1416/J XXII. GP
Eingelangt am 10.02.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm und
GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie
betreffend Mitfinanzierung des BMVIT bei der Innsbrucker
Straßenbahn und Umsetzung des
Regionalbahnkonzeptes
Kurz
vor der Wahl des Tiroler Landtages im September 2003 wurde seitens des
Landeshauptmannes DDr. Herwig van Staa und der Bürgermeisterin von Innsbruck
Hilde
Zach angekündigt, dass die eingangs angeführten Projekte realisiert werden.
Auch die die Mitfinanzierung des Bundes betreffenden Überlegungen des
Landeshauptmannes wurden in einem
Aktenvermerk der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(Dr. Bruno Wallnöfer) vom 15.9.2003 festgehalten. Diese basieren auf
einer Besprechung
vom 22.8.03 und lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
•
Inangriffnahme
der Realisierung des Innsbrucker Straßenbahnkonzeptes nach
Vorliegen entscheidungsreifer Projekte für eine Regionalbahn Innsbruck - Hall -
Völs
und Vorliegen einer verbindlichen Drittelfinanzierungszusage des BMVIT
(Gesamterfordernis ca. € 100 Mio., also ca. je € 33 Mio. für Stadt, Land und
Bund
über einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren)
•
Integration der Innsbrucker Straßenbahn in ein
Regionalbahnsystem für den Großraum
Innsbruck unter
Zugrundelegung einer Drittelfinanzierung durch das BMVIT, das
Land Tirol und die Stadt Innsbruck
Die unterfertigten Abgeordneten
stellen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie
nachstehende
Anfrage
1)
Hat das BMVIT für das Projekt „Regionalbahn
Innsbruck-Hall-Völs" bereits eine
verbindliche Zusage
hinsichtlich der Drittelfinanzierung geleistet?
2)
Hat
das BMVIT für die Integration der Innsbrucker Straßenbahn in ein
Regionalbahnsystem für den Großraum
Innsbruck bereits eine verbindliche Zusage
hinsichtlich der Drittelfinanzierung geleistet?
3)
Wenn
Frage 1 und 2 mit, ja" beantwortet werden, sind die damit in Zusammenhang
stehenden Kosten des BMVIT für 2004 bereits im Bundeshaushalt 2004 integriert?
a)
Wenn „nein", weshalb nicht?
4)
Wenn Frage 1 und 2 mit „nein" beantwortet werden,
werden Sie einer Drittelfinanzierung
zustimmen und wenn
" ja" wann?
5)
Sollte keine Zusage hinsichtlich einer
Drittelfinanzierung durch das BMVIT erfolgt sein
bzw. in Hinkunft auch nicht erfolgen, verfügen Sie über Informationen, wonach
ein anderes
Bundesministerium
eine entsprechende Zusage gegeben hat und wenn , ja", welches?