1396/J XXII. GP

Eingelangt am 03.02.2004
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Petra Bayr, Mag. Walter Posch

und GenossInnen

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Personalangelegenheiten der Austrian Development Agency

Die Entwicklungszusammenarbeit Österreichs wird über eine neu eingerichtete Agentur
(ADA, Austrian Development Agency) abgewickelt. Die Agentur ist als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung organisiert, die sich zu 100 Prozent im Eigentum der Republik
Österreich befindet. Eigentümervertreter ist das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten. Im Aufsichtsrat sind neben dem Leiter der Sektion Entwicklungs- und
Ostzusammenarbeit, Koordination der internationalen Entwicklungspolitik, der den Vorsitz
fuhrt, unter anderem fünf weitere Mitarbeiter des Bundesministeriums für auswärtige
Angelegenheiten vertreten. Die ADA hat mit 1.1.2004 alle Programme und Projekte der
österreichischen Entwicklungszusammenarbeit übernommen und führt diese weiter.

Eine Mitarbeiterin der neu gegründeten Agentur, Andrea Krametter, Exsprecherin von
Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer, ist -wie der Standard berichtete - zur Zeit
„Leiharbeiterin" im Unterstützungskomitee für Außenministerin Benita Ferrero-Waldner als
Präsidentschaftskandidatin. Im Zuge einer Anfragebesprechung am 29. Jänner 2004 im
österreichischen Nationalrat wurde Außenministerin Ferrero-Waldner gefragt, ob die ADA
gesetzlich in der Lage sei, Arbeitskräfte zu verleihen. Da diese Frage trotz Nachfragens
unbeantwortet blieb, stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
auswärtige Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

l.      Mit welchem Datum erfolgte die Gründung der ADA (Austrian Development
Agency) als Agentur für die österreichische Entwicklungszusammenarbeit?


2.         Entspricht es den Tatsachen, dass Frau Andrea Krametter, Mitarbeiterin der ADA,
zur Zeit als „Leiharbeiterin" im Unterstützungskomitee für Außenministerin Benita
Ferrero-Waldner als Präsidentschaftskandidatin tätig ist?

3.         Wenn ja, über welchen Zeitraum läuft ihr Dienstverhältnis im
Unterstützungskomitee?

4.         Ist Frau Krametter für diese Tätigkeit ohne Bezüge karenziert?

5.         Verfugt die ADA über eine Gewerbeberechtigung für Arbeitskräfteüberlassung?
Wenn nein, auf
welcher gesetzlichen Basis wurde Frau Krametter an das
Unterstützungskomitee für Außenministerin Benita Ferrero-Waldner als
Präsidentschaftskandidatin verliehen?

6.         Ist der Personalstand der ADA so großzügig bemessen, dass es unmittelbar nach
Einrichtung der Agentur möglich ist, Mitarbeiter für andere Zwecke zur Verfügung
zu stellen?

7.         Welche Kosten bzw. mittelfristige Folgekosten entstehen durch den Abschluss eines
Ersatzdienstverhälmisses für die „verliehene" Mitarbeiterin der ADA?

8.         In welcher Höhe werden diese Kosten (6.) durch das Unterstützungskomitee für Dr.
Ferrero-Waldner der ADA bzw. dem BmaA ersetzt und in welcher Form wurde eine
entsprechende Vereinbarung getroffen?

9.         Wie werden innerhalb der ADA jene Aufgaben verteilt, für die üblicherweise Frau
Krametter zuständig ist

10.       Ist zu befürchten, dass wichtige Aufgaben der österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit durch das Verleihen von Frau Krametter leiden?

11.       Sind auch weitere Arbeitskräfte der ADA an andere Dienstgeber verliehen?

12.       Wenn ja, an welche Dienstgeber und über jeweils welchen Zeitraum?