1377/J XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend der betriebswirtschaftlichen Evaluierung von Bergschäden durch Ernst & Young

Im Rahmen des Bundesimmobiliengesetzes 2000 übernahm die
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) vom Bund ca. 5.000 Liegenschaften mit 7,2 Mio. m2
Nutzfläche. Neben Miet-, Dienst- und Naturalwohnungen gingen so auch 280 ehemalige
Luftschutzstollen in das Eigentum der BIG über. Für letztere wurden laut den BIG-
Geschäftsführern Herbert Logar und Christoph Stadlhuber Sicherungsarbeiten im Umfang
von 12 Mio. Euro durchgeführt (Vgl. APA305, 10.04.2003 bzw. APA282, 23.07.2003). Im
Zuge dessen wurde von Ihnen auch eine betriebswirtschaftliche Evaluierung der Bergschäden
in Auftrag gegeben. Mit dieser Aufgabe wurden keine Experten der
Bundesimmobiliengesellschaft beauftragt, sondern die Kanzlei Ernst & Young, jenes
Unternehmen, das für Sie ein steuerrechtliches Gutachten zur Finanzierung Ihrer Homepage
www.karlheinzgrasser.at erstellte.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.  Warum   wurde   die   Evaluierung   der   Bergschäden    von    den    Experten    der
Bundesimmobiliengesellschaft nicht selbst durchgeführt?

2.              Wer hat die Kosten für das Bewertungsgutachten von Ernst & Young getragen?

3.              Wie viel kostete das von Ernst & Young erstellte Evaluierungsgutachten?


4.       Wurden von Ihnen im Zuge der Bewertung der Bergschäden Beraterhonorare an Ernst
& Young gezahlt?

5.               Wenn ja, wie hoch waren diese?

6.               Welche Bewirtschaftungsmaßnahmen wurden für die ehemaligen Luftschutzstollen
durch die Bundesimmobiliengesellschaft im Einzelnen getroffen?

7.               Welche Stollen wurden bis dato an wen verkauft?

8.               Welche Erlöse wurden bislang daraus erzielt?

9.               In einer Anfragebeantwortung (608/AB) schreiben Sie, dass die Bewirtschaftung der
Stollen „sehr stark eingeschränkt" sei, „da nach einer oberstgerichtlichen
Entscheidung die BIG zwar zur Sicherung der Stollen verpflichtet ist, eine Nutzung
und damit Bewirtschaftung jedoch nur mit Zustimmung des darüberliegenden
Grundeigentümers möglich ist". Am 23. Juli vergangenen Jahres bekundete BIG-
Geschäftsführer Hartwig Chromy dieselben auf jedem Fall abstoßen zu wollen. „Und
wenn wir sie (die Stollen, Anm.) herschenken", fügte Chromy hinzu (APA282,
23.07.2003). Wie verträgt sich letztgenanntes Zitat des BIG-Geschäftsführers mit dem
gesetzlichen Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft, die Liegenschaften einer
optimalen Verwertung zuzuführen?

10.        Wurde die von BIG-Geschäftsführer Chromy bekundete Absicht, ehemalige
Luftschutzstollen im Falle fehlenden Kaufinteresses zu verschenken, in die Tat
umgesetzt?

11.        Wenn ja, welche Stollen wurden an wen verschenkt?

12.        Welches bzw. welche Unternehmen wurden mit der Sicherung der 280 Stollen
beauftragt?