1378/J XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend der betriebswirtschaftlichen Evaluierung von
Bergschäden
Im Rahmen des
Bundesimmobiliengesetzes 2000 übernahm die
Bundesimmobiliengesellschaft
(BIG) vom Bund ca. 5.000 Liegenschaften mit 7,2 Mio. m2
Nutzfläche.
Neben Miet-, Dienst- und Naturalwohnungen gingen so auch 280 ehemalige
Luftschutzstollen
in das Eigentum der BIG über. Für letztere wurden laut den BIG-
Geschäftsführern Herbert Logar und Christoph Stadlhuber Sicherungsarbeiten im
Umfang
von
12 Mio. Euro durchgeführt (Vgl. APA305, 10.04.2003 bzw.
APA282, 23.07.2003). Im
Zuge
dessen wurde auch eine betriebswirtschaftliche Evaluierung von Bergschäden in
Auftrag
gegeben. Mit dieser Aufgabe wurden keine Experten der
Bundesimmobiliengesellschaft
beauftragt, sondern die Kanzlei Ernst & Young, jenes
Unternehmen,
das für Ihren Regierungskollegen, Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser ein
steuerrechtliches
Gutachten zur Finanzierung seiner Homepage www.karlheinzgrasser.at
erstellte.
Die unterzeichnenden Abgeordneten
richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Warum
wurde die Evaluierung der Bergschäden von den Experten der
Bundesimmobiliengesellschaft
nicht selbst durchgeführt?
2.
Wer hat die Kosten für das Bewertungsgutachten von Ernst
& Young getragen?
3. Wie viel kostete das von Ernst & Young
erstellte Evaluierungsgutachten?
4. Wurden im Zuge der Bewertung der Bergschäden
Beraterhonorare an Ernst & Young
gezahlt?
5.
Wenn ja, wie hoch waren diese?
6.
Welche Bewirtschaftungsmaßnahmen wurden für die
ehemaligen Luftschutzstollen im
Einzelnen
getroffen?
7.
Welche Stollen wurden bis dato an wen verkauft?
8.
Welche Erlöse wurden bislang daraus erzielt?
9.
In einer Anfragebeantwortung (608/AB) schreiben Sie, dass
die Bewirtschaftung der
Stollen „sehr stark eingeschränkt" sei, „da nach einer oberstgerichtlichen
Entscheidung die BIG zwar zur Sicherung der Stollen verpflichtet ist, eine
Nutzung
und damit Bewirtschaftung jedoch nur mit Zustimmung des darüberliegenden
Grundeigentümers möglich ist". Am 23. Juli vergangenen Jahres bekundete
BIG-
Geschäftsführer Hartwig Chromy dieselben auf jedem Fall abstoßen zu wollen.
„Und
wenn wir sie (die Stollen, Anm.) herschenken", fügte Chromy hinzu (APA282,
23.07.2003).
Wie verträgt sich letztgenanntes Zitat des BIG-Geschäftsführers mit dem
gesetzlichen
Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft, die Liegenschaften einer
optimalen Verwertung zuzuführen?
10.
Wurden die von BIG-Geschäftsführer Chromy bekundete
Absicht, ehemalige
Luftschutzstollen
im Falle fehlenden Kaufinteresses zu verschenken, in die Tat
umgesetzt?
11. Wenn ja,
welche Stollen wurden an wen verschenkt?
12.
Welches bzw. welche Unternehmen wurden mit der Sicherung
der 280 Stollen
beauftragt?