1376/J XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
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Dringliche Anfrage
gem. § 93 Abs. 1 GOG
der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr.
Magda Bleckmann
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
betreffend Eskalation der Gewalt und der
Sprache im Zuge von Studentenprotesten der Linken
Das Universitätsgesetz 2002 wurde am 23.
Jänner 2004 vom Verfassungsgerichtshof bestätigt. Dazu wurden sowohl das
Organisations- und Studienrecht als auch die Personalregelungen vom
Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform anerkannt. Insbesondere der
Bestellmodus des Universitätsrates - weniger als die Hälfte der Mitglieder
werden durch die Bundesregierung bestellt - wurde bestätigt.
Die SPÖ hat in ihrem Antrag insgesamt 57
Bestimmungen beanstandet. Lediglich drei davon wurden als verfassungswidrig
eingestuft. Nicht die Leistungsvereinbarung als solche wurde vom
Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig beurteilt, sondern die Regelung
der Leistungsvereinbarungen wurde wegen einer fehlenden Rechtsschutzbestimmung
zurückgewiesen.
Somit hat das Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofes keine Auswirkungen auf die Grundpfeiler des
Universitätsgesetzes 2002, auf die Autonomie und die weitere Umsetzung und
Entwicklung der Universitäten.
Im Vorfeld der Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes kam es zu demokratiepolitisch bedenklichen
Protestaktionen: Am 15. Jänner 2004 wurde der Senatssaal der Universität Wien
erstürmt, bei welchen erhebliche Sachschäden angerichtet wurden. Bei einer
Veranstaltung der Zukunftswerkstätte der SPÖ ist es zu gewalttätigen Aktionen
gekommen. Rektor Winckler und Sektionschef Höllinger wurden mit Torten
beworfen, Sektionschef Höllinger bekam sogar eine Ohrfeige.
Die grünen Studenten (GRAS) haben sich
vom Tortenwurf bis heute nicht distanziert („kreative und gewaltfreie Form des
Protests“ – APA Nr. 0454 vom 22.1.2004). Wie auf der Homepage der
Hochschülerschaft der Universität Wien ersichtlich, hat die Hörerversammlung
den Aktivisten zu der Aktion sogar gratuliert und jede Distanzierung abgelehnt.
Der Protest gegen den Organisationsplan
der Universität Wien ist nur ein vermeintlicher, denn in den Aussendungen und
Broschüren der Organisatoren werden der „Stopp des Bologna-Prozesses“, die
„Verhinderung des Ausverkaufs der Universitäten“, der „Abbau jeglicher
Zugangsbeschränkungen und Ausbau der studentischen Mitbestimmung“, „mehr Geld
für Bildung aus der öffentlichen Hand“ und die „Streichung des Universitätsgesetzes
2002“ gefordert.
Sehr bedenklich ist auch, dass rund 40
Personen den Zugang zum neuen Gebäude der Wirtschaftsuniversität aufgebrochen
und die Inaugurationsfeier gestört haben. Dem Vernehmen nach waren die meisten
keine Studenten, sondern Donnerstagsdemonstranten und Globalisierungsgegner.
Außer in Graz – ebenfalls im Rahmen einer Inaugurationsfeier - gab es an den
anderen Universitäten keine Proteste.
Dem Vernehmen nach trägt im
Kern die Gruppe „Linkswende“ („von Antikapitalismus zur Revolution“, „Stop war,
fight capitalism“) zur Radikalisierung der Proteste bei. Es handelt sich dabei
um eine marxistische Gruppierung, die gegen Kapitalismus, für die Befreiung der
(internationalen) Arbeiterklasse, für die Einführung einer Rätedemokratie,
gegen jegliche Form von Diskriminierung und für den Aufbau eines
sozialistischen Pols zum Erreichen einer sozialistischen Gesellschaft eintritt.
Laut den Fotos ihrer Homepage
(www.linkswende.org) hat diese Gruppierung an der „Tortung“, der Menschenkette sowie der
Hörer/innenversammlung an der Universität Wien, an der Demonstration gegen
Bildungsabbau, European Social Forum 2003 in Paris, „Marxismus Kongress 2003
der Linkswende“, European Social Forum 2002 in Florenz, Demonstration „Stoppt den
Krieg gegen den Irak“ sowie an „Marxism 2003“ in London teilgenommen.
Daher stellen die unterfertigten
Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
ist die studentische Mitsprache im Universitätsgesetz 2002 geregelt?
2.
Welche
Rechte normiert das UG 2002 für jeden einzelnen Studierenden?
3.
Welche
Beteiligung der ÖH im Rahmen der offenen Planung bei der Entstehung des UG 2002
gab es?
4.
Wie
setzt sich nach den letzten ÖH-Wahlen die Exekutive der ÖH auf Bundesebene und
an der Universität Wien zusammen?
5.
Wie
schätzen Sie die beschriebenen Vorkommnisse und die Wortwahl der Beteiligten
ein?
In
formeller Hinsicht wird gem. § 93 Abs. 1 GOG verlangt, diese Anfrage vor
Eingang in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.