1353/J XXII. GP
Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und
Freunde
an den Bundesminister für soziale
Sicherheit und Generationen
betreffend Erfüllung des
Behinderteneinstellungsgesetzes 2003
Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht
u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen
beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen
(Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte behinderte Person
einzustellen.
Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen
jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz
ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran,
sondern kommen zumeist in erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich
vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der
Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von behinderten Menschen, welche
bereits mehr als 40 % erreicht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2003 die
Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz von folgenden Anstalten
erfüllt?
a)
Erzdiözese Wien
b)
Diözese Eisenstadt
c) Diözese St. Pölten
d)
Diözese Linz
e)
Diözese Graz - Seckau
f) Bischöftl. Ordinariat Innsbruck
g)
Finanzk. der Diözese Gurk
h)
Finanzk. der Erzdiözese Sbg.
i) Finanzk. der Diözese Feldk.
j) Evang. Kirche
k)
Altkath. Kirche
l) Israelit. Kultusgemeinde
m)
Islamische Glaubensgemeinschaft
erfüllt?
(Aufstellung
laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1.
Personalstand insgesamt: 2.303
2.
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
21
2.282
3.
Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte
begünstigte Behinderte 21
hiervon doppel anrechenbar
9 30
5. ERFÜLLUNG DER
BESCHÄFTIGUNGSPFLICHT - 61