon länger abzeichneten, erklärte sich Landeshauptmann Erwin Pröll erst nach
einem Gipfeltreffen mit Schönbrunns Zoodirektor Pechlaner sowie dem
US-Pharmakonzern Baxter bereit, an einer Lösung mitzuwirken.
Der Safaripark hat sich zum einen als
Tierschutzprojekt für "alte Exoten" – also z.B. Versuchstiere,
Zirkustiere, beschlagnahmte Tiere – und zum andern als international
anerkanntes Primaten-Forschungszentrum
(Jane GODALL und andere ausländische Delegationen von
VerhaltensforscherInnen und ZoologInnen haben sich anlässlich ihrer Besuche
sehr positiv geäußert) bewährt. Als einzige Wildtier-Auffangstation im
Gesamtraum der Europäischen Union (EU) hat er bereits in der Vergangenheit
bewiesen, dass tatsächlich und zunehmend Hilfe für Wildtiere aus einer die
Tierschutzgesetze verletzenden Gefangenschaftshaltung, aus verwahrlosten
Schaustellunternehmen und aus unerlaubtem privaten Besitz geleistet wurde. In
vielen Fällen war Gänserndorf der Rettungsanker für eine große Anzahl von -
auch seltenen - Tieren, weil die Behörden keine adäquaten
Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung stellen konnten. Europaweit bekannt
wurde die Auffangstation Gänserndorf im Zusammenhang mit der Freigabe der
sogenannten Baxter-Affen, also insbesondere der Schimpansen aus den
Versuchslabors des Pharmakonzerns Baxter.
In den Statuten des Internationalen Schutzabkommens für bedrohte Arten
(Washingtoner Artenschutzabkommen) wird jeder Mitgliedstaat verpflichtet, für
die Errichtung zumindest einer Auffangstation zu sorgen. Damit besteht auch für
Österreich die Verpflichtung zum Betrieb einer solchen Auffangstation mit
ausreichenden Kapazitäten. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgende
ANFRAGE: