1377/J XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend der betriebswirtschaftlichen Evaluierung von
Bergschäden durch Ernst & Young
Im Rahmen des
Bundesimmobiliengesetzes 2000 übernahm die
Bundesimmobiliengesellschaft
(BIG) vom Bund ca. 5.000 Liegenschaften mit 7,2 Mio. m2
Nutzfläche.
Neben Miet-, Dienst- und Naturalwohnungen gingen so auch 280 ehemalige
Luftschutzstollen
in das Eigentum der BIG über. Für letztere wurden laut den BIG-
Geschäftsführern
Herbert Logar und Christoph Stadlhuber Sicherungsarbeiten im Umfang
von
12 Mio. Euro durchgeführt (Vgl. APA305, 10.04.2003
bzw. APA282, 23.07.2003). Im
Zuge
dessen wurde von Ihnen auch eine betriebswirtschaftliche Evaluierung der
Bergschäden
in
Auftrag gegeben. Mit dieser Aufgabe wurden keine Experten der
Bundesimmobiliengesellschaft
beauftragt, sondern die Kanzlei Ernst & Young, jenes
Unternehmen,
das für Sie ein steuerrechtliches Gutachten zur Finanzierung Ihrer Homepage
www.karlheinzgrasser.at erstellte.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten
in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister
für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Warum
wurde die Evaluierung der Bergschäden von den Experten der
Bundesimmobiliengesellschaft
nicht selbst durchgeführt?
2.
Wer hat die Kosten für das Bewertungsgutachten von Ernst
& Young getragen?
3.
Wie viel kostete das von Ernst & Young erstellte
Evaluierungsgutachten?
4.
Wurden von Ihnen im Zuge der Bewertung der Bergschäden
Beraterhonorare an Ernst
&
Young gezahlt?
5.
Wenn ja, wie hoch waren diese?
6.
Welche Bewirtschaftungsmaßnahmen wurden für die
ehemaligen Luftschutzstollen
durch die Bundesimmobiliengesellschaft im Einzelnen getroffen?
7.
Welche Stollen wurden bis dato an wen verkauft?
8.
Welche Erlöse wurden bislang daraus erzielt?
9.
In einer Anfragebeantwortung (608/AB) schreiben Sie, dass
die Bewirtschaftung der
Stollen
„sehr stark eingeschränkt" sei, „da nach einer oberstgerichtlichen
Entscheidung
die BIG zwar zur Sicherung der Stollen verpflichtet ist, eine Nutzung
und damit Bewirtschaftung jedoch nur mit Zustimmung des darüberliegenden
Grundeigentümers möglich ist". Am 23. Juli vergangenen Jahres bekundete
BIG-
Geschäftsführer
Hartwig Chromy dieselben auf jedem Fall abstoßen zu wollen. „Und
wenn
wir sie (die Stollen, Anm.) herschenken", fügte Chromy hinzu (APA282,
23.07.2003).
Wie verträgt sich letztgenanntes Zitat des BIG-Geschäftsführers mit dem
gesetzlichen
Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft, die Liegenschaften einer
optimalen
Verwertung zuzuführen?
10.
Wurde die von BIG-Geschäftsführer Chromy bekundete
Absicht, ehemalige
Luftschutzstollen im Falle fehlenden Kaufinteresses zu verschenken, in die Tat
umgesetzt?
11.
Wenn ja, welche Stollen wurden an wen verschenkt?
12.
Welches bzw. welche Unternehmen wurden mit der Sicherung
der 280 Stollen
beauftragt?