1431/J XXII. GP
Eingelangt am 10.02.2004
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ANFRAGE
des Abgeordneten
Grünewald, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur
betreffend Vergütung
der Uni-Räte
Das am 1. Januar 2004 in
Kraft getretene Universitätsgesetz 2002 sieht die Einsetzung von
Universitätsräten an jeder Universität vor. Im Gesetz ist festgelegt, dass sich
jeder Universitätsrat die Höhe seiner Vergütung, Sitzungsgelder,
Jahrespauschalen und Reisekosten selbst definieren kann. Nachdem immer wieder
auch in den Medien kolportiert wurde, dass es an den einzelnen Universitäten
große Unterschiede gibt, sollte das Wissenschaftsministerium als oberstes
Aufsichtsorgan über die Universitäten eine transparente Aufstellung der Kosten
der Uni-Räte zur Verfügung stellen. Das ist insbesondere im Zusammenhang mit
den knappen Universitätsbudgets interessant.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE: