1396/J XXII. GP
Eingelangt am 03.02.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Mag. Walter Posch
und GenossInnen
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Personalangelegenheiten der Austrian
Development Agency
Die Entwicklungszusammenarbeit Österreichs wird über eine
neu eingerichtete Agentur
(ADA, Austrian Development Agency) abgewickelt. Die Agentur ist als
Gesellschaft mit
beschränkter Haftung organisiert, die sich zu 100 Prozent im Eigentum der
Republik
Österreich befindet. Eigentümervertreter ist das Bundesministerium für
auswärtige
Angelegenheiten. Im Aufsichtsrat sind neben dem Leiter der Sektion
Entwicklungs- und
Ostzusammenarbeit, Koordination der internationalen Entwicklungspolitik, der
den Vorsitz
fuhrt, unter anderem fünf weitere Mitarbeiter des Bundesministeriums für
auswärtige
Angelegenheiten vertreten. Die ADA hat mit 1.1.2004 alle Programme und Projekte
der
österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit übernommen und führt diese weiter.
Eine Mitarbeiterin der neu gegründeten Agentur, Andrea
Krametter, Exsprecherin von
Vizekanzlerin
Susanne Riess-Passer, ist -wie der Standard berichtete - zur Zeit
„Leiharbeiterin"
im Unterstützungskomitee für Außenministerin Benita Ferrero-Waldner als
Präsidentschaftskandidatin.
Im Zuge einer Anfragebesprechung am 29. Jänner 2004 im
österreichischen
Nationalrat wurde Außenministerin Ferrero-Waldner gefragt, ob die ADA
gesetzlich in der Lage sei, Arbeitskräfte zu verleihen. Da diese Frage trotz
Nachfragens
unbeantwortet blieb, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die
Bundesministerin für
auswärtige
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
l. Mit welchem
Datum erfolgte die Gründung der ADA (Austrian Development
Agency)
als Agentur für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass
Frau Andrea Krametter, Mitarbeiterin der ADA,
zur Zeit als „Leiharbeiterin" im Unterstützungskomitee für Außenministerin
Benita
Ferrero-Waldner als Präsidentschaftskandidatin tätig ist?
3. Wenn
ja, über welchen Zeitraum läuft ihr Dienstverhältnis im
Unterstützungskomitee?
4. Ist Frau Krametter für diese
Tätigkeit ohne Bezüge karenziert?
5. Verfugt die ADA über eine
Gewerbeberechtigung für Arbeitskräfteüberlassung?
Wenn nein, auf welcher gesetzlichen Basis wurde Frau Krametter an das
Unterstützungskomitee
für Außenministerin Benita Ferrero-Waldner als
Präsidentschaftskandidatin
verliehen?
6. Ist der Personalstand der ADA so
großzügig bemessen, dass es unmittelbar nach
Einrichtung der Agentur möglich ist, Mitarbeiter für andere Zwecke zur
Verfügung
zu
stellen?
7. Welche Kosten bzw. mittelfristige
Folgekosten entstehen durch den Abschluss eines
Ersatzdienstverhälmisses für die „verliehene" Mitarbeiterin der ADA?
8. In
welcher Höhe werden diese Kosten (6.) durch das Unterstützungskomitee für Dr.
Ferrero-Waldner
der ADA bzw. dem BmaA ersetzt und in welcher Form wurde eine
entsprechende Vereinbarung getroffen?
9. Wie werden innerhalb der ADA jene
Aufgaben verteilt, für die üblicherweise Frau
Krametter zuständig ist
10. Ist zu befürchten, dass wichtige Aufgaben der
österreichischen
Entwicklungszusammenarbeit durch das Verleihen von Frau
Krametter leiden?
11. Sind
auch weitere Arbeitskräfte der ADA an andere Dienstgeber verliehen?
12. Wenn ja, an welche Dienstgeber und über jeweils welchen Zeitraum?