1374/J XXII. GP

Eingelangt am 28.01.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Franz Riepl, Rosemarie Schönpass und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit u. Generationen Mag. Herbert Haupt

betreffend die Arbeitgeberschulden bei den Gebietskrankenkassen

In der aktuellen Diskussion um die Finanzierung unseres Gesundheitssystems, die
sich zuletzt um Rezeptgebühren und Medikamentenkosten drehte, wird die
Tatsache, dass den Gebietskrankenkassen jährlich durch nicht (oder nicht
fristgerecht) abgeführte Beiträge seitens der Arbeitgeber hunderte Millionen Euro
entgehen, viel zu wenig beachtet.

Aus vorangegangenen Anfragen zu  diesem Thema wurde bekannt,  dass die
Beitragsschulden der Arbeitgeber seit 1996 kontinuierlich steigen und bereits ein
Vielfaches des aktuellen Kassendefizits ausmachen. Aus den von Ihrem Ministerium
übermittelten Zahlen für die vergangenen Jahre ist auch abzulesen, dass es bislang
nicht gelungen ist, den Schuldenanstieg in diesem Bereich zu bremsen.
Um die für diese Entwicklung relevanten Zahlen des Jahres 2003 zu überblicken
und    einen    Beitrag   zur   aktuellen    Diskussion    um    die    Finanzierung    des
Gesundheitssystems zu leisten, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den
Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen nachstehende

Anfrage:

1)                Wie hoch waren die Beitragsrückstände der Arbeitgeber bei den
          Gebietskrankenkassen zum Stichtag 31.12. 2003 ?

2)       Wie viel entfallen davon auf Beiträge der Arbeitnehmer, die nicht weitergeleitet
           wurden ? (in absoluten Zahlen und nach Prozenten)

3)       Wie verteilen sich diese vorenthaltenen Beiträge im Sinne der Frage 1 und 2
           auf die einzelnen Gebietskrankenkassen? (nach Bundesländern)

4)       Bei wie vielen der Unternehmen mit Beitragsrückständen handelt es sich um
insolvente Betriebe bzw. welchen Anteil haben insolvenzverhangene
Beitragsforderungen an den Rückständen ? (für 2003, nach einzelnen
Gebietskrankenkassen)

5)        Wie viele Anzeigen wegen Verstößen gegen die Vorschriften über die
             Einbehaltung und Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers durch
             den Dienstgeber (§ 114 ASVG) wurden von den einzelnen
             Gebietskrankenkassen im Kalenderjahr 2003 getätigt ?

6)   Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um einen weiteren Anstieg der
            Arbeitgeberschulden zu verhindern bzw. die ausstehenden Beiträge für die
            Gebietskrankenkassen hereinzubringen?