1379/J XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Petra Bayr und
GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten betreffend die österreichische
Entwicklungshilfe.
Die ODA-Leistungen (Official Development
Assistance) Österreichs werden wie von
allen Mitgliedsländern der OECD an diese jährlich weitergeleitet, wobei die
österreichische Meldepraxis nun an die innerhalb der OECD übliche angepasst
wird.
Dadurch ergeben sich allerdings auch Fragen hinsichtlich der Beurteilung der
vergangenen offiziellen ODA-Leistungen, wie auch der zukünftigen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1.
Welche konkreten Auswirkungen hat die Veränderung der Meldepraxis auf
die
Höhe der österreichischen ODA-Leistungen?
2.
Müssen die österreichischen ODA-Leistungen rückwirkend herabgesetzt
werden,
wenn die Rahmen-ll-Kredite nicht mehr als ODA-Leistung gemeldet werden?
3.
Bis zu welchem Jahr wird die ODA-Leistung Österreichs rückwirkend
korrigiert?
4.
Wie sehen die korrigierten Daten für die Jahre ab 1995 aus (bitte
Angaben pro
Jahr sowie genaue Gegenüberstellung alter und neuer Angaben)?