1375/J XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
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DRINGLICHE
ANFRAGE
gem.
§ 93 Abs. 1 GOG
der Abgeordneten Dr. Cap
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Missachtung des Parlaments durch den
Finanzminister
In der heutigen Fragestunde hat der
Bundesminister für Finanzen jegliche Auskünfte über Geldflüsse betreffend die
Erstellung seiner Homepage, die von Staatssekretär Finz als nicht private,
sondern als eine Homepage für die Bewerbung des Bundesministers Karl-Heinz
Grasser bezeichnet wurde, verweigert (siehe dazu beispielsweise in der ZiB2 vom
11.7.2003).
Dem Hinweis, dass es sich dabei um keinen
Gegenstand der Vollziehung handelt, wurde daher von seinem eigenen
Staatssekretär widersprochen.
Er hat daher mehrfach die Geschäftsordnung des
Nationalrates gebrochen und ist seinen Auskunftspflichten nicht nachgekommen.
Es handelt sich wieder einmal um einen Bruch der österreichischen
Bundesverfassung durch Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
Es ist daher erforderlich, die nicht
beantworteten Fragen der Fragestunde als Dringliche Anfrage einzubringen, um
die Würde des Nationalrates zu wahren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den
Bundesminister für Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1.
Können Sie ausschließen, dass ein oder
mehrere Mitarbeiter Ihres Ressorts während der Dienstzeit die Homepage
www.karlheinzgrasser.at bearbeiten, in diese Presseaussendungen oder sonstige
Veröffentlichungen bzw. Dokumente des BMF hineinstellen?
2.
Wie beurteilen Sie als Ressortchef die
Tatsache, dass ein Mitarbeiter Ihres Ressorts Presseaussendungen eines Vereines
über das Ressort und somit auf Kosten der SteuerzahlerInnen ausschickt und als
Kontaktadresse für den Verein das Bundesministerium für Finanzen (telefonisch
oder per e-mail) angibt?
3.
Wann wurde Ihnen als Minister bekannt,
dass engste persönliche Mitarbeiter von Ihnen einen Verein gegründet haben, der
mit umfangreichen Spendenmitteln der Industriellenvereinigung eine Homepage mit
Ihrem Namen betreibt?
4.
Ist es richtig, dass Überweisungen vom
Verein für New Economy an das von Ihnen eingerichtete Treuhandkonto zur
Errichtung eines „Sozialfonds“ bzw. an diesen selbst geleistet wurden?
5.
Wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher
Begründung?
6.
Wie lautet das Gutachten Ihres
Staatssekretärs im Wortlaut, das angeblicherweise nachweist, dass alle
Geldflüsse im Zusammenhang mit den Zahlungen der Industriellenvereinigung an
einen Verein zur Bewerbung Ihrer Person bzw. der Zahlung von Honoraren an Sie
persönlich wegen Vortragstätigkeit oder ähnlichen Aktivitäten steuerfrei sind?
In formeller Hinsicht wird gem. § 93 Abs. 1 GOG verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.