1409/J XXII. GP
Eingelangt am 09.02.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Erfüllung
der Behinderteneinstellungspflicht 2003
Das
Behinderteneinstellungsgesetz sieht u.a. vor, dass alle DienstgeberInnen, die
25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25
DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte
behinderte Person einzustellen.
Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen
jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz
ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran,
sondern kommen zumeist in erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich
vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der
Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von behinderten Menschen, welche
bereits mehr als 40 % erreicht hat.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1. In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2003 die
Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz erfüllt?
(Aufstellung
laut folgendem Beispiel zur Berechnungsgrundlage:
1.
Personalstand insgesamt: 2.303
2.
abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte
21
2.282
3.
Ermittelte Pflichtzahl (2282/25) 91
abzüglich
4. beschäftigte
begünstigte Behinderte 21
hiervon doppelt anrechenbar
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