1376/J XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
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Dringliche Anfrage

gem. § 93 Abs. 1 GOG

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Dr. Magda Bleckmann

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend Eskalation der Gewalt und der Sprache im Zuge von Studentenprotesten der Linken

 

Das Universitätsgesetz 2002 wurde am 23. Jänner 2004 vom Verfassungsgerichtshof bestätigt. Dazu wurden sowohl das Organisations- und Studienrecht als auch die Personalregelungen vom Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform anerkannt. Insbesondere der Bestellmodus des Universitätsrates - weniger als die Hälfte der Mitglieder werden durch die Bundesregierung bestellt - wurde bestätigt.

 

Die SPÖ hat in ihrem Antrag insgesamt 57 Bestimmungen beanstandet. Lediglich drei davon wurden als verfassungswidrig eingestuft. Nicht die Leistungsvereinbarung als solche wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfas­sungswidrig beurteilt, sondern die Regelung der Leistungs­vereinbarungen wurde wegen einer fehlenden Rechtsschutz­bestimmung zurückgewiesen.

 

Somit hat das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes keine Auswirkungen auf die Grundpfeiler des Universitätsgesetzes 2002, auf die Autonomie und die weitere Umsetzung und Entwicklung der Universitäten.

 

Im Vorfeld der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes kam es zu demokratiepolitisch bedenklichen Protestaktionen: Am 15. Jänner 2004 wurde der Senatssaal der Universität Wien erstürmt, bei welchen erhebliche Sachschäden angerichtet wurden. Bei einer Veranstaltung der Zukunftswerkstätte der SPÖ ist es zu gewalttätigen Aktionen gekommen. Rektor Winckler und Sektionschef Höllinger wurden mit Torten beworfen, Sektionschef Höllinger bekam sogar eine Ohrfeige.

 

Die grünen Studenten (GRAS) haben sich vom Tortenwurf bis heute nicht distanziert („kreative und gewaltfreie Form des Protests“ – APA Nr. 0454 vom 22.1.2004). Wie auf der Homepage der Hochschülerschaft der Universität Wien ersichtlich, hat die Hörerversammlung den Aktivisten zu der Aktion sogar gratuliert und jede Distanzierung abgelehnt.

 

Der Protest gegen den Organisationsplan der Universität Wien ist nur ein vermeintlicher, denn in den Aussendungen und Broschüren der Organisatoren werden der „Stopp des Bologna-Prozesses“, die „Verhinderung des Ausverkaufs der Universitäten“, der „Abbau jeglicher Zugangsbeschränkungen und Ausbau der studentischen Mitbestimmung“, „mehr Geld für Bildung aus der öffentlichen Hand“ und die „Streichung des Universitätsgesetzes 2002“ gefordert.

 

Sehr bedenklich ist auch, dass rund 40 Personen den Zugang zum neuen Gebäude der Wirtschaftsuniversität aufgebrochen und die Inaugurationsfeier gestört haben. Dem Vernehmen nach waren die meisten keine Studenten, sondern Donnerstagsdemonstranten und Globalisierungsgegner. Außer in Graz – ebenfalls im Rahmen einer Inaugurationsfeier - gab es an den anderen Universitäten keine Proteste.

 

Dem Vernehmen nach trägt im Kern die Gruppe „Linkswende“ („von Antikapitalismus zur Revolution“, „Stop war, fight capitalism“) zur Radikalisierung der Proteste bei. Es handelt sich dabei um eine marxistische Gruppierung, die gegen Kapitalismus, für die Befreiung der (internationalen) Arbeiterklasse, für die Einführung einer Rätedemokratie, gegen jegliche Form von Diskriminierung und für den Aufbau eines sozialistischen Pols zum Erreichen einer sozialistischen Gesellschaft eintritt.

 

Laut den Fotos ihrer Homepage (www.linkswende.org) hat diese Gruppierung an der „Tortung“, der  Menschenkette sowie der Hörer/innenversammlung an der Universität Wien, an der Demonstration gegen Bildungsabbau, European Social Forum 2003 in Paris, „Marxismus Kongress 2003 der Linkswende“, European Social Forum 2002 in Florenz, Demonstration „Stoppt den Krieg gegen den Irak“ sowie an „Marxism 2003“ in London teilgenommen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende

 

Anfrage:

 

1.      Wie ist die studentische Mitsprache im Universitätsgesetz 2002 geregelt?

2.      Welche Rechte normiert das UG 2002 für jeden einzelnen Studierenden?

3.      Welche Beteiligung der ÖH im Rahmen der offenen Planung bei der Entstehung des UG 2002 gab es?

4.      Wie setzt sich nach den letzten ÖH-Wahlen die Exekutive der ÖH auf Bundesebene und an der Universität Wien zusammen?

5.      Wie schätzen Sie die beschriebenen Vorkommnisse und die Wortwahl der Beteiligten ein?

 

 

In formeller Hinsicht wird gem. § 93 Abs. 1 GOG verlangt, diese Anfrage vor Eingang in die Tagesordnung dringlich zu behandeln.