1431/J XXII. GP

Eingelangt am 10.02.2004
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend Vergütung der Uni-Räte

 

 

Das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene Universitätsgesetz 2002 sieht die Einsetzung von Universitätsräten an jeder Universität vor. Im Gesetz ist festgelegt, dass sich jeder Universitätsrat die Höhe seiner Vergütung, Sitzungsgelder, Jahrespauschalen und Reisekosten selbst definieren kann. Nachdem immer wieder auch in den Medien kolportiert wurde, dass es an den einzelnen Universitäten große Unterschiede gibt, sollte das Wissenschaftsministerium als oberstes Aufsichtsorgan über die Universitäten eine transparente Aufstellung der Kosten der Uni-Räte zur Verfügung stellen. Das ist insbesondere im Zusammenhang mit den knappen Universitätsbudgets interessant.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie hoch ist der monatliche Aufwand für die Uni-Räte gegliedert nach den 21 Universitätsstandorten sowie nach Vorsitzenden, stv. Vorsitzenden und „einfachen“ Räten im Verhältnis zur monatlichen Sitzungsaktivität?

 

  1. Wie verhält sich der Aufwand für die Uni-Räte in Relation zur Anzahl der Studierenden der jeweiligen Universität?

 

  1. Wie verhält sich der Aufwand für die Uni-Räte in Relation zur Anzahl der Lehrende und Forschenden der jeweiligen Universität?

 

  1. Wie hoch ist der prozentuelle Anteil der Aufwendungen für die Uni-Räte am Gesamtbudget der jeweiligen Universität?

 

  1. Wie hoch ist der prozentuelle Anteil der Aufwendungen für die Uni-Räte im Verhältnis zur allfälligen diesjährigen Budgetsteigerung der jeweiligen Universität?