1381/J XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Kogler, Freundinnen und Freunde
betreffend Aktienbesitz
und Unvereinbarkeitsausschuss
Die Diskussionen um das Spannungsfeld
zwischen privaten Finanzen und öffentlicher Verantwortung haben sich in den
letzten Tagen verschärft, insbesondere durch die strafrechtlich relevanten
Vorgänge im Finanzministerium.
Damit drängt sich die
Frage nach der Befolgung oder Nichtbefolgung des Unvereinbarkeitsgesetzes auf.
Der Bundeskanzler hat in seinen bisherigen Aussagen zu seinem privaten
Aktienbesitz in keiner Weise Klarheit geschaffen. Mehr Fragen wurden
aufgeworfen als beantwortet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. Stimmt es, dass Sie in einem Interview mit der Zeitschrift Format
(Ausgabe 31/02, 26.7.2002) die Ansicht vertreten haben, Ihr Aktienbesitz sei
Ihre Privatsache?
2. Entsprach Ihre Aussage im selben Interview „Ein bisschen
österreichische Aktien, aber überwiegend ausländische“ auf die Frage nach Ihrem
Aktienbesitz, der Wahrheit nach damaligem Stand?
3. Haben Sie dem Unvereinbarkeitsausschuss zwischen dem Beginn der XXI.
Gesetzgebungsperiode und dem Juli 2002 eine Leermeldung bezüglich Ihres
Aktienbesitzes übermittelt?
4. Wann haben Sie diese „bisschen österreichische Aktien, aber
überwiegend ausländische“ dem Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet?
5. Stimmt es, dass Sie der Zeitschrift Format (Ausgabe 38/03,
19.9.2003) auf die Frage: „Sie besitzen also gar keine Aktien?“ geantwortet
haben: „Keine, die an einer österreichischen Börse notieren.“ ?
6. Haben Sie dem Unvereinbarkeitsausschuss zwischen dem 20.12.2002 und
dem September 2003 eine Leermeldung bezüglich Ihres Aktienbesitzes übermittelt?
7. Wann haben Sie sich von Ihren österreichischen Aktien, die Sie im
Juli 2002 erwähnen, getrennt?
8. Wann haben Sie diese Änderung Ihres Aktienbesitzes dem
Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet?
9. Stimmt es, dass Ihr Büro der Tageszeitung Kurier am 14.10.2003
bekannt gab: „Der Kanzler hält sich an die Spielregeln“. Weiter: „Er habe
‚alles’ dem parlamentarischen Unvereinbarkeitsausschuss und dem Rechnungshof
gemeldet. ‚Alles’ sind die ausländischen Aktien, die der Regierungschef
besitzt.“ ?
10. Stimmt es, dass Sie am 14.10.2003 Ihren gesamten Aktienbesitz dem
Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet hatten?
11. Stimmt es, dass Sie damals, am 14.10.2003, ausländische Aktien
besaßen?
12. Stimmt es, dass Sie am 15.10.2003 in einer Pressekonferenz erklärten
„Ich besitze keine Aktien“ ?
13. Stimmt es, dass Sie am 15.10.2003 keine Aktien besaßen?
14. Wie ist in der oben genannten Pressekonferenz Ihre Antwort auf die
Frage, ob sie ausländische Aktien besitzen, zu verstehen: „Die Fragestellung
sei gewesen, ob er Aktien besitze, die an der österreichischen Börse notiert
sind“ ?
15. Haben Sie am 15.10.2003 ausländische Aktien besessen?
16. Wenn sie am 15.10.2003 Aktien besaßen, haben Sie diesen Umstand dem
Unvereinbarkeitsausschuss gemeldet?
17. Umfasst Ihrer Meinung nach das Unvereinbarkeitsgesetz nur Aktien,
die an österreichischen Börsen notiert sind, nicht aber ausländische Aktien?
18. Hat Ihre Pressesprecherin Heidi Glück sich in ihrer Aussage am
17.10.2003 der APA gegenüber,
Schüssel habe „am Mittwoch in einer Pressekonferenz vor Journalisten klar und
eindeutig und unmissverständlich erklärt, er besitze keine Aktien. Und Kogler
soll das auch zur Kenntnis nehmen", auf inländische Aktien, oder auch auf
ausländische Aktien bezogen?
19. Haben Sie die ausländischen Aktien, von denen Sie am 26.7.2002 und
indirekt am 19.9.2003 sprachen, inzwischen verkauft?
20. Haben Sie nach Antritt Ihres Amtes als Vizekanzler in der 20.GP
Ihren Aktienbesitz dem Unvereinbarkeitsausschuss angezeigt?
21. Haben Sie nach Antritt Ihres Amtes als Bundeskanzler in der 21.GP
Ihren Aktienbesitz dem Unvereinbarkeitsausschuss angezeigt?
22. Haben Sie nach Antritt Ihres Amtes als Bundeskanzler in der 22.GP
Ihren Aktienbesitz dem Unvereinbarkeitsausschuss angezeigt?