1384/J XXII. GP

Eingelangt am 29.01.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend fehlende Antworten bei der Anfragebeantwortung 1050AB zum Pflegescheck

in Kärnten

Die Anfragebeantwortung 1050 AB zur Einführung des Pflegeschecks in Kärnten hat
wesentliche Lücken aufgewiesen. So wurden die Fragen nach der Finanzierung und
Budgetierung sowie des Controllings nicht beantwortet. Nachdem der Bund bei diesem
Projekt Aufgaben eines Bundeslandes übernimmt, ist eine genaue Auseinandersetzung mit
diesem Projekt notwendig.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister
für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende

Anfrage:

1.)         Ist der Verein Altwerden zuhause“ eine gemeinnützige Organisation der freien Wohlfahrtspflege gemäß § 33 c des Bundespflegegeldgesetzes?

2.)         Wann wurde der Verein Altwerden zuhause“ gegründet, bei der Vereinspolizei
gemeldet und bekam den Nichtuntersagungsbescheid?

3.)     Wer ist für den Verein Altwerden zuhause“ verantwortlich? Wer sind die
Vorstandsmitglieder?

4.)           Welche VertreterInnen des Vereines haben das Projekt im Ministerium vorgestellt?

5.)           Haben diese Personen Erfahrungen mit pflegebedürftigen Menschen?

6.)         Auf welcher Budgetpost im Bundesvoranschlag ist die Finanzierung dieses Projektes
angesiedelt?

7.)           Aus welchen Fördertöpfen bzw. Fonds wird dieses Projekt finanziert?

8.)           Wie hoch ist die Förderung für den Pflegescheck?

9.)           Wie hoch ist die Förderung für den Pflegenotruf?

10.)        Wie hoch ist die Förderung für den Verleih von Hilfsmitteln?

11.)        Wer übernimmt die wissenschaftliche Begleitung dieses Projekts?

12.)        Werden auch andere Projekte nach § 33 c des Bundespflegegeldgesetz gefördert?

13.)        Wie viele Projekte und Initiativen werden nach § 33c des Bundespflegegeldgesetzes
gefördert?

14.)        In welchem finanziellen Ausmaß werden diese Projekte gefördert?

15.)        Wie lange werden diese Projekte gefördert?