1383/J XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Umsetzung der GAP-Reform in Österreich

Am 26. Juni 2003 wurde die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP in
Luxemburg beschlossen. Die Konzepte für die nationale Umsetzung müssen bis Juni
2004 vorliegen.

Ein wesentliches Reformelement ist die Entkoppelung der Prämienzahlungen von
der Produktion. Diesbezüglich sind drei Modelle in Diskussion:

- Pauschale Betriebsprämie, die sich aus früher erhaltenen Prämien im
Referenzzeitraum 2000 - 2002 errechnet (kaum Umverteilungen zwischen
Betrieben, Regionen und Sektoren; die bisherigen Ungleichgewichte und die
Benachteiligung von Grünland- gegenüber Ackerbaubetrieben würden
fortgesetzt)

- Regional einheitliche Flächenprämien, bei der innerhalb einer definierten
Region eine bestimmte Prämie je Hektar Ackerland und Grünland bezahlt wird
(über die Höhe pro Betrieb entscheidet der Umfang der prämienberechtigten
Nutzfläche eines Betriebes; Umverteilungseffekte zwischen Betrieben und
Regionen, Abbau der Benachteiligung von Grünland)

-  Kombination aus referenzbezogener Betriebsprämie und regional einheitlicher
Flächenprämie.

Weitere wesentliche Elemente der Reform sind die Anbindung der
Prämienzahlungen an Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutzkriterien („Cross
Compliance") sowie obligatorische Modulation, wobei die Modulationsmittel der
Förderung für Ländliche Entwicklung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Insgesamt lässt die Reform den Mitgliedstaaten einen relativ großen
Gestaltungsspielraum.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:


1.     Liegt ein Konzept für die Umsetzung der GAP-Reform in Österreich schon vor?
Wenn ja, wer war in die Erarbeitung des Konzeptes mit einbezogen und was
sind die wesentlichen Elemente dieser Umsetzung? Wenn nein, wann ist mit
der Vorlage eines Umsetzungskonzeptes zu rechnen und in welcher Weise
werden Sie das Parlament, insbesondere die Mitglieder des Landwirtschafts-
ausschusses darüber informieren?

2.     Welches Modell der Entkopplung schlagen Sie für Österreich vor und wie
begründen Sie das? Stimmt es, dass in Österreich die pauschale
Betriebsprämie angewendet werden soll? Wenn ja, wie ist das angesichts der
bestehenden Ungleichgewichte im österreichischen Agrar-Fördersystem zu
begründen?

3.      Ist auch eine Bewertung der Entkopplungsmodelle in Bezug auf Österreich in
regionalpolitischer Hinsicht erfolgt? Wenn ja, von welcher Institution wurde die
Bewertung vorgenommen und was sind die wesentlichen Ergebnisse? Wenn
nein, warum nicht?

4.      Wie stehen Sie der Einführung einer regional einheitlichen Flächenprämie
gegenüber? Welche Einrichtungen wurden mit der Ausarbeitung, Kalkulation
und vergleichenden Bewertung einer regional einheitlichen Flächenprämie
betraut?

5.      Von welchen Dienststellen oder externen Institutionen wurde die Möglichkeit
einer Kombination aus referenzbezogener Betriebsprämie und regional
einheitlicher Flächenprämie geprüft? Welches sind die Ergebnisse dieser
Prüfung und welche Auswirkungen auf einzelne Betriebszweige und Regionen
werden erwartet?

6.      Welche Maßnahmen werden Sie im Hinblick auf die Entkoppelung für eine
sozial und ökologischere Verteilung der Prämienzahlungen zugunsten bisher
benachteiligter Betriebe und Produktionsbereiche ergreifen?

7.      Inwiefern gedenken Sie, bei der Umsetzung der Reform die Benachteiligung
der Grünlandbetriebe auszugleichen?

8.      Durch welche Maßnahmen wollen Sie verhindern, dass es zu einem Abverkauf
von Prämienrechten aus dem benachteiligten Berggebiet hin zu den
Gunstlagen kommt?

9.      Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit die milchliefernden Betriebe
nicht zu Verlierern der Reform werden?

10.   Welche Massnahmen werden Sie unter Voraussetzung der pauschalen
Betriebsprämie setzen, um zu verhindern, dass Betriebe mit entkoppelten
Betriebsprämien im Bereich Stiermast durch Umstellung auf Mutterkuhhaltung
zusätzliche produktionsbezogene Prämien aus der aufgestockten Mutterkuh-
quote lukrieren und damit gegenüber traditionellen bergbäuerlichen
Mutterkuhhaltern massiv begünstigt werden?


11.   Wie beurteilen Sie die in Studien dargelegte Gefahr der Übervorteilung von
Ackerbaubetrieben mit Zuckerrübenanbau im Hinblick auf deren Möglichkeit,
vermehrt Prämienrechte zuzukaufen und welche Massnahmen werden Sie
setzen um solchen Disparitätsentwicklungen entgegenzuwirken?

12.   Ab 2005 werden die Direktzahlungen zu Gunsten der Programme zur

Entwicklung des ländlichen Raumes gekürzt (Modulation). Dadurch wird es zu
einer Umverteilung der Finanzmittel hin zur ländlichen Entwicklung kommen.
Wieviele Mittel werden dadurch in Österreich umgeschichtet? Für welche
Maßnahmen sollen sie zur Verfügung stehen?

13.   Stimmt es, dass die Mittel aus der Modulation in Österreich schwerpunktmässig
für Investitionsbeihilfen im Rahmen der ländlichen Entwicklung eingesetzt
werden? Welche Investitionen sollen unterstützt werden? Welche Maßnahmen
sind für eine dauerhafte Direktförderung für besonders tierfreundliche Stall- und
Haltungssysteme sowie für die Weidehaltung vorgesehen? Welche Kritierien
für Tiergerechtheit sollen hierbei angewendet werden?

14.   An welche Kriterien (wie z.B. Förderung des Konsumentinnen-, Umwelt- und
Tierschutzes „Cross Compliance") werden Sie den Erhalt der Prämien binden?
In welchen Bereichen handelt es sich um einen Standard oberhalb der
bestehenden gesetzlichen Regelungen?

15.    Neben der Bindung an bestimmte Standards („Cross Compliance") sind die
Betriebsflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
zu erhalten. Welche Kriterien werden hierfür herangezogen?

16.    Inwiefern wird der Faktor Arbeit und Beschäftigung bei den Förderungen
Berücksichtigung finden?

17.    Mit dem Instrument des „national envelope" nach Artikel 68 ist die Möglichkeit
der Umwidmung von 10 Prozent der Direktzahlungen in Richtung nachfrage-
und qualitätsorientierte Produktion gegeben. Wieviele Mittel stehen bei
maximaler Ausschöpfung dieser Möglichkeit zur Verfügung? Welche
Maßnahmen sind mit diesen Mitteln geplant?

18.    Inwiefern werden die Biobetriebe bei der nationalen Ausgestaltung der

Agrarreform speziell berücksichtigt? Welche Förderungen im Programm der
ländlichen Entwicklungen werden exklusiv für die Biobetriebe verbessert oder
neu eingeführt werden?