1375/J XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
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DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs. 1 GOG

 

 

der Abgeordneten Dr. Cap

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Missachtung des Parlaments durch den Finanzminister

 

 

In der heutigen Fragestunde hat der Bundesminister für Finanzen jegliche Auskünfte über Geldflüsse betreffend die Erstellung seiner Homepage, die von Staatssekretär Finz als nicht private, sondern als eine Homepage für die Bewerbung des Bundesministers Karl-Heinz Grasser bezeichnet wurde, verweigert (siehe dazu beispielsweise in der ZiB2 vom 11.7.2003). 

 

Dem Hinweis, dass es sich dabei um keinen Gegenstand der Vollziehung handelt, wurde daher von seinem eigenen Staatssekretär widersprochen.

 

Er hat daher mehrfach die Geschäftsordnung des Nationalrates gebrochen und ist seinen Auskunftspflichten nicht nachgekommen. Es handelt sich wieder einmal um einen Bruch der österreichischen Bundesverfassung durch Finanzminister Karl-Heinz Grasser.

 

Es ist daher erforderlich, die nicht beantworteten Fragen der Fragestunde als Dringliche Anfrage einzubringen, um die Würde des Nationalrates zu wahren.

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen

nachstehende

 

 


Anfrage:

 

1.             Können Sie ausschließen, dass ein oder mehrere Mitarbeiter Ihres Ressorts während der Dienstzeit die Homepage www.karlheinzgrasser.at bearbeiten, in diese Presseaussendungen oder sonstige Veröffentlichungen bzw. Dokumente des BMF hineinstellen?

2.             Wie beurteilen Sie als Ressortchef die Tatsache, dass ein Mitarbeiter Ihres Ressorts Presseaussendungen eines Vereines über das Ressort und somit auf Kosten der SteuerzahlerInnen ausschickt und als Kontaktadresse für den Verein das Bundesministerium für Finanzen (telefonisch oder per e-mail) angibt?

3.             Wann wurde Ihnen als Minister bekannt, dass engste persönliche Mitarbeiter von Ihnen einen Verein gegründet haben, der mit umfangreichen Spendenmitteln der Industriellenvereinigung eine Homepage mit Ihrem Namen betreibt?

4.             Ist es richtig, dass Überweisungen vom Verein für New Economy an das von Ihnen eingerichtete Treuhandkonto zur Errichtung eines „Sozialfonds“ bzw. an diesen selbst geleistet wurden?

5.             Wenn ja, in welcher Höhe und mit welcher Begründung?

6.             Wie lautet das Gutachten Ihres Staatssekretärs im Wortlaut, das angeblicherweise nachweist, dass alle Geldflüsse im Zusammenhang mit den Zahlungen der Industriellenvereinigung an einen Verein zur Bewerbung Ihrer Person bzw. der Zahlung von Honoraren an Sie persönlich wegen Vortragstätigkeit oder ähnlichen Aktivitäten steuerfrei sind?

 

 

In formeller Hinsicht wird gem. § 93 Abs. 1 GOG verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.