1380/J XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
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Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Langreiter, Haubner, Eßl, Steindl, Böhm
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Durchsetzung des Sorgerechts in
Salzburg
Die
Medien berichteten ausführlich über den Versuch, zur Durchsetzung einer
gerichtlichen Entscheidung über die Obsorge Zwangsmaßnahmen anzuwenden und
dem Vater ein Kind durch Gerichtsvollzieher abnehmen zu lassen.
Der
Bundesminister für Justiz hat bereits öffentlich erklärt, dass es zu einer
derartigen Eskalation nie mehr kommen dürfe, wenngleich Gerichtsbeschlüsse
durchgesetzt werden müssten.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
nachstehende
Anfrage:
1. Sie haben Untersuchungen des Falles angekündigt. Worin
werden diese
bestehen?
2. Was soll die von Ihnen eingesetzte Expertengruppe
prüfen?
3. Wer soll dieser Expertengruppe angehören?
4. Sind Sie der Auffassung, dass die geltende Regelung,
aber insbesondere die mit
1.1.2005 mit dem neuen Außerstreitgesetz in Kraft tretenden Regelungen
ausreichen, derartige Situationen so zu lösen, dass es nicht zu einer
Traumatisierung von Kindern kommt?
5. Welche sonstigen Maßnahmen werden sie prüfen, um
derartige Vorfälle in
Hinkunft zu vermeiden?