1384/J XXII. GP
Eingelangt am 29.01.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit,
Generationen und Konsumentenschutz
betreffend fehlende Antworten bei der
Anfragebeantwortung 1050AB zum Pflegescheck
in Kärnten
Die Anfragebeantwortung 1050 AB zur Einführung des
Pflegeschecks in Kärnten hat
wesentliche Lücken aufgewiesen. So wurden die Fragen nach der Finanzierung und
Budgetierung sowie des Controllings nicht beantwortet. Nachdem der Bund bei
diesem
Projekt
Aufgaben eines Bundeslandes übernimmt, ist eine genaue Auseinandersetzung mit
diesem
Projekt notwendig.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem
Zusammenhang an den Bundesminister
für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz folgende
Anfrage:
1.) Ist der Verein „Altwerden zuhause“ eine gemeinnützige Organisation der freien Wohlfahrtspflege
gemäß § 33 c des Bundespflegegeldgesetzes?
2.) Wann wurde der Verein „Altwerden zuhause“ gegründet, bei der Vereinspolizei
gemeldet
und bekam den Nichtuntersagungsbescheid?
3.) Wer ist für den Verein „Altwerden zuhause“ verantwortlich? Wer sind die
Vorstandsmitglieder?
4.)
Welche
VertreterInnen des Vereines haben das Projekt im Ministerium vorgestellt?
5.)
Haben
diese Personen Erfahrungen mit pflegebedürftigen Menschen?
6.) Auf welcher Budgetpost im
Bundesvoranschlag ist die Finanzierung dieses Projektes
angesiedelt?
7.)
Aus
welchen Fördertöpfen bzw. Fonds wird dieses Projekt finanziert?
8.)
Wie hoch
ist die Förderung für den Pflegescheck?
9.)
Wie hoch
ist die Förderung für den Pflegenotruf?
10.)
Wie hoch ist die
Förderung für den Verleih von Hilfsmitteln?
11.) Wer übernimmt die
wissenschaftliche Begleitung dieses Projekts?
12.) Werden auch andere Projekte
nach § 33 c des Bundespflegegeldgesetz gefördert?
13.) Wie viele Projekte und Initiativen werden nach §
33c des Bundespflegegeldgesetzes
gefördert?
14.) In
welchem finanziellen Ausmaß werden diese Projekte gefördert?
15.) Wie lange werden diese Projekte gefördert?