1379/J XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die österreichische
Entwicklungshilfe.

Die ODA-Leistungen (Official Development Assistance) Österreichs werden wie von
allen Mitgliedsländern der OECD an diese jährlich weitergeleitet, wobei die
österreichische Meldepraxis nun an die innerhalb der OECD übliche angepasst wird.
Dadurch ergeben sich allerdings auch Fragen hinsichtlich der Beurteilung der
vergangenen offiziellen ODA-Leistungen, wie auch der zukünftigen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten folgende

Anfrage:

1.  Welche konkreten Auswirkungen hat die Veränderung der Meldepraxis auf die
Höhe der österreichischen ODA-Leistungen?

2.  Müssen die österreichischen ODA-Leistungen rückwirkend herabgesetzt werden,
wenn die Rahmen-ll-Kredite nicht mehr als ODA-Leistung gemeldet werden?

3.  Bis zu welchem Jahr wird die ODA-Leistung Österreichs rückwirkend korrigiert?

4.  Wie sehen die korrigierten Daten für die Jahre ab 1995 aus (bitte Angaben pro
Jahr sowie genaue Gegenüberstellung alter und neuer Angaben)?